Vorlage Diplomarbeit Holger - Fachbereich Betriebswirtschaft der ...
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34<br />
Auf Antrag des Rechtsinhabers und unter Einbeziehung <strong>der</strong> spezifischen Umstände<br />
eines jeden Falles, können die Gerichte Kosten <strong>der</strong> Untersuchung und Unterbindung<br />
<strong>der</strong> Verletzungshandlung in den Schadenersatz mit einbeziehen (Art. 22 Bestimmungen<br />
des Obersten Volksgerichts). 147 Darunter fallen Reise- und Übernachtungskosten<br />
sowie Ausgaben zum Kauf verletzen<strong>der</strong> Erzeugnisse, die als Beweis dienen. 148<br />
Die Kosten müssen als notwendig erachtet werden. 149 Ebenso kann dem Beklagten<br />
<strong>der</strong> Ersatz vernünftiger Anwaltskosten des Klägers auferlegt werden. 150 Vernünftig<br />
bedeutet, dass die Kosten nicht in vollem Umfang erstattet werden müssen, sie orientieren<br />
sich an den staatlichen Bestimmungen über Anwaltskosten. 151 Der Kläger<br />
kann im Falle <strong>der</strong> Rückerstattung von Anwaltskosten also nur einen Teil <strong>der</strong> eigentlichen<br />
Kosten erwarten, die im Durchschnitt zwischen 10 und 15% des Schadenersatzes<br />
betragen. 152<br />
Die Verjährungsfrist für Verletzungsklagen beträgt zwei Jahre (Art. 62 PatG).<br />
4.3.3.4.3 Rechtsanwendung in <strong>der</strong> Praxis<br />
Wie oben beschrieben stehen dem Patentinhaber formal umfassende Rechtsmittel<br />
zur Verfolgung von Patentrechtsverletzungen zur Verfügung. Große Vorbehalte in<br />
deutschen Unternehmen bestehen dahingehend, dass die Rechtsmittel in <strong>der</strong> Praxis<br />
auch effektiv eingesetzt werden können. Bezüglich Schadenersatzleistungen wird die<br />
Auffassung vertreten, dass diese viel zu gering ausfallen und nicht dem tatsächlichen<br />
Verlust entsprechen. Im Folgenden sollen die Ansprüche des Schutzrechtsinhabers<br />
auf ihren Einsatz in <strong>der</strong> Rechtspraxis untersucht werden.<br />
Erhebliche Schwierigkeiten können bereits bei <strong>der</strong> Beweisbeschaffung auftreten. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> Größe Chinas und <strong>der</strong> zum Teil professionellen Organisation von Fälschern<br />
sollten erfahrene Detekteien eingeschaltet werden. Es muss beachtet<br />
werden, dass es sich auch um organisierte kriminelle Organisationen handeln kann,<br />
weshalb das Vorgehen gegen die Verletzer oft gefährlich ist. 153 In <strong>der</strong> Praxis hat es<br />
sich oft als sinnvoll erwiesen, Detekteien aus Hong Kong mit einer umfassenden<br />
147<br />
Vgl. JIANG Zhipei: Several Issues Pertaining to Judicial Protection of Intellectual Property Rights in<br />
China After Its WTO Entry, CPT 2002 Nr. 2, 9; Ganea: Die Neuregelung des chinesischen Patentrechts,<br />
GRUR Int. 2002, 704.<br />
148<br />
Vgl. LIU Xiaohai: Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in <strong>der</strong> Volksrepublik China,<br />
GRUR Int. 1999, 495; Pattloch: The Enforcement of Patent Rights in China, in: Heath/Petit (eds.),<br />
S. 304.<br />
149<br />
Vgl. LIU Xiaohai: Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in <strong>der</strong> Volksrepublik China,<br />
GRUR Int. 1999, 495.<br />
150<br />
Vgl. LIU Xiaohai: Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in <strong>der</strong> Volksrepublik China,<br />
GRUR Int. 1999, 495; Pattloch: The Enforcement of Patent Rights in China, in: Heath/Petit (eds.),<br />
S. 304.<br />
151<br />
Vgl. LIU Xiaohai: Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in <strong>der</strong> Volksrepublik China,<br />
GRUR Int. 1999, 495; JIANG Zhipei: Several Issues Pertaining to Judicial Protection of Intellectual<br />
Property Rights in China After Its WTO Entry, CPT 2002 Nr. 2, 9.<br />
152<br />
Vgl. Pattloch: The Enforcement of Patent Rights in China, in: Heath/Petit (eds.), S. 304.<br />
153<br />
Vgl. Wolff: Das internationale Wirtschaftsrecht <strong>der</strong> VR China, S. 119.