Technische Richtlinie TR-03127
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2.5 Datenübertragung<br />
<strong>TR</strong>-<strong>03127</strong><br />
Die Datenübertragung zwischen den Personalausweisbehörden und dem Ausweishersteller wird für<br />
den elektronischen Personalausweis in entsprechenden Profilen von [<strong>TR</strong>-03104] und [<strong>TR</strong>-03123] spezifiziert.<br />
Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich elektronisch.<br />
Die [<strong>TR</strong>-03104] beschreibt grundsätzliche Prozesse und organisatorische Regelungen, die im Zusammenhang<br />
mit der Datenerfassung, Beantragung und Auslieferung des elektronischen Personalausweises<br />
gelten. Das XML-basierte Datenmodell für die Antragsdaten wird in [<strong>TR</strong>-03123] spezifiziert. Die<br />
Spezifikation der Sicherheitsmechanismen (Verschlüsselung und Signatur) zur Sicherung der Vertraulichkeit<br />
und Authentizität der Antragsdaten findet sich in [<strong>TR</strong>-03132].<br />
Die verschlüsselten und signierten Daten werden mit Hilfe eines dafür im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis<br />
[DVDV] eingerichteten Dienstes über OSCI-Transport [OSCI] übertragen, dessen<br />
Funktionsweise in einer Dienstbeschreibung (Bestandteil von [<strong>TR</strong>-03132]) dargelegt wird.<br />
2.6 Kommunikation zwischen Ausweisbehörden<br />
In bestimmten Fällen müssen verschiedene Ausweisbehörden Informationen untereinander austauschen,<br />
z.B. bei<br />
● Beantragung eines Ausweises bei einer nicht zuständigen Behörde<br />
● Umzug<br />
● Ausweissperre bei einer Ausweisbehörde, die nicht den zugehörigen Eintrag im Personalausweisregister<br />
führt.<br />
Diese Kommunikation ist nicht Bestandteil dieser <strong>Richtlinie</strong>.<br />
2.7 Seriennummer<br />
Die Seriennummern der elektronischen Personalausweise setzen sich aus einer vierstelligen alphanumerischen<br />
Behördenkennziffer und einer fünfstelligen alphanumerischen, pseudozufälligen Nummer<br />
zusammen. Die Bildung des pseudozufälligen Teils erfolgt nach den Vorgaben in [<strong>TR</strong>-03116], Teil 2.<br />
Werden die Nummern durch den Ausweishersteller zur Verfügung gestellt, wird die Übertragung zu<br />
den Ausweisbehörden in [<strong>TR</strong>-03104] spezifiziert. Jeder Personalausweis erhält eine neue Nummer.<br />
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 7