Technische Richtlinie TR-03127
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<strong>TR</strong>-<strong>03127</strong><br />
2. Datenerfassung und -übertragung<br />
Bei Antragstellung für den elektronischen Personalausweis werden in der Personalausweisbehörde die<br />
notwendigen persönlichen Daten des Antragstellers erfasst und anschließend an den Ausweishersteller<br />
übertragen. Die zu erfassenden Daten ergeben sich aus dem Personalausweisgesetz. Die notwendigen<br />
Verfahren und Datenformate werden in [<strong>TR</strong>-03104], [<strong>TR</strong>-03121] und [<strong>TR</strong>-03123] festgelegt.<br />
2.1 Persönliche Daten<br />
Neben den biometrischen Daten (Gesichtsbild, (optional) Fingerabdrücke, Unterschrift, Augenfarbe<br />
und Größe) werden für den Personalausweis folgende Daten erfasst:<br />
● Vorname(n), Familienname, gegebenenfalls Geburtsname<br />
● Ordensname/Künstlername<br />
● Doktorgrad<br />
● Tag und Ort der Geburt<br />
● Anschrift und amtlicher Gemeindeschlüssel des Wohnortes<br />
2.2 Gesichtsbild<br />
Zur Erfassung des Gesichtsbildes, sowohl für den Aufdruck auf den Kartenkörper als auch zur elektronischen<br />
Speicherung im Chip, legt der Antragsteller ein Lichtbild vor. Die Anforderungen an das<br />
Lichtbild werden in [<strong>TR</strong>-03121] festgelegt.<br />
Das vorgelegte Lichtbild wird in der Ausweisbehörde mit einer zertifizierten Erfassungs- und Qualitätssicherungssoftware<br />
(vgl. Anhang A) erfasst und in das für den Ausweis verwendete JPEG2000-<br />
Format [ISO 15444] konvertiert.<br />
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Gesichtsbild vor Ort in der Ausweisbehörde zu erfassen.<br />
Die Qualitätssicherung und Konvertierung erfolgt analog zu der Erfassung über ein mitgebrachtes<br />
Lichtbild. Die Vorgaben in [<strong>TR</strong>-03104] und [<strong>TR</strong>-03121] sind zu beachten.<br />
2.3 Fingerabdrücke<br />
Optional werden im Chip zwei Fingerabdruckbilder gespeichert. Die Bilder werden mit Hilfe von zertifizierten<br />
Fingerabdruckscannern sowie zertifizierter Erfassungs- und Qualitätssicherungssoftware erfasst<br />
(vgl. Anhang A). Die Anforderungen an die Erfassungskomponenten und an den Erfassungsprozess<br />
– sowohl Anforderungen an die Qualität der erfassten Daten als auch Verfahrensweisen in besonderen<br />
Fällen wie z.B. bei Vorliegen einer Behinderung – werden in [<strong>TR</strong>-03104] und [<strong>TR</strong>-03121] festgelegt.<br />
2.4 Unterschrift<br />
Ebenfalls erfasst wird die Unterschrift des Antragstellers. Die Unterschrift wird nur auf dem Ausweis<br />
aufgedruckt und nicht im Chip gespeichert.<br />
6 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik