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Talmud - dullophob

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auch diese Behandlung akzeptieren! Vergessen Sie auch<br />

nicht: Das ist die alles umfassende Religion der<br />

„Auserwählten“ fürs Diesseits!<br />

Fol. 111b: „Nach R. Jehuda ist die Beraubung<br />

eines Bruders (Israeliten) nicht erlaubt, die Beraubung<br />

eines Nichtjuden ist erlaubt.“<br />

Es wird für alle Fälle vorgesorgt:<br />

Baba bathra, Fol. 54b: “Die Güter der Nichtjuden<br />

gleichen der Wüste, sind wie ein herrenloses Gut<br />

und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt,<br />

erwirbt sie.“<br />

Bei Sanhedrin, Fol. 57a gibt es eine Reihe<br />

verschiedener Anweisungen, die klarstellen, daß Raub,<br />

Diebstahl und Blutvergießen gegenüber Juden nicht<br />

erlaubt und gegenüber Nichtjuden erlaubt ist.<br />

Sanhedrin, Fol. 58b: „... Wenn ein Nichtjude<br />

einen Israeliten schlägt, so verdient er den Tod.<br />

Wenn jemand einen Israeliten ohrfeigt, so ist es<br />

ebenso, als hätte er die Gottheit geohrfeigt.“<br />

Tosphot, Fol. 74b: “Der Beischlaf der Fremden<br />

(Nichtjuden) ist wie Beischlaf der Viecher.“ – Das<br />

ist nicht etwa Fremdenfeindlichkeit! Das ist legales<br />

Auserwähltheitsrecht! Was sagen die Gläubigen?<br />

Aboda zara, Fol. 4b Tos: “Einen Häretiker (Ketzer,<br />

von der Lehrmeinung Abweichender) darf man

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