Magazin 198511
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der Politik. Davon hänge schließlich die<br />
Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit<br />
der Strategie des Nichtkrieges durch<br />
Abschreckung ab.<br />
Schutzräume bezeichnete Wust in diesem<br />
Zusammenhang als den wirksamsten<br />
Personenschutz für den Fall einer<br />
" Katastrophensituation, deren extremste<br />
der Krieg ist ".<br />
FreisteIlungsregelung<br />
für freiwillige Helfer<br />
Der Bestand an Helfern für den Zivilund<br />
Katastrophenschutz wird gemäß § 8<br />
Abs. 2 KatSG und § 13a Wehrpflichtgesetz<br />
durch Freistellung vom Wehrdienst<br />
sichergestellt. Zur Zeit ist eine FreisteIlungsquote<br />
von 17000 Wehrpflichtigen<br />
pro Geburtsjahrgang vereinbart.<br />
Das Bundeskabinett hat am 2. Oktober<br />
1985 den Regierungsentwurf eines Gesetzes<br />
zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit<br />
und Verlängerung des<br />
Grundwehrdienstes verabschiedet. Die<br />
Notwendigkeit der Freistellungsregelung<br />
des § 13 a Wehrpflichtgesetz ist beibehalten<br />
worden.<br />
Im Rahmen der parlamentarischen Beratung<br />
des Gesetzentwurfs könnte auch<br />
die Frage eines eventuellen Wegfalls<br />
von Wehrdienstausnahmen gestellt werden<br />
(z. B. Streichung des § 13a Wehrpflichtgesetz).<br />
Zu solchen Überlegungen<br />
ist zu sagen, daß die Bestimmung des<br />
§ 13a Wehrpflichtgesetz aus der Sicht<br />
des Zivil- und Katastrophenschutzes auf<br />
jeden Fall beibehalten werden muß.<br />
Dies teilt das Bundesministerium des Innern<br />
mit.<br />
Das Erfordernis, die Funktionsfähigkeit<br />
des Zivil- und Katastrophenschutzes zu<br />
erhalten, dürfte unbestritten sein.<br />
Durch sinkende Geburtenzahlen wird jedoch<br />
das Helferpotential abnehmen. Um<br />
so mehr ist der Zivil- und Katastrophenschutz<br />
auf diejenigen angewiesen, die<br />
sich zu einer zehnjährigen Dienstleistung<br />
verpfliChtet haben .<br />
Des weiteren wurde in der Begründung<br />
zum Gesetzentwurf zwischen BMI und<br />
BMVg einvernehmlich die Formel gefunden,<br />
daß Ende der 80er Jahre die Quote<br />
unter angemessener Berücksichtigung<br />
des Personalbedarfs der Bundeswehr<br />
sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes<br />
der veränderten Situation angepaßt<br />
werden muß.<br />
Zwischen BMI und BMVg besteht Einvernehmen<br />
darüber, daß schon nach der<br />
jetzt bestehenden gesetZlichen Regelung<br />
Weiterverpflichtungen von Helfern<br />
über die zehnjährige Mindestverpflich-<br />
tungszeit hinaus möglich sind und einer hen würden. Zur KlarsteIlung ist dies in<br />
Heranziehung zu Wehrübungen oder<br />
zum Wehrdienst im V-Fall entgegensteder<br />
Begründung des Entwurfs auf Bitten<br />
I des BMI aufgenommen worden.<br />
NRW·Kabinett beschließt Vollfinanzierung<br />
von Spezialfahrzeugen<br />
In voller Höhe wird der Ankauf von<br />
50 Feuerwehr-Spezialfahrzeugen für die<br />
Gemeinden aus Mitteln des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen finanziert. Dieses<br />
Beschlusses der Ministerrunde bedurfte<br />
es, weil sich das Land ansonsten nach<br />
bestehenden Bestimmungen an Kosten<br />
des Feuerschutzes nur bis zu 80 Prozent<br />
beteiligt. Die Fahrzeuge dienen<br />
dem Feuerwehr-Einsatz bei Störungen<br />
im Umgang mit gefährlichen Gütern, wie<br />
z. B. strahlenden Stoffen oder Gasen.<br />
Mit dieser Entscheidung wurde einem<br />
entspreChenden Vorschlag von Innenminister<br />
Dr. Herbert Schnoor Rechnung<br />
getragen, der zur Begründung darauf<br />
verwiesen hatte, daß Störungen bei der<br />
Herstellung und beim Tran sport gefährlicher<br />
Güter in letzter Zeit in zunehmenden<br />
Maße aufgetreten sind . Immer häu-<br />
STELLENAUSSCHREIBUNG<br />
figer hätten die Feuerwehren mit der<br />
Beseitigung von umweltschädlichen Folgen<br />
von Unfällen zu tun. Für diesen zusehends<br />
an Bedeutung gewinnenden<br />
Zweig der Feuerwehrtätigkeit sei jedoch<br />
dringend eine Spezialausstattung zur<br />
Messung und Analyse von Gasen, gefährlichen<br />
Stoffen und Strahlen erforderlich.<br />
Aus Gründen der finanziellen Mitverantwortung<br />
, wie es in der Mitteilung des Innenministeriums<br />
heißt, stellt die Landesregierung<br />
nach dem Kabinettbeschluß<br />
rund 6 Millionen DM aus der Feuerschutzsteuer<br />
bereit. Die 50 Gerätewagen<br />
für MeßteChnik, die für den gemeindeübergreifenden<br />
Einsatz vorgesehen<br />
sind, sollen von den Standortgemeinden<br />
schnell beschafft werden können.<br />
Beim Bundesverband für den Selbstschutz, bundesunmittelbare Körperschaft<br />
des öffentlichen Rechts (Geschäftsbereich des Bundesministers des<br />
Innern), sind nachfolgend aufgeführte Stellen zu besetzen :<br />
1, Fachgebletslelter/-In Ausbildung bei der BVS-Landesstelle Bayern<br />
In München<br />
Verg.-Gr. IVa BAT - ab 1. 4. 1986-<br />
2. Fachgebletslelter/-In Ausbildung/Öffentlichkeitsarbeit bei der<br />
BVS-Landesstelle Rhelnland-Pfalz In Malnz<br />
Verg.-Gr. IVa BAT - ab 1. 6. 1986-<br />
3. LeiterIIn der BVS-Dlenststelle Ulm<br />
Verg.-Gr. IVa BAT - ab 1. 4. 1986 -<br />
4. Fachbearbelter/-In bei der BVS-Dlenststelle Fulda<br />
Verg.-Gr. Vb BAT - ab solort -<br />
Die Bewerber sollen über umfangreiche Kenntnisse auf dem Sektor des<br />
Zivilschutzes - insbesondere des Selbstschutzes - verfügen.<br />
Bis zum Abschluß der Fachausbildung erfolgt die EingruppIerung eine<br />
Vergütungsgruppe niedriger.<br />
Wir bieten außer einer angemessenen Vergütung die im öffentlichen Dienst<br />
üblichen Sozialleistungen.<br />
Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen (Personalbogen mit Lichtbild,<br />
Lebenslauf, Ausbildung- und Befähigungsnachweisen) sind biS zum<br />
30. 12. 85 zu richten an den<br />
Bundesverband für den Selbstschutz<br />
Bundeshauptsteile<br />
Eupener Str. 74, 5000 Köln 41 , Tel. (0221) 4988-1<br />
Personalbogen wird auf schriftliche Anforderung übersandt.<br />
Bei ha. Beschäftigten des BVS genügt formlose Bewerbung auf dem<br />
Dienstweg.<br />
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