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Internat. Recht - Studentenverbindung Concordia Bern

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<strong>Internat</strong>ionales <strong>Recht</strong> Didier Meyer © 2000 9 / 21<br />

IV. UNMITTELBAR / NICHT UNMITTELBAR ANWENDBARE VERTRÄGE<br />

1. SELF−EXECUTING VERTRÄGE<br />

Self−executing sind Vertragsbestimmungen, die für die Einzelpersonen unmittelbar <strong>Recht</strong>e und Pflichten<br />

begründen, weil sie:<br />

die <strong>Recht</strong>sstellung des Einzelnen regeln wollen;<br />

justiziabel, d.h. inhaltlich hinreichend klar und bestimmt sind, um Grundlage für einen Entscheid<br />

im Einzelfall bilden zu können.<br />

2. NON−SELF−EXECUTING VERTRÄGE<br />

Nicht self−executing sind Vertragsbestimmungen, die der Ausführung und Konkretisierung durch<br />

Landesrecht bedürfen, bevor sie innerstaatlich Anwendung finden können, weil sie:<br />

blosse Programmartikel sind, oder<br />

nicht justiziabel sind, weil sie eine Materie nur in den Umrissen regeln, oder dem Vertragsstaat<br />

erhebliche Ermessens− und Gestaltungsspielräume lassen, oder<br />

sich ausschliesslich an die (nicht rechtsanwendenden) Behörden wenden (z.B.<br />

Gesetzgebungsauftrag).<br />

3. AUSLEGUNG

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