Seite 6 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • 19. November 2009 Die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Werdau</strong> GmbH senkt zum 01.01.2010 die Gaspreise
Amtliche Bekanntmachung Termine der Sitzungen im Dezember 2009 Die öffentlichen Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Werdau</strong> und der Ausschüsse finden an folgenden Tagen statt: -- 01.12. 2009 - 16.00 Uhr Technischer Ausschuss -- 08.12. 2009 - 16.00 Uhr Verwaltungsausschuss -- 17.12. 2009 - 16.00 Uhr <strong>Stadt</strong>rat Die Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates und der Ausschüsse finden im <strong>Stadt</strong>verordnetensaal des Rathauses statt. Die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen hängen drei Tage vor der Sitzung in der Informationstafel, Markt <strong>Werdau</strong> Innenstadt, unterer Marktspiegel aus. Sprechstunde Friedensrichter Herr Hager hat seine letzte Sprechstunde in diesem Jahr am 24. November 2009, 17.00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses <strong>Werdau</strong>. Öffentliche Zustellung gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz für denFreistaat Sachsen (SächsVwZG) Für Herrn Guiseppe Imperato zuletzt ansässig: Plauensche Straße 66, 08412 <strong>Werdau</strong>, liegt im Bauamt der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>, Markt 10-18, 08412 <strong>Werdau</strong>, Zimmer 25, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: 1 Bescheid für die Straßenreinigungsgebühr, Johannisstraße 24 Flurstück Nr. 775 i, Gemarkung <strong>Werdau</strong> Buchungszeichen: 5.0269.800151.3 Das Schriftstück kann in der vorgenannten Dienststelle, während der Öffnungszeiten der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong> (Montag 9.00 - 11.30 Uhr; Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, 1<strong>3.</strong>00 - 17.30 Uhr; Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr, 1<strong>3.</strong>00 - 15.30 Uhr und Freitag 9.00 - 11.30 Uhr) in Empfang genommen werden. Ab dem 19.11.2009 hängt für die Dauer von zwei Wochen eine diesbezügliche Nachricht gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwZG) an der Informationstafel Markt <strong>Werdau</strong>, Innenstadt, unterer Marktspiegel aus. Es wird darauf hingewiesen, dass das vorgehend näher bezeichnete Schriftstück an dem Tag als zugestellt gilt, an dem seit dem Tag des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind. <strong>Werdau</strong>, den 27.10.2009 <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong> Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bau Ankündigung von Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten Das Vermessungsbüro Andreas Albert bearbeitet im Auftrag des Straßenbauamtes Plauen, Niederlassung Bad Schlema die Katastervermessung mit Abmarkung im Zusammenhang mit der Verlegung Staatsstraße 289 in <strong>Werdau</strong>, Gemarkungen Leubnitz und <strong>Werdau</strong>. 19. November 2009 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 7 Die örtlichen Arbeiten erfolgen voraussichtlich bis zum I. Quartal 2010. Dabei kann es notwendig werden, private Flurstücke zu betreten. Im Rahmen dieser Straßenschlussvermessung werden Flurstücksgrenzen erstmalig festgelegt beziehungsweise in die Örtlichkeit übertragen. Hierfür findet ein gesonderter Grenztermin mit den Beteiligten des Verwaltungsverfahrens statt. Für weitere Auskünfte stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Rechtsgrundlage: Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetzes (SächsVermGeoG) § 1 Amtliches Vermessungswesen i. V. m. § 2 Zuständigkeiten § 5 Betreten von Flurstücken und baulichen Anlagen § 16 Grenzbestimmung i. V. m. § 17 Abmarkung Dipl.-Ing. Andreas Albert Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Uferstraße 6, 08340 Schwarzenberg Tel. 03774/505745 Erweiterte Förderung in der „Integrierten Ländlichen Entwicklung“ Viel mehr private Antragsteller können von der Förderung profitieren Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am 14.08.2009 ist die neue Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung“ in Kraft getreten.Damit unterstützt der Freistaat Sachsen den ländlichen Raum noch umfangreicher als bisher. Schwerpunkt der überarbeiteten Richtlinie ist die Erweiterung der Gebietskulisse auf Orte und Ortsteile bis zu 5.000 Einwohner. Damit wurden die Ortsteile Königswalde, Langenhessen, Leubnitz und Steinpleis komplett in die ILE- Förderkulisse aufgenommen. Die Richtlinie zur „Integrierten Ländlichen Entwicklung“ wurde somit für private Antragssteller attraktiver gestaltet. Das umfassende Förderprogramm läuft bereits seit Ende 2007 und wird bis einschließlich 2013 wirken. In den Ortsteilen der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> befinden sich bereits 10 Projekte in der Umsetzung bzw. sind fertig gestellt. 2 weitere Projekte sind in Vorbereitung. Für 2010 können weitere Projektanfragen eingereicht werden. Eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten ermöglicht es auch privaten Antragstellern, Maßnahmen zur Sanierung alter Gebäude umzusetzen. So zum Beispiel für die Sanierung und den Umbau von Gebäuden zur Schaffung von Wohneigentum für junge Familien oder zu gewerblich genutzten Räumen. Hierfür ein paar Beispiele aus realisierten Maßnahmen in der Region: - ein ehemaliger Schafstall im Ortskern wird saniert und zum Sitz eines Transportunternehmens umgenutzt - eine ehemalige Scheune wird umgebaut zum Friseursalon mit Kosmetik- und Fußpflegestudio - ein ehemaliges Pumpenhaus zur Wasserversorgung wurde zum Wohnhaus für eine junge Familie umgebaut - alte Wohnhäuser (in ländlichen Höfen) werden von jungen Familien saniert und umgebaut - ein ehemaliger Getreidespeicher wird zu Ferienwohnungen ausgebaut