Protokoll Download - Niebüll
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Stadtvertretung Sitzung vom 08.03.2007<br />
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Dabei werden u. a. die vom Bund vorgegebenen Kriterien der Mittelbewirtschaftung im Rahmen<br />
der kommunalen Trägerschaft nach § 6a SGB II auf die Träger der Sozialzentren<br />
heruntergebrochen.<br />
In dem Konzept sind folgende Kerninhalte vorhanden:<br />
1. Definition von Budgets für den Kreis Nordfriesland und für die Sozialzentren<br />
Die Sozialzentren und der Kreis Nordfriesland werden Budgets (Eingliederungsbudget,<br />
Hemmnisabbau, Beschäftigungspakt für Ältere) für die Wahrnehmung der übertragenen<br />
Aufgaben erhalten.<br />
Die Höhe der Budgets werden durch den Kreis Nordfriesland als Basis der erwerbsfähigen<br />
Hilfebedürftigen bzw. als Basis der Vorjahre vorgegeben, da dies ebenfalls der<br />
Verteilungsschlüssel der Bundesmittel für den Kreis Nordfriesland ist. Gebundene Mittel werden<br />
zuvor abgezogen, da diese nicht zur freien Verfügung stehen.<br />
Daneben erfolgt eine individuelle inhaltliche Definition des Budgets (erster Arbeitsmarkt,<br />
zweiter Arbeitsmarkt, Qualifizierung). Diesbezüglich ist bereits eine erste Abstimmung mit den<br />
Leitungen der Sozialzentren erfolgt. Eine weitere Erörterung erfolgt in den Zielvereinbarungen<br />
2007 zwischen den Sozialzentren und dem Kreis Nordfriesland.<br />
Die Verantwortung für das Einhalten des Budgets der Sozialzentren liegt bei den Sozialzentren<br />
mit entsprechenden Konsequenzen bei zu vertretender Nichteinhaltung.<br />
Dabei wurden allerdings Schutzmechanismen für die Überschreitungen integriert.<br />
So erfolgt bei Überschreitung des Budgets eines Sozialzentrums zunächst eine gegenseitige<br />
Deckung mit Mitteln aus Budgets der Sozialzentren, die eine Unterschreitung erwirtschaftet<br />
haben.<br />
Bei weiter bestehender Überschreitung eines Sozialzentrumbudgets können Zahlungen aus zuvor<br />
gebildeten Rücklagen des Kreises Nordfriesland ausgeglichen werden.<br />
Besteht immer noch keine vollständige Deckung, kann ein Verlustvortrag in das Folgejahr für<br />
das Budget des Sozialzentrums erstellt werden, so dass keine eigenen Mittel des Trägers des<br />
Sozialzentrums eingesetzt werden müssen.<br />
Nur wenn diese drei oben angegebenen Deckungsmöglichkeiten nicht ausreichen und der Träger<br />
des Sozialzentrums diese Überschreitung zu vertreten hat, muss im Sinne einer dezentralen<br />
Ressourcenverantwortung eine Deckung durch den Träger des Sozialzentrums erfolgen.<br />
2. Abrechnung der Verwaltungskosten auf Ist-Kosten-Basis mit Höchstgrenzen<br />
Alle Verwaltungskosten werden ab dem 01.01.2007 auf Ist-Kosten-Basis erfolgen und mit<br />
Höchstgrenzen versehen werden.