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Protokoll Download - Niebüll

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Stadtvertretung Sitzung vom 08.03.2007<br />

____________________________________________________________________________<br />

Haushaltsstelle: Bezeichnung: üpl. / apl. Betrag:<br />

7200.5700 Kosten der Abfallbeseitigung 200,00 €<br />

Begründung:<br />

Die Anschaffung von Müllsäcken führte zur üpl. Ausgabe. Durch den Verkauf der Müllsäcke<br />

erfolgt die Refinanzierung.<br />

an<br />

den Finanzausschuss<br />

die Stadtvertretung<br />

Vorlage Nr. 16 / 2007<br />

Genehmigung über- bzw. außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2006<br />

Beschlussempfehlung:<br />

Die im Zuge der Aufstellung der Jahresrechnung für das Jahr 2006 festgestellten und nicht durch<br />

§ 4 der Haushaltssatzung abgedeckten überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 6.815,32 € im<br />

Verwaltungs- und 73.618,35 € im Vermögenshaushalt werden genehmigt.<br />

Begründungen:<br />

Nach § 25 GemHVO sind die im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel so zu verwalten,<br />

dass sie zur Deckung aller Ausgaben im Haushaltsjahr ausreichen. In der Praxis zeigt sich jedoch<br />

immer wieder, dass Ansätze im Haushaltsplan nicht ausreichen oder dass überhaupt kein<br />

Mittelansatz vorhanden ist.<br />

Grundsätzlich müsste daher der Haushalt jeweils durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert<br />

werden. Nach § 80 GO ist eine solche Nachtragshaushaltssatzung jedoch nur in bestimmten<br />

Fällen vorgesehen.<br />

Die Anordnung über- und/oder außerplanmäßiger Ausgaben, die den Jahresabschluss nur<br />

unwesentlich beeinflussen, ist daher möglich (siehe auch § 4 der Haushaltssatzung), eine<br />

Genehmigung der Stadtvertretung ist jedoch gem. § 82 GO in den von § 4 der Haushalts- satzung<br />

nicht abgedeckten Fällen einzuholen.<br />

Im Jahre 2006 entstanden bei 5 Haushaltsstellen überplanmäßige Ausgaben. Bei 2<br />

Haushaltspositionen (Zuführung zum Vermögenshaushalt und Zuführung zur Rücklage<br />

JAW ) ist eine Genehmigung gem. § 39 GemHVO AA Nr. 34 nicht erforderlich.<br />

Lediglich für 3 Haushaltsüberschreitung ist eine Genehmigung jetzt noch erforderlich. Es<br />

handelt sich um die Positionen:

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