10.10.2013 Aufrufe

freiheit der - Bund Freiheit der Wissenschaft eV

freiheit der - Bund Freiheit der Wissenschaft eV

freiheit der - Bund Freiheit der Wissenschaft eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Den „Diplom-Ingenieur“ erhalten!<br />

TECHNISCHE UNIVERSITÄT MÜNCHEN<br />

Presse & Kommunikation<br />

Arcisstr. 19, 80333 München<br />

Tel. +49 89 289 2 27 78<br />

Fax +49 89 289 2 33 88<br />

E-Mail: presse@tum.de<br />

TUM-Präsident Herrmann will die<br />

Abschaffung eines deutschen Markenzeichens<br />

verhin<strong>der</strong>n: „Der deutsche<br />

Diplom-Ingenieur hat Weltstandards<br />

gesetzt!“ Master-Absolventen<br />

<strong>der</strong> Ingenieurwissenschaften<br />

sollen „Dipl.-Ing.“ heißen – Deutscher<br />

Weg durch über 100 Jahre Ingenieurleistungen<br />

gerechtfertigt.<br />

Der Präsident <strong>der</strong> Technischen Universität<br />

München (TUM), Prof.<br />

Wolfgang A. Herrmann, wendet sich<br />

vehement gegen die Abschaffung<br />

des akademischen Titels „Diplom-<br />

Ingenieur“. In <strong>der</strong> Umsetzung des<br />

sog. Bologna-Prozesses wird an den<br />

Hochschulen die zweistufige Ausbildung<br />

eingeführt, die nach sechs<br />

bis acht Semestern zum „Bachelor“,<br />

nach weiteren zwei bis vier Semestern<br />

zum „Master“ führt. Damit soll<br />

Professor Dr. Günter Püttner<br />

Pressemitteilung<br />

München, den 30. Dezember 2004<br />

<strong>der</strong> „Diplom-Ingenieur“ als Abschlusstitel<br />

des akademischen Vollstudiums<br />

entfallen.<br />

Herrmann ist entschlossen, „diesen<br />

Schildbürgerstreich einer unbeherzten<br />

Politik“ zu verhin<strong>der</strong>n: „Der Diplom-<br />

Ingenieur ist in aller Welt ein hochgeschätztes<br />

deutsches Markenzeichen.<br />

Kein Unternehmen würde daran denken,<br />

seine bewährte Marke aufzugeben,<br />

nur weil es eine neue Produktserie<br />

auflegt.“ Das aber erwartet die<br />

Kultusminister-Konferenz, wenn nun<br />

die Bachelor- und Master-Studiengänge<br />

mit den neuen Titeln abschließen.<br />

„Bachelors und Masters<br />

gibt es rund um den Globus in massenhafter<br />

Vielfalt, den deutschen Diplom-<br />

Ingenieur gibt es nur einmal – verbunden<br />

mit dem weltweit geachteten<br />

Qualitätsstandard deutscher Inge-<br />

Prof. Dr. Günter Püttner<br />

nieursausbildung.“ Es sei töricht, diesen<br />

Wettbewerbsvorteil künftig nicht<br />

mehr auszuspielen, gerade im Zeitalter<br />

<strong>der</strong> rasanten Globalisierung.<br />

TUM-Präsident Herrmann for<strong>der</strong>t<br />

deshalb, dass die künftigen Master-<br />

Absolventen <strong>der</strong> forschungsorientierten<br />

Ingenieurwissenschaften den<br />

Titel „Diplom-Ingenieur“ führen.<br />

Die Bologna-Erklärung von 1999<br />

eröffne den Mitgliedsstaaten ausdrücklich<br />

die Möglichkeit, kulturelle<br />

Beson<strong>der</strong>heiten bei <strong>der</strong> Schaffung<br />

des gemeinsamen europäischen<br />

Hochschulraums geltend zu machen.<br />

„Dies trifft auf den Diplom-Ingenieur<br />

exakt zu“, so Herrmann, „und<br />

steht auch nicht im Wi<strong>der</strong>spruch<br />

zum zweistufigen, modular aufgebauten<br />

Universitätsstudium.“<br />

Der akademische Abschlussgrad<br />

„Dipl.-Ing.“ wurde erstmals im Jahre<br />

1899 durch Erlass von Kaiser Wilhelm<br />

II. den Technischen Hochschulen<br />

zuerkannt. Das Promotionsrecht<br />

zum „Dr.-Ing.“ folgte kurz darauf<br />

1901. An den Universitäten sind zur<br />

Zeit circa 128.000 Studierende <strong>der</strong><br />

Ingenieurwissenschaften eingeschrieben,<br />

jährlich schließen ca.<br />

12.000 Absolventen das Ingenieurstudium<br />

erfolgreich ab.<br />

<strong>Bund</strong>esverfassungsgericht zur<br />

<strong>Wissenschaft</strong>s<strong>freiheit</strong><br />

Das höchste deutsche Gericht hat sich in<br />

<strong>der</strong> Entscheidung vom 26. Oktober 2004<br />

zum neuen brandenburgischen Hochschulgesetz<br />

zur <strong>Wissenschaft</strong>s<strong>freiheit</strong><br />

geäußert. „Verfassungsgericht stärkt<br />

<strong>Wissenschaft</strong>s<strong>freiheit</strong>“ titelte die FAZ,<br />

aber wenn man näher hinschaut, sieht es<br />

so rosig nicht aus.<br />

Das Land Brandenburg hatte – wie an<strong>der</strong>e<br />

Län<strong>der</strong> auch – die Hochschulen in<br />

ihrer Leitungsstruktur „mo<strong>der</strong>nisieren“,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Entscheidungsbefugnisse<br />

<strong>der</strong> monokratischen Leitungsorga-<br />

nen erheblich ausweiten wollen. In diesem<br />

Sinne erging am 20. Mai 1999 ein<br />

entsprechendes neues Hochschulgesetz.<br />

Dagegen haben mehrere betroffene Professoren<br />

und zwei Fakultäten, Anhänger<br />

<strong>der</strong> traditionellen, durch Kollegialorgane<br />

geprägten Universitätsverfassung, das<br />

<strong>Bund</strong>esverfassungsgericht angerufen,<br />

ohne Erfolg.<br />

Erfreulich ist zwar, daß sich das Gericht<br />

zur <strong>Wissenschaft</strong>s<strong>freiheit</strong> bekannt hat<br />

und die Verfassungsbeschwerden sowohl<br />

mehrerer Professoren als auch zweier<br />

1/2005 fdw 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!