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Jahrgang 38 Donnerstag, 01. November 2012 Nummer 11

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Freden – 4 – Nr. <strong>11</strong>/<strong>2012</strong><br />

A 126<br />

Samtgemeinde Freden (Leine)<br />

Bauabteilung<br />

Die Samtgemeinde Freden (Leine) plant noch in diesem Jahr mit dem<br />

Bau einer Park&Ride-Anlage am Bahnhof Freden (Leine) zu beginnen.<br />

Es ist vorgesehen, zuerst die Parkplätze an der Alfelder Straße zu erstellen<br />

und anschließend dann die Parkplätze an der Bahnhofsgebäudeseite.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Absperrungen und Halteverbote während<br />

der Bauphase unbedingt einzuhalten sind, um einen reibungslosen<br />

Bauablauf zu gewährleisten.<br />

Es werden daher alle Bahnnutzer und Dauerparker in Bahnhofsnähe dazu<br />

aufgefordert, auf Parkplätze in der näheren Umgebung - z. B. auf die<br />

Parkplätze an den Fußballplätzen - auszuweichen.<br />

Der Samtgemeindebürgermeister<br />

Im Auftrag<br />

Münnecke<br />

A 127<br />

Gedenkfeiern zum Volkstrauertag<br />

Die Samtgemeinde Freden (Leine) gibt bekannt, dass die Gedenkfeiern<br />

anlässlich des Volkstrauertages am 18. <strong>November</strong> <strong>2012</strong> in den Mitgliedsgemeinden<br />

wie folgt stattfinden:<br />

1. Gemeinde Everode<br />

10:20 Uhr am Ehrenmal<br />

2. Gemeinde Freden (Leine)<br />

a) 10:30 Uhr im Anschluss an den Gottesdienst am Ehrenmal an der<br />

St. Laurentius.<br />

b) <strong>11</strong>:30 Uhr am Ehrenmal St. Annen OT Meimerhausen.<br />

3. Gemeinde Landwehr<br />

ca. 10:30 Uhr im Anschluss an den Gottesdienst am Ehrenmal<br />

4. Gemeinde Winzenburg<br />

ca. 10:00 Uhr im Anschluss an den Gottesdienst auf dem Friedhof<br />

Der Samtgemeindebürgermeister<br />

Wecke<br />

A 128<br />

Bekanntmachung<br />

über das Widerspruchsrecht nach § 18<br />

Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes<br />

„Widerspruch gegen die Übermittlung von<br />

Meldedaten an das Bundesamt<br />

für Wehrverwaltung“<br />

Nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes können sich Frauen und Männer,<br />

die Deutsche im Sinne des Grundgesetztes sind, verpflichten, freiwilligen<br />

Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der<br />

Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem<br />

Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes<br />

jährlich zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher<br />

Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:<br />

• 1. Familiennamen,<br />

• 2. Vornamen,<br />

• 3. gegenwärtige Anschrift<br />

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Abs.<br />

7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.<br />

Gemäß § 18 Melderechtsrahmengesetz weise ich daraufhin, dass die<br />

Personen, die im Kalenderjahr 2014 das achtzehnte Lebensjahr vollenden,<br />

der Datenübermittlung im Rahmen des § 58 Wehrpflichtgesetz widersprechen<br />

können,<br />

Der Widerspruch kann bei der Samtgemeinde Freden (Leine), Am Schillerplatz<br />

4, 31084 Freden (Leine), eingelegt werden; entsprechend vorbereitete<br />

Erklärungen sind dort erhältlich.<br />

Eingelegte Widersprüche werden mit dem Tag des Eingehens wirksam.<br />

Fristen sind nicht zu beachten. Da alle Widersprüche angenommen werden,<br />

ergehen keine schriftlichen Bescheide und keine schriftlichen Bestätigungen.<br />

Widersprüche im vorgenannten Sinne verlieren erst durch<br />

schriftlich eingelegten Widerruf ihre Wirksamkeit,<br />

Freden (Leine), <strong>01.</strong>10.<strong>2012</strong><br />

Samtgemeinde Freden (Leine)<br />

Der Samtgemeindebürgermeister<br />

Im Auftrag<br />

Peckmann<br />

A 129<br />

Wasserwerk der Samtgemeinde Freden (Leine)<br />

Bekanntmachung<br />

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und<br />

Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom<br />

29.04.2007 und gemäß § 16 (4) der Trinkwasserverordnung in der Fassung<br />

vom 21.05.2001 geben wir hiermit die Härtebereiche und die zur Trinkwasseraufbereitung<br />

verwendeten Zusatzstoffe unseres Wassers bekannt.<br />

Die Härtebereiche sind wie folgt unterteilt:<br />

Härtebereich weich (weniger als 1,5 Millimol/Calciumcarbonat je Liter)<br />

Härtebereich mittel ( 1,5 bis 2,5 Millimol/Calciumcarbonat je Liter)<br />

Härtebereich hart (mehr als 2,5 Millimol/Calciumcarbonat je Liter)<br />

Wir bitten unsere Kunden, die aufgedruckten Dosierempfehlungen auf den<br />

Waschmittelpaketen zu beachten.<br />

Samtgemeinde Freden<br />

Härtebereich - hart -: Freden, Meimerhausen, Winzenburg, Schildhorst,<br />

Klump und Everode<br />

Zusatzstoffe: Keine<br />

Härtebereich - mittel -: Landwehr (Eyershausen, Ohlenrode, Wetteborn)<br />

und Westerberg<br />

Zusatzstoffe: keine<br />

Regenwasser-, Brunnenwasser- und andere Eigenversorgungsanlagen<br />

müssen dem Wasserversorgungsunternehmen angezeigt werden.<br />

Freden (Leine), den 30.10.<strong>2012</strong><br />

Wasserwerk der Samtgemeinde Freden (Leine)<br />

Geschäftsführung<br />

Überlandwerk Leinetal GmbH<br />

A 129<br />

Bekanntmachung des Wasserwerks der<br />

Samtgemeinde Freden (Leine)<br />

1. Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss<br />

20<strong>11</strong><br />

Der Jahresabschluss zum 31.12.20<strong>11</strong> des Wasserwerkes der Samtgemeinde<br />

Freden (Leine) wurde von der WIBERA Wirtschaftsberatung geprüft.<br />

Mit Datum vom 04.06.<strong>2012</strong> wurde der Bericht über die Prüfung mit Bestätigungsvermerk<br />

vorgelegt.<br />

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers schließt mit folgenden<br />

Feststellungen:<br />

„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Wasserwerkes<br />

der Samtgemeinde Freden (Leine) entsprechen nach pflichtgemäßer<br />

Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß.<br />

Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,<br />

der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb<br />

wurde wirtschaftlich geführt.“<br />

Das Rechnungsprüfungsamt schließt sich diesen Feststellungen an. Ergänzende<br />

Hinweise sind nicht erforderlich.

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