DV-gestütztes Energiemanagement
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<strong>Energiemanagement</strong> für Bauten des Landes NRW<br />
Koordinierungsstelle beim Landesinstitut für Bauwesen Abteilung 3<br />
Hinweise zu den energierelevanten Störungen ”Liste -1-”<br />
ANLAGE 1<br />
Allgemeines:<br />
Alle Vorgaben der ”Liste -1-” sind - wenn nicht anders festgelegt - in das <strong>Energiemanagement</strong><br />
einzubinden.<br />
Für jeden Heizkreis, Wärmeerzeuger oder Anlage ist die vorgenommene Einbindung einzeln zu<br />
dokumentieren. Diese Dokumentation ist Bestandteil des Auftrags und der Übergabe. Jede<br />
Abweichung und nicht erfüllte Bedingung dieser Planungshilfe die nicht ausdrücklich und<br />
schriftlich von der Betriebsüberwachung genehmigt wurde, führt zum Zustand ”AUFTRAG<br />
NICHT DURCHGEFÜHRT UND DAHER NICHT KOSTENPFLICHTIG”<br />
Bei der Übergabe sind Störmeldungen zu simulieren, um die Aktivierung der Störmeldung zu<br />
testen. Alle Abweichungen oder Wegfall von Positionen sind in der Schriftform festzuhalten.<br />
Alle energierelevanten Störmeldungen der ”Liste -1-” werden in der Liegenschaft selbst<br />
generiert und sind an die im Standardbild ”Energierelevante Störungen” (siehe Anlage 6)<br />
festgelegten Dienste zu melden.<br />
Pos.01<br />
Heizanlage innerhalb der Nutzungspause in Betrieb<br />
Nutzungspausen sind alle Zeiten, in denen die Gebäude / Räume nicht durch Personen genutzt<br />
werden (z.B. Nacht, Wochenende, Feiertage). Zur Aufnahme der Nutzungszeiten dient Anlage<br />
4.<br />
Es ist hierbei grundsätzlich jeder Regelkreis einzeln auszuwerten. Es ist die Realisierung nach<br />
Anlage 1a oder Anlage 1b durchzuführen. Andere Realisierungen sind zu dokumentieren und<br />
nur mit Zustimmung der Betriebsüberwachung möglich.<br />
Nutzungspausen sind <strong>DV</strong>-technisch entweder dem Zeitschaltkatalog zu entnehmen oder in<br />
einem separaten Katalog vorzusehen. Die Regelanlage muss softwaremäßig zwischen Nacht als<br />
Nutzungspause und Wochenende als Nutzungspause unterscheiden können.<br />
Beginn und Ende der jeweils letzten Nutzungspause ist im Standardbild ”Energierelevante<br />
Störungen” (Anlage 6) als Datum und Uhrzeit in Klartext anzuzeigen.<br />
Pos. 02<br />
Heizanlage innerhalb der Nutzungszeit bei einer Außentemperatur von mehr als<br />
xx °C in Betrieb<br />
Für jede Liegenschaft ist ein individueller Grenzwert entsprechend der Gebäudebeschaffenheit<br />
und der Nutzung festzulegen. Der Grenzwert gilt einheitlich für die gesamte Liegenschaft.<br />
Abweichend von der Regelherstellervorgabe oder derzeitigen Einstellung wird die zuständige<br />
Betriebsüberwachung in Absprache mit dem Nutzer den Grenzwert entsprechend anpassen. Da<br />
die Ermittlung dieses Wertes nur in der Übergangszeit möglich ist, soll die<br />
Betriebsüberwachung zunächst mit einem oberen Wert beginnen. Es ist ein Grenzwert von<br />
EM Planungshilfe EM_PLA2 Seite: 27 von 38 Sachstand: 10.08.1999