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Technische Richtlinie TR-03127

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2.5 Datenübertragung<br />

<strong>TR</strong>-<strong>03127</strong><br />

Die Datenübertragung zwischen den Personalausweisbehörden und dem Ausweishersteller wird für<br />

den elektronischen Personalausweis in entsprechenden Profilen von [<strong>TR</strong>-03104] und [<strong>TR</strong>-03123] spezifiziert.<br />

Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich elektronisch.<br />

Die [<strong>TR</strong>-03104] beschreibt grundsätzliche Prozesse und organisatorische Regelungen, die im Zusammenhang<br />

mit der Datenerfassung, Beantragung und Auslieferung des elektronischen Personalausweises<br />

gelten. Das XML-basierte Datenmodell für die Antragsdaten wird in [<strong>TR</strong>-03123] spezifiziert. Die<br />

Spezifikation der Sicherheitsmechanismen (Verschlüsselung und Signatur) zur Sicherung der Vertraulichkeit<br />

und Authentizität der Antragsdaten findet sich in [<strong>TR</strong>-03132].<br />

Die verschlüsselten und signierten Daten werden mit Hilfe eines dafür im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis<br />

[DVDV] eingerichteten Dienstes über OSCI-Transport [OSCI] übertragen, dessen<br />

Funktionsweise in einer Dienstbeschreibung (Bestandteil von [<strong>TR</strong>-03132]) dargelegt wird.<br />

2.6 Kommunikation zwischen Ausweisbehörden<br />

In bestimmten Fällen müssen verschiedene Ausweisbehörden Informationen untereinander austauschen,<br />

z.B. bei<br />

● Beantragung eines Ausweises bei einer nicht zuständigen Behörde<br />

● Umzug<br />

● Ausweissperre bei einer Ausweisbehörde, die nicht den zugehörigen Eintrag im Personalausweisregister<br />

führt.<br />

Diese Kommunikation ist nicht Bestandteil dieser <strong>Richtlinie</strong>.<br />

2.7 Seriennummer<br />

Die Seriennummern der elektronischen Personalausweise setzen sich aus einer vierstelligen alphanumerischen<br />

Behördenkennziffer und einer fünfstelligen alphanumerischen, pseudozufälligen Nummer<br />

zusammen. Die Bildung des pseudozufälligen Teils erfolgt nach den Vorgaben in [<strong>TR</strong>-03116], Teil 2.<br />

Werden die Nummern durch den Ausweishersteller zur Verfügung gestellt, wird die Übertragung zu<br />

den Ausweisbehörden in [<strong>TR</strong>-03104] spezifiziert. Jeder Personalausweis erhält eine neue Nummer.<br />

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 7

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