Talmud - dullophob
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auch diese Behandlung akzeptieren! Vergessen Sie auch<br />
nicht: Das ist die alles umfassende Religion der<br />
„Auserwählten“ fürs Diesseits!<br />
Fol. 111b: „Nach R. Jehuda ist die Beraubung<br />
eines Bruders (Israeliten) nicht erlaubt, die Beraubung<br />
eines Nichtjuden ist erlaubt.“<br />
Es wird für alle Fälle vorgesorgt:<br />
Baba bathra, Fol. 54b: “Die Güter der Nichtjuden<br />
gleichen der Wüste, sind wie ein herrenloses Gut<br />
und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt,<br />
erwirbt sie.“<br />
Bei Sanhedrin, Fol. 57a gibt es eine Reihe<br />
verschiedener Anweisungen, die klarstellen, daß Raub,<br />
Diebstahl und Blutvergießen gegenüber Juden nicht<br />
erlaubt und gegenüber Nichtjuden erlaubt ist.<br />
Sanhedrin, Fol. 58b: „... Wenn ein Nichtjude<br />
einen Israeliten schlägt, so verdient er den Tod.<br />
Wenn jemand einen Israeliten ohrfeigt, so ist es<br />
ebenso, als hätte er die Gottheit geohrfeigt.“<br />
Tosphot, Fol. 74b: “Der Beischlaf der Fremden<br />
(Nichtjuden) ist wie Beischlaf der Viecher.“ – Das<br />
ist nicht etwa Fremdenfeindlichkeit! Das ist legales<br />
Auserwähltheitsrecht! Was sagen die Gläubigen?<br />
Aboda zara, Fol. 4b Tos: “Einen Häretiker (Ketzer,<br />
von der Lehrmeinung Abweichender) darf man