freiheit der - Bund Freiheit der Wissenschaft eV
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Den „Diplom-Ingenieur“ erhalten!<br />
TECHNISCHE UNIVERSITÄT MÜNCHEN<br />
Presse & Kommunikation<br />
Arcisstr. 19, 80333 München<br />
Tel. +49 89 289 2 27 78<br />
Fax +49 89 289 2 33 88<br />
E-Mail: presse@tum.de<br />
TUM-Präsident Herrmann will die<br />
Abschaffung eines deutschen Markenzeichens<br />
verhin<strong>der</strong>n: „Der deutsche<br />
Diplom-Ingenieur hat Weltstandards<br />
gesetzt!“ Master-Absolventen<br />
<strong>der</strong> Ingenieurwissenschaften<br />
sollen „Dipl.-Ing.“ heißen – Deutscher<br />
Weg durch über 100 Jahre Ingenieurleistungen<br />
gerechtfertigt.<br />
Der Präsident <strong>der</strong> Technischen Universität<br />
München (TUM), Prof.<br />
Wolfgang A. Herrmann, wendet sich<br />
vehement gegen die Abschaffung<br />
des akademischen Titels „Diplom-<br />
Ingenieur“. In <strong>der</strong> Umsetzung des<br />
sog. Bologna-Prozesses wird an den<br />
Hochschulen die zweistufige Ausbildung<br />
eingeführt, die nach sechs<br />
bis acht Semestern zum „Bachelor“,<br />
nach weiteren zwei bis vier Semestern<br />
zum „Master“ führt. Damit soll<br />
Professor Dr. Günter Püttner<br />
Pressemitteilung<br />
München, den 30. Dezember 2004<br />
<strong>der</strong> „Diplom-Ingenieur“ als Abschlusstitel<br />
des akademischen Vollstudiums<br />
entfallen.<br />
Herrmann ist entschlossen, „diesen<br />
Schildbürgerstreich einer unbeherzten<br />
Politik“ zu verhin<strong>der</strong>n: „Der Diplom-<br />
Ingenieur ist in aller Welt ein hochgeschätztes<br />
deutsches Markenzeichen.<br />
Kein Unternehmen würde daran denken,<br />
seine bewährte Marke aufzugeben,<br />
nur weil es eine neue Produktserie<br />
auflegt.“ Das aber erwartet die<br />
Kultusminister-Konferenz, wenn nun<br />
die Bachelor- und Master-Studiengänge<br />
mit den neuen Titeln abschließen.<br />
„Bachelors und Masters<br />
gibt es rund um den Globus in massenhafter<br />
Vielfalt, den deutschen Diplom-<br />
Ingenieur gibt es nur einmal – verbunden<br />
mit dem weltweit geachteten<br />
Qualitätsstandard deutscher Inge-<br />
Prof. Dr. Günter Püttner<br />
nieursausbildung.“ Es sei töricht, diesen<br />
Wettbewerbsvorteil künftig nicht<br />
mehr auszuspielen, gerade im Zeitalter<br />
<strong>der</strong> rasanten Globalisierung.<br />
TUM-Präsident Herrmann for<strong>der</strong>t<br />
deshalb, dass die künftigen Master-<br />
Absolventen <strong>der</strong> forschungsorientierten<br />
Ingenieurwissenschaften den<br />
Titel „Diplom-Ingenieur“ führen.<br />
Die Bologna-Erklärung von 1999<br />
eröffne den Mitgliedsstaaten ausdrücklich<br />
die Möglichkeit, kulturelle<br />
Beson<strong>der</strong>heiten bei <strong>der</strong> Schaffung<br />
des gemeinsamen europäischen<br />
Hochschulraums geltend zu machen.<br />
„Dies trifft auf den Diplom-Ingenieur<br />
exakt zu“, so Herrmann, „und<br />
steht auch nicht im Wi<strong>der</strong>spruch<br />
zum zweistufigen, modular aufgebauten<br />
Universitätsstudium.“<br />
Der akademische Abschlussgrad<br />
„Dipl.-Ing.“ wurde erstmals im Jahre<br />
1899 durch Erlass von Kaiser Wilhelm<br />
II. den Technischen Hochschulen<br />
zuerkannt. Das Promotionsrecht<br />
zum „Dr.-Ing.“ folgte kurz darauf<br />
1901. An den Universitäten sind zur<br />
Zeit circa 128.000 Studierende <strong>der</strong><br />
Ingenieurwissenschaften eingeschrieben,<br />
jährlich schließen ca.<br />
12.000 Absolventen das Ingenieurstudium<br />
erfolgreich ab.<br />
<strong>Bund</strong>esverfassungsgericht zur<br />
<strong>Wissenschaft</strong>s<strong>freiheit</strong><br />
Das höchste deutsche Gericht hat sich in<br />
<strong>der</strong> Entscheidung vom 26. Oktober 2004<br />
zum neuen brandenburgischen Hochschulgesetz<br />
zur <strong>Wissenschaft</strong>s<strong>freiheit</strong><br />
geäußert. „Verfassungsgericht stärkt<br />
<strong>Wissenschaft</strong>s<strong>freiheit</strong>“ titelte die FAZ,<br />
aber wenn man näher hinschaut, sieht es<br />
so rosig nicht aus.<br />
Das Land Brandenburg hatte – wie an<strong>der</strong>e<br />
Län<strong>der</strong> auch – die Hochschulen in<br />
ihrer Leitungsstruktur „mo<strong>der</strong>nisieren“,<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Entscheidungsbefugnisse<br />
<strong>der</strong> monokratischen Leitungsorga-<br />
nen erheblich ausweiten wollen. In diesem<br />
Sinne erging am 20. Mai 1999 ein<br />
entsprechendes neues Hochschulgesetz.<br />
Dagegen haben mehrere betroffene Professoren<br />
und zwei Fakultäten, Anhänger<br />
<strong>der</strong> traditionellen, durch Kollegialorgane<br />
geprägten Universitätsverfassung, das<br />
<strong>Bund</strong>esverfassungsgericht angerufen,<br />
ohne Erfolg.<br />
Erfreulich ist zwar, daß sich das Gericht<br />
zur <strong>Wissenschaft</strong>s<strong>freiheit</strong> bekannt hat<br />
und die Verfassungsbeschwerden sowohl<br />
mehrerer Professoren als auch zweier<br />
1/2005 fdw 9