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Jahrgang 39 Donnerstag, 21. März 2013 Nummer 03

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Freden – 5 – Nr. <strong>03</strong>/<strong>2013</strong><br />

A 33<br />

Bekanntmachung<br />

Öffentliche Auslegung<br />

GEMEINDE EVERODE EVERODE, DEN 14.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

B E K A N N T M A C H U N G<br />

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. Sep- Das Rathaus bleibt<br />

am Freitag, 10. Mai <strong>2013</strong> (Tag nach Himmelfahrt)<br />

tember 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat der<br />

Öffentliche Auslegung<br />

geschlossen.<br />

Rat der Gemeinde Everode am 13.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> die Aufstellung der 1. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 5 „Auf dem Beeke - Nord“ (gemäß §<br />

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) Um in der Beachtung wird gebeten.<br />

zuletzt 13ageltenden i. V. m. Fassung § 13 BauGB) hat der Rat undder gleichzeitig Gemeinde Everode die Auslegung am 13.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> des Entwurfes die Aufstellung der 1.<br />

Änderung mit Begründung des Bebauungsplanes beschlossen. Nr. 5 Auf dem Beeke - Nord (gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB) und<br />

gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.<br />

Ein bestehender Notdienst ist eingerichtet und wie folgt festgelegt:<br />

Der Planbereich der Änderung befindet sich im Nordosten Everodes Samtgemeindebürgermeister<br />

Der Planbereich der Änderung befindet sich im Nordosten Everodes nördlich der Straße Auf dem Beeke und<br />

nördlich der Straße „Auf dem Beeke“ und wird wie auf der Karte im Herr Wecke, Telefon 05184 791029 oder 016097714427<br />

wird wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt.<br />

Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt.<br />

Allg. Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters<br />

Herr Hebner, Telefon 05184 79028<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Aufhebung einer Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen zur Flexibilisierung der Pflanzfestsetzungen,<br />

um die Grundstücke besser ausnutzen zu können.<br />

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Auf dem<br />

Beeke - Nord“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit<br />

vom 02.04.<strong>2013</strong> bis einschließlich 02.05.<strong>2013</strong><br />

im Büro der Samtgemeinde Freden (Leine), Am Schillerplatz 4, 31084<br />

Freden (Leine) während der Sprechzeiten<br />

Montag bis Freitag von 8:30 - 12:00 Uhr<br />

öffentlich ausgelegt.<br />

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 1. Änderung<br />

des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung<br />

einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt<br />

werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung<br />

von weniger als 20.000 qm wird nicht überschritten.<br />

Grund für das beschleunigte Verfahren ist die bauliche Verdichtung des<br />

Baugebietes. Außerdem stellt die Änderung keinen erhöhten Eingriff in<br />

den Naturhaushalt dar.<br />

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung wird entsprechend<br />

den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.<br />

Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden.<br />

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder<br />

während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht<br />

fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

A 34<br />

Samtgemeinde Freden (Leine)<br />

Rathaus geschlossen<br />

Standesamt<br />

(nur für die Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen)<br />

Frau Müller, Telefon 05184 790<strong>39</strong><br />

Ordnungsamt<br />

Herr Weidner, Telefon 05184 79<strong>03</strong>4<br />

Notdienst - Wasserversorgung<br />

ÜWL, Gronau, Tel. 05182 58822<br />

Notdienst - Abwasserbeseitigung<br />

Wasserverband Peine, Tel. 05171 956199<br />

Der Samtgemeindebürgermeister<br />

Wecke<br />

B) Rechtsvorschriften,<br />

Verwaltungsvorschriften,<br />

Veröffentlichungen anderer Dienststellen<br />

B 35<br />

Landvvirtschaftskammer<br />

Niedersachsen<br />

Der Leineverband informiert<br />

in Zusammenarbeit mit der<br />

Landwirtschaftskammer Niedersachsen:<br />

Bisambekämpfung im Verbandsgebiet des Leineverbandes<br />

Bei dem Bisam handelt es sich um eine fremde Tierart, die zur Jahrhundertwende<br />

aus Nordamerika nach Europa eingeführt wurde. Aufgrund<br />

der naturräumlichen Verhältnisse zählt Niedersachsen zu den Hauptbefallsgebieten<br />

im Bundesgebiet.<br />

Von den Tieren geht durch die Wühltätigkeit eine erhebliche Gefahr für<br />

Uferböschungen, Dämme, Straßen und sonstige Bauwerke an Gewässern<br />

aus.<br />

Darüber hinaus verbreiten die Tiere Krankheiten, die vom Tier auf den<br />

Menschen übergehen können.<br />

Hinsichtlich der Abwendung von erheblichen Gefahren erfolgt in Niedersachsen<br />

die Bisambekämpfung nach dem Niedersächsischen Wassergesetz<br />

(NWG).<br />

Hiernach obliegt die Bisambekämpfung den Unterhaltungsverbänden.<br />

Vor diesem Hintergrund ist der Bisamjäger der Landwirtschaftskammer<br />

Niedersachsen für die Bisambekämpfung im südlichen Niedersachsen<br />

entlang der Gewässer II. Ordnung (Übersichtskarten unter www.leineverband.de)<br />

zuständig.<br />

Die Bisambekämpfung wird jährlich in den frostfreien Perioden zwischen<br />

Anfang Oktober und Ende April durchgeführt.<br />

Es wird in ausgewählten Teilbereichen über aufgestellte Warnschilder<br />

auf die Bekämpfung hingewiesen.<br />

Generell gilt:<br />

Die Uferbereiche bitte in dieser Zeit nicht betreten und Hunde anleinen.<br />

Bei Rückfragen steht Ihnen der amtliche Bisamjäger der Landwirtschaftskammer<br />

Niedersachsen unter 0152 54782144 zur Verfügung.

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