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Technische Richtlinie TR-03127

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<strong>TR</strong>-<strong>03127</strong><br />

● Name, Anschrift und Email-Adresse des Dienstanbieters;<br />

● Erwünschte Zugriffsrechte;<br />

● Zweck der Datenübermittlung;<br />

● Hinweis auf die für den Dienstanbieter zuständige Datenschutzbehörde;<br />

● Gültigkeitszeitraum des Zertifikates<br />

Werden für spezielle Funktionen Authenticated Auxiliary Data übertragen (Abfragedatum für Altersverifikation,<br />

Gemeindeschlüssel für Wohnortabfrage), so müssen auch diese angezeigt werden.<br />

Der Benutzer hat die Möglichkeit, die vom Dienstanbieter durch das Zertifikat erbetenen Zugriffsrechte<br />

weiter einzuschränken. Die eingeschränkten Rechte werden als Bestandteil des nachfolgenden<br />

PACE-Protokolls an den Chip übertragen.<br />

Da PACE einen sicheren Kanal zwischen Chip und lokalem Terminal aufbaut, wird die Kommunikation<br />

zwischen Dienstanbieter und Chip in den nachfolgenden Authentisierungsschritten (Terminalauthentisierung,<br />

Passive Authentisierung, Chipauthentisierung) durch das lokale Terminal verschlüsselt<br />

und integritätsgesichert bzw. die Antworten des Chips entschlüsselt und auf Integrität geprüft. Als Bestandteil<br />

der Chipauthentisierung wird ein durchgehender gesicherter Kanal zwischen Chip und<br />

Dienstanbieter aufgebaut, so dass das lokale Terminal ab jetzt die Kommandos und die Antworten nur<br />

noch unverändert weiterreicht.<br />

Zur Umsetzung der Online-Authentisierung (vgl. Abbildung 2) empfiehlt das BSI die Verwendung<br />

von zertifizierten Komponenten:<br />

● Kartenleser gemäß [<strong>TR</strong>-03119];<br />

Lokale Software (Bürgerclient) gemäß [<strong>TR</strong>-03112];<br />

● Komponente (eID-Server) auf Seiten des Dienstanbieters für die Kommunikation mit dem<br />

Bürgerclient und der Berechtigungs-PKI (Abschnitt 5.2) gemäß [<strong>TR</strong>-03130].<br />

Zur Zertifizierung der Komponenten siehe auch Anhang A.<br />

24 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

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