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Technische Richtlinie TR-03127

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<strong>TR</strong>-<strong>03127</strong><br />

2. Datenerfassung und -übertragung<br />

Bei Antragstellung für den elektronischen Personalausweis werden in der Personalausweisbehörde die<br />

notwendigen persönlichen Daten des Antragstellers erfasst und anschließend an den Ausweishersteller<br />

übertragen. Die zu erfassenden Daten ergeben sich aus dem Personalausweisgesetz. Die notwendigen<br />

Verfahren und Datenformate werden in [<strong>TR</strong>-03104], [<strong>TR</strong>-03121] und [<strong>TR</strong>-03123] festgelegt.<br />

2.1 Persönliche Daten<br />

Neben den biometrischen Daten (Gesichtsbild, (optional) Fingerabdrücke, Unterschrift, Augenfarbe<br />

und Größe) werden für den Personalausweis folgende Daten erfasst:<br />

● Vorname(n), Familienname, gegebenenfalls Geburtsname<br />

● Ordensname/Künstlername<br />

● Doktorgrad<br />

● Tag und Ort der Geburt<br />

● Anschrift und amtlicher Gemeindeschlüssel des Wohnortes<br />

2.2 Gesichtsbild<br />

Zur Erfassung des Gesichtsbildes, sowohl für den Aufdruck auf den Kartenkörper als auch zur elektronischen<br />

Speicherung im Chip, legt der Antragsteller ein Lichtbild vor. Die Anforderungen an das<br />

Lichtbild werden in [<strong>TR</strong>-03121] festgelegt.<br />

Das vorgelegte Lichtbild wird in der Ausweisbehörde mit einer zertifizierten Erfassungs- und Qualitätssicherungssoftware<br />

(vgl. Anhang A) erfasst und in das für den Ausweis verwendete JPEG2000-<br />

Format [ISO 15444] konvertiert.<br />

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Gesichtsbild vor Ort in der Ausweisbehörde zu erfassen.<br />

Die Qualitätssicherung und Konvertierung erfolgt analog zu der Erfassung über ein mitgebrachtes<br />

Lichtbild. Die Vorgaben in [<strong>TR</strong>-03104] und [<strong>TR</strong>-03121] sind zu beachten.<br />

2.3 Fingerabdrücke<br />

Optional werden im Chip zwei Fingerabdruckbilder gespeichert. Die Bilder werden mit Hilfe von zertifizierten<br />

Fingerabdruckscannern sowie zertifizierter Erfassungs- und Qualitätssicherungssoftware erfasst<br />

(vgl. Anhang A). Die Anforderungen an die Erfassungskomponenten und an den Erfassungsprozess<br />

– sowohl Anforderungen an die Qualität der erfassten Daten als auch Verfahrensweisen in besonderen<br />

Fällen wie z.B. bei Vorliegen einer Behinderung – werden in [<strong>TR</strong>-03104] und [<strong>TR</strong>-03121] festgelegt.<br />

2.4 Unterschrift<br />

Ebenfalls erfasst wird die Unterschrift des Antragstellers. Die Unterschrift wird nur auf dem Ausweis<br />

aufgedruckt und nicht im Chip gespeichert.<br />

6 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

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