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DV-gestütztes Energiemanagement

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<strong>DV</strong>-<strong>gestütztes</strong> <strong>Energiemanagement</strong> für Bauten des Landes NRW<br />

Koordinierungsstelle beim Landesinstitut für Bauwesen Abteilung 3<br />

Erläuterungen zur Checkliste-Durchführung<br />

1. Auswahl der Liegenschaft<br />

Die Bezirksregierungen legen unter Berücksichtigung der<br />

nutzenden Verwaltung und der Vorschläge der Betriebsüberwachungsgruppen<br />

fest, welche Liegenschaften auf das<br />

„<strong>DV</strong>-gestützte <strong>Energiemanagement</strong>„ aufgeschaltet werden.<br />

Kriterien dafür sind:<br />

- Zustand der betriebstechnischen Ausstattung (z.B. Mess-,<br />

Steuer-, Regelungstechnik).<br />

- hohe Verbrauchskennwerte für Energie und Wasser<br />

2. Aktuelle Bestandsaufnahme in der Liegenschaft<br />

Art und Umfang der Aufschaltungen in den einzelnen<br />

Liegenschaften wird mit der hausverwaltenden Dienststelle,<br />

dem zuständigen Staatlichen Bauamt, dem Regelfabrikathersteller<br />

und der Betriebsüberwachung festgelegt. Die<br />

Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen ist in jedem Fall nach<br />

Nutzen, Zeit und Investitionskosten einzuschätzen. Auf Grund<br />

ihrer Erfahrungen in Fragen des energiesparenden Betriebes<br />

entscheidet die Betriebsüberwachung über die einzelnen<br />

Aufschaltungen.<br />

(Die Terminvereinbarungen und die Dokumentation der<br />

Festlegungen im Pflichtenheft erfolgt durch das SBA.)<br />

3. Ermittlung der Verbrauchsgrenzwerte in der Liegenschaft<br />

Die BÜG übergibt die Formblätter zur Ermittlung der<br />

Verbrauchsgrenzwerte und Nutzungszeiten an den Nutzer<br />

Anlagen 2, 3 und 4 der Planungshilfe.<br />

4. Festlegen der Grenzwerte der „Liste 1„<br />

- Nutzungszeiten und Nutzungspausen sind durch den Nutzer<br />

und die BÜG festzulegen.<br />

- Der Heizgrenzwert für die Abschaltung der Anlage ist mit der<br />

BÜG festzulegen<br />

- Grenzwerte für die Lüftungsanlagen festlegen (SBA, BÜG).<br />

(Änderungen sind nur in Absprache mit der BÜG möglich.)<br />

5. Prüfung der vorhandenen Telefonanschlüsse auf Anschlußart<br />

(ISDN oder Analog)<br />

Telefonanlage mit ISDN-Anschluß vorhanden:<br />

Feststellen ob eine interne ISDN-Anschlußmöglichkeit und eine<br />

freie Telefonnummer vorhanden ist.<br />

Fall I Wenn Anschlußmöglichkeit nicht vorhanden,<br />

prüfen ob vorhandene Anlage erweitert werden kann.<br />

- Wenn eine Erweiterung möglich ist: Kosten der Erweiterung<br />

ermitteln und dem ISDN-Neuanschluß gegenüberstellen.<br />

Planungshilfe,<br />

S. 4, Abs. 3-5<br />

Planungshilfe,<br />

S. 4, Abs. 6-7<br />

Planungshilfe,<br />

S. 10, Abs. 2<br />

S. 32- 34<br />

Planungshilfe,<br />

S. 8 ff.<br />

Planungshilfe,<br />

S. 13,<br />

Kap. 5.2<br />

EM Checklisten Seite: 6von 16 Sachstand: 27.10.1999

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