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frauenstudien 14 - Frauenbeauftragte - LMU

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• Abiturzeugnis (in Kopie)<br />

• Nachweis des Hochschulabschlusses (in Kopie)<br />

• Promotionsnachweis (in Kopie)<br />

• Mindestens eine gutachterliche Stellungnahme einer Hochschullehrerin/eines<br />

Hochschullehrers<br />

• Ein ausreichend frankierter und adressierter Briefumschlag zur<br />

Rücksendung der Unterlagen.<br />

Generelle Hinweise:<br />

Altersgrenzen: Bei der Einschätzung der Qualifikation von<br />

Bewerberinnen soll auf die besondere Biographie von Frauen<br />

Rücksicht genommen werden. So darf ein höheres Lebensalter<br />

nicht negativ bewertet werden, wenn dieses u.a. auf die Erfüllung<br />

familiärer Aufgaben zurückzuführen ist.<br />

Da es sich bei diesen Mitteln um Fördermaßnahmen des Freistaats<br />

Bayern im Rahmen des HSP III handelt, können sie nur<br />

von Wissenschaftlerinnen bayerischer Universitäten beantragt<br />

werden.<br />

Zur Beratung und Hilfe bei der Antragstellung stehen die <strong>Frauenbeauftragte</strong>n<br />

der jeweiligen Fakultäten und das Büro der<br />

Universitätsfrauenbeauftragten (Tel. 2180-3644, Fax: 2180-<br />

3766) zur Verfügung. Es wird dringend geraten, vor Antragstellung<br />

einen persönlichen Beratungstermin mit der Universitätsfrauenbeauftragten<br />

zu vereinbaren! - Für die verwaltungsmäßige<br />

Abwicklung der zugewiesenen Mittel ist das Referat II A 4<br />

(Stipendienreferat) federführend.<br />

Die Entscheidung über die Anträge erfolgt unter Beteiligung<br />

der <strong>Frauenbeauftragte</strong>n durch die für die Förderung des wissenschaftlichen<br />

Nachwuchses zuständigen Hochschulgremien auf<br />

Fakultäts- und Senatsebene.<br />

Antragstermine 1997:<br />

1. April (zum 1. Juni) 1997<br />

1. Oktober (zum 1. Dezember) 1997<br />

(Stand: November 1996)<br />

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