Protokoll Download - Niebüll
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Stadtvertretung Sitzung vom 08.03.2007<br />
____________________________________________________________________________<br />
Haushaltsstelle: Bezeichnung: üpl. / apl. Betrag:<br />
7200.5700 Kosten der Abfallbeseitigung 200,00 €<br />
Begründung:<br />
Die Anschaffung von Müllsäcken führte zur üpl. Ausgabe. Durch den Verkauf der Müllsäcke<br />
erfolgt die Refinanzierung.<br />
an<br />
den Finanzausschuss<br />
die Stadtvertretung<br />
Vorlage Nr. 16 / 2007<br />
Genehmigung über- bzw. außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2006<br />
Beschlussempfehlung:<br />
Die im Zuge der Aufstellung der Jahresrechnung für das Jahr 2006 festgestellten und nicht durch<br />
§ 4 der Haushaltssatzung abgedeckten überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 6.815,32 € im<br />
Verwaltungs- und 73.618,35 € im Vermögenshaushalt werden genehmigt.<br />
Begründungen:<br />
Nach § 25 GemHVO sind die im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel so zu verwalten,<br />
dass sie zur Deckung aller Ausgaben im Haushaltsjahr ausreichen. In der Praxis zeigt sich jedoch<br />
immer wieder, dass Ansätze im Haushaltsplan nicht ausreichen oder dass überhaupt kein<br />
Mittelansatz vorhanden ist.<br />
Grundsätzlich müsste daher der Haushalt jeweils durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert<br />
werden. Nach § 80 GO ist eine solche Nachtragshaushaltssatzung jedoch nur in bestimmten<br />
Fällen vorgesehen.<br />
Die Anordnung über- und/oder außerplanmäßiger Ausgaben, die den Jahresabschluss nur<br />
unwesentlich beeinflussen, ist daher möglich (siehe auch § 4 der Haushaltssatzung), eine<br />
Genehmigung der Stadtvertretung ist jedoch gem. § 82 GO in den von § 4 der Haushalts- satzung<br />
nicht abgedeckten Fällen einzuholen.<br />
Im Jahre 2006 entstanden bei 5 Haushaltsstellen überplanmäßige Ausgaben. Bei 2<br />
Haushaltspositionen (Zuführung zum Vermögenshaushalt und Zuführung zur Rücklage<br />
JAW ) ist eine Genehmigung gem. § 39 GemHVO AA Nr. 34 nicht erforderlich.<br />
Lediglich für 3 Haushaltsüberschreitung ist eine Genehmigung jetzt noch erforderlich. Es<br />
handelt sich um die Positionen: