DV-gestütztes Energiemanagement
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<strong>DV</strong>-<strong>gestütztes</strong> <strong>Energiemanagement</strong> für Bauten des Landes NRW<br />
Koordinierungsstelle beim Landesinstitut für Bauwesen Abteilung 3<br />
Erläuterungen zur Checkliste-Durchführung<br />
1. Auswahl der Liegenschaft<br />
Die Bezirksregierungen legen unter Berücksichtigung der<br />
nutzenden Verwaltung und der Vorschläge der Betriebsüberwachungsgruppen<br />
fest, welche Liegenschaften auf das<br />
„<strong>DV</strong>-gestützte <strong>Energiemanagement</strong>„ aufgeschaltet werden.<br />
Kriterien dafür sind:<br />
- Zustand der betriebstechnischen Ausstattung (z.B. Mess-,<br />
Steuer-, Regelungstechnik).<br />
- hohe Verbrauchskennwerte für Energie und Wasser<br />
2. Aktuelle Bestandsaufnahme in der Liegenschaft<br />
Art und Umfang der Aufschaltungen in den einzelnen<br />
Liegenschaften wird mit der hausverwaltenden Dienststelle,<br />
dem zuständigen Staatlichen Bauamt, dem Regelfabrikathersteller<br />
und der Betriebsüberwachung festgelegt. Die<br />
Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen ist in jedem Fall nach<br />
Nutzen, Zeit und Investitionskosten einzuschätzen. Auf Grund<br />
ihrer Erfahrungen in Fragen des energiesparenden Betriebes<br />
entscheidet die Betriebsüberwachung über die einzelnen<br />
Aufschaltungen.<br />
(Die Terminvereinbarungen und die Dokumentation der<br />
Festlegungen im Pflichtenheft erfolgt durch das SBA.)<br />
3. Ermittlung der Verbrauchsgrenzwerte in der Liegenschaft<br />
Die BÜG übergibt die Formblätter zur Ermittlung der<br />
Verbrauchsgrenzwerte und Nutzungszeiten an den Nutzer<br />
Anlagen 2, 3 und 4 der Planungshilfe.<br />
4. Festlegen der Grenzwerte der „Liste 1„<br />
- Nutzungszeiten und Nutzungspausen sind durch den Nutzer<br />
und die BÜG festzulegen.<br />
- Der Heizgrenzwert für die Abschaltung der Anlage ist mit der<br />
BÜG festzulegen<br />
- Grenzwerte für die Lüftungsanlagen festlegen (SBA, BÜG).<br />
(Änderungen sind nur in Absprache mit der BÜG möglich.)<br />
5. Prüfung der vorhandenen Telefonanschlüsse auf Anschlußart<br />
(ISDN oder Analog)<br />
Telefonanlage mit ISDN-Anschluß vorhanden:<br />
Feststellen ob eine interne ISDN-Anschlußmöglichkeit und eine<br />
freie Telefonnummer vorhanden ist.<br />
Fall I Wenn Anschlußmöglichkeit nicht vorhanden,<br />
prüfen ob vorhandene Anlage erweitert werden kann.<br />
- Wenn eine Erweiterung möglich ist: Kosten der Erweiterung<br />
ermitteln und dem ISDN-Neuanschluß gegenüberstellen.<br />
Planungshilfe,<br />
S. 4, Abs. 3-5<br />
Planungshilfe,<br />
S. 4, Abs. 6-7<br />
Planungshilfe,<br />
S. 10, Abs. 2<br />
S. 32- 34<br />
Planungshilfe,<br />
S. 8 ff.<br />
Planungshilfe,<br />
S. 13,<br />
Kap. 5.2<br />
EM Checklisten Seite: 6von 16 Sachstand: 27.10.1999