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Protokoll Download - Niebüll

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Stadtvertretung Sitzung vom 08.03.2007<br />

____________________________________________________________________________<br />

Dabei werden u. a. die vom Bund vorgegebenen Kriterien der Mittelbewirtschaftung im Rahmen<br />

der kommunalen Trägerschaft nach § 6a SGB II auf die Träger der Sozialzentren<br />

heruntergebrochen.<br />

In dem Konzept sind folgende Kerninhalte vorhanden:<br />

1. Definition von Budgets für den Kreis Nordfriesland und für die Sozialzentren<br />

Die Sozialzentren und der Kreis Nordfriesland werden Budgets (Eingliederungsbudget,<br />

Hemmnisabbau, Beschäftigungspakt für Ältere) für die Wahrnehmung der übertragenen<br />

Aufgaben erhalten.<br />

Die Höhe der Budgets werden durch den Kreis Nordfriesland als Basis der erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen bzw. als Basis der Vorjahre vorgegeben, da dies ebenfalls der<br />

Verteilungsschlüssel der Bundesmittel für den Kreis Nordfriesland ist. Gebundene Mittel werden<br />

zuvor abgezogen, da diese nicht zur freien Verfügung stehen.<br />

Daneben erfolgt eine individuelle inhaltliche Definition des Budgets (erster Arbeitsmarkt,<br />

zweiter Arbeitsmarkt, Qualifizierung). Diesbezüglich ist bereits eine erste Abstimmung mit den<br />

Leitungen der Sozialzentren erfolgt. Eine weitere Erörterung erfolgt in den Zielvereinbarungen<br />

2007 zwischen den Sozialzentren und dem Kreis Nordfriesland.<br />

Die Verantwortung für das Einhalten des Budgets der Sozialzentren liegt bei den Sozialzentren<br />

mit entsprechenden Konsequenzen bei zu vertretender Nichteinhaltung.<br />

Dabei wurden allerdings Schutzmechanismen für die Überschreitungen integriert.<br />

So erfolgt bei Überschreitung des Budgets eines Sozialzentrums zunächst eine gegenseitige<br />

Deckung mit Mitteln aus Budgets der Sozialzentren, die eine Unterschreitung erwirtschaftet<br />

haben.<br />

Bei weiter bestehender Überschreitung eines Sozialzentrumbudgets können Zahlungen aus zuvor<br />

gebildeten Rücklagen des Kreises Nordfriesland ausgeglichen werden.<br />

Besteht immer noch keine vollständige Deckung, kann ein Verlustvortrag in das Folgejahr für<br />

das Budget des Sozialzentrums erstellt werden, so dass keine eigenen Mittel des Trägers des<br />

Sozialzentrums eingesetzt werden müssen.<br />

Nur wenn diese drei oben angegebenen Deckungsmöglichkeiten nicht ausreichen und der Träger<br />

des Sozialzentrums diese Überschreitung zu vertreten hat, muss im Sinne einer dezentralen<br />

Ressourcenverantwortung eine Deckung durch den Träger des Sozialzentrums erfolgen.<br />

2. Abrechnung der Verwaltungskosten auf Ist-Kosten-Basis mit Höchstgrenzen<br />

Alle Verwaltungskosten werden ab dem 01.01.2007 auf Ist-Kosten-Basis erfolgen und mit<br />

Höchstgrenzen versehen werden.

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