REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn
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3 BEREINIGUNG GEBÄUDE- UND WOHNUNGSREGISTER GWR<br />
Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) wurde im Anschluss an die<br />
Volkszählung 2000 auf der Grundlage der damaligen Gebäude- und Wohnungserhebung<br />
aufgebaut. Das GWR wurde seither mit den Mutationen (Neubauten, Umbauten, Abbrüche)<br />
durch die jährliche Baustatistik aktuell gehalten.<br />
Da bei der Harmonisierung der Einwohnerregister jedem Einwohner der entsprechende<br />
Gebäudeidentifikator (EGID) und Wohnungsidentifikator (EWID) zugewiesen werden muss, ist<br />
man auf eine aktuelle, vollständige und fehlerfreie Datenbank des GWR’s angewiesen.<br />
Die Bereinigung ist einmalig durchzuführen, da zukünftig durch die jährliche Baustatistik keine<br />
fehlerhaften Daten mehr in die Datenbank importiert werden können. Die Bereinigung ist mit der<br />
Internetapplikation unter http://www.housing-stat.ch durchzuführen.<br />
3.1 Bereinigung des GWR’s im Internet<br />
Die Bereinigung des Gebäude- und Wohnungsregisters soll nach den Vorgaben des<br />
Bundesamtes <strong>für</strong> Statistik erfolgen. Der Bereinigungsvorgang ist in der Wegleitung<br />
„Konsolidierung der Gebäude- und Wohnungdaten“ genau beschrieben.<br />
Aufgabe 1: Überprüfung des Stassenverzeichnisses<br />
Überprüfen Sie die Schreibweise der Strassen im eidg. GWR und vergleichen Sie die<br />
Angaben mit der offiziellen Strassennomenklatur Ihrer Gemeinde<br />
Teilen Sie dem BFS allfällige Änderungen per Post oder per e-Mail mit.<br />
Aufgabe 2: Komplexe Gebäude (Fehler KLX)<br />
Die Fehlerkategorie KLX betrifft Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk. Das<br />
BFS empfiehlt <strong>für</strong> diese Gebäude die Einführung einer physischen<br />
Wohnungsnummerierung.<br />
Falls die Gemeinde diese Gebäude einer physischen Wohnungsnummer unterziehen will,<br />
empfiehlt das BFS <strong>für</strong> diese Gebäude, allfällige Fehler zusammen mit der Einführung der<br />
physischen Wohnungsnummern zu bearbeiten.<br />
Bei einem Verzicht auf die pyhsische Wohnungsnummerierung, kann diese Fehlerkategorie<br />
bearbeitet werden.<br />
Aufgabe 3: Fehlerkategorie “Adresse” (ADR)<br />
Fehler der Kategorie ADR betreffen die Gebäudeadresse und andere<br />
Identifikationsmerkmale der Gebäude. Diese Fehler müssen <strong>für</strong> die Registerharmonisierung<br />
zwingend korrigiert werden, um die eindeutige Identifikation des Gebäudes sicherzustellen.<br />
Gemeindehandbuch V1.1