Internat. Recht - Studentenverbindung Concordia Bern
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<strong>Internat</strong>ionales <strong>Recht</strong> Didier Meyer © 2000 9 / 21<br />
IV. UNMITTELBAR / NICHT UNMITTELBAR ANWENDBARE VERTRÄGE<br />
1. SELF−EXECUTING VERTRÄGE<br />
Self−executing sind Vertragsbestimmungen, die für die Einzelpersonen unmittelbar <strong>Recht</strong>e und Pflichten<br />
begründen, weil sie:<br />
die <strong>Recht</strong>sstellung des Einzelnen regeln wollen;<br />
justiziabel, d.h. inhaltlich hinreichend klar und bestimmt sind, um Grundlage für einen Entscheid<br />
im Einzelfall bilden zu können.<br />
2. NON−SELF−EXECUTING VERTRÄGE<br />
Nicht self−executing sind Vertragsbestimmungen, die der Ausführung und Konkretisierung durch<br />
Landesrecht bedürfen, bevor sie innerstaatlich Anwendung finden können, weil sie:<br />
blosse Programmartikel sind, oder<br />
nicht justiziabel sind, weil sie eine Materie nur in den Umrissen regeln, oder dem Vertragsstaat<br />
erhebliche Ermessens− und Gestaltungsspielräume lassen, oder<br />
sich ausschliesslich an die (nicht rechtsanwendenden) Behörden wenden (z.B.<br />
Gesetzgebungsauftrag).<br />
3. AUSLEGUNG