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3. Bauabschnitt - Stadt Werdau

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Öffentliche Bekanntmachung<br />

Benennung des Verbindungsweges von der<br />

Hauptstraße zur Kleinen Straße im OT Steinpleis,<br />

08412 <strong>Werdau</strong>, als „Kleiner Pleißensteg“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

29.10.2009, gem. § 5 Abs. 4 Sächsischer Gemeindeordnung<br />

(SächsGemO) die Benennung des Verbindungsweges<br />

von der Hauptstraße zur Kleinen Straße, im OT Steinpleis,<br />

08412 <strong>Werdau</strong>, als<br />

„Kleiner Pleißensteg“<br />

beschlossen. Die Benennung wird mit der öffentlichen<br />

Bekanntmachung wirksam.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Benennung kann innerhalb eines Monats<br />

nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift<br />

bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong>, Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und<br />

Bau, Markt 10 - 18, 08412 <strong>Werdau</strong>, Widerspruch erhoben<br />

werden.<br />

<strong>Werdau</strong>, den 09.11.2009<br />

Tittmann DS<br />

Oberbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Widmung des Verbindungsweges von der Hauptstraße<br />

zur Kleinen Straße im OT Steinpleis,<br />

08412 <strong>Werdau</strong>, als beschränkt-öffentlicher Weg<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

29.10.2009, gem. § 6 des Sächsischen Straßengesetzes<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsStrG), die Widmung des<br />

Verbindungsweges von der Hauptstraße zur Kleinen Straße,<br />

im OT Steinpleis, 08412 <strong>Werdau</strong>, als beschränktöffentlichen<br />

Weg beschlossen. Der Weg umfasst die Teilstücke<br />

der Flurstücke-Nr. 165, 169/1, 480 und 480 a, der<br />

Gemarkung Steinpleis. Anfangspunkt des zu widmenden<br />

Abschnittes ist das Flurstück-Nr. 92/1, Hauptstraße, Endpunkt<br />

das Flurstück-Nr. 450/1, Kleine Straße. Für diesen<br />

Weg besteht eine Widmungsbeschränkung - Nur für Fußgängerverkehr.<br />

Die Widmung wird mit der öffentlichen<br />

Bekanntmachung wirksam.<br />

Die Widmungsverfügung kann in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Werdau</strong>, Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bau, Markt 10<br />

- 18, Zimmer 25, während den Sprechzeiten, eingesehen<br />

werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach<br />

seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong>, Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bau,<br />

Markt 10 - 18, 08412 <strong>Werdau</strong>, Widerspruch erhoben werden.<br />

<strong>Werdau</strong>, den 09.11.2009<br />

Tittmann DS<br />

Oberbürgermeister<br />

19. November 2009 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 3<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Beabsichtigte Einziehung eines Teilstückes der<br />

öffentlich gewidmeten Ortsstraße Talweg, Flurstück-<br />

Nr. 905/16, OT Leubnitz, 08412 <strong>Werdau</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

29.10.2009, gem. § 8 des Sächsischen Straßengesetzes<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsStrG), die beabsichtigte<br />

Einziehung eines Teilstückes der öffentlich gewidmeten<br />

Ortsstraße Talweg, Flurstück-Nr. 905/16, OT Leubnitz,<br />

08412 <strong>Werdau</strong>, beschlossen. Einwände gegen die beabsichtigte<br />

Einziehung des o. g. Teilstückes können bei der<br />

<strong>Stadt</strong>ver-waltung <strong>Werdau</strong>, Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

und Bau, Markt 10 - 18, schriftlich oder zur Niederschrift,<br />

bis spätestens 19.02.2010, vorgebracht werden. Die Unterlagen<br />

können bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>, Fachbereich<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung und Bau, Markt 10-18, Zimmer 25,<br />

während den Sprechzeiten, eingesehen werden.<br />

<strong>Werdau</strong>, den 09.11.2009<br />

Tittmann DS<br />

Oberbürgermeister<br />

2. Änderungssatzung<br />

zur Änderung der Satzung über die Erhebung der<br />

Vergnügungssteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> vom<br />

09.12.2004 (Vergnügungssteuersatzung)<br />

vom 29.10.2009<br />

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 7<br />

Abs. 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes

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