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REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn

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3 BEREINIGUNG GEBÄUDE- UND WOHNUNGSREGISTER GWR<br />

Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) wurde im Anschluss an die<br />

Volkszählung 2000 auf der Grundlage der damaligen Gebäude- und Wohnungserhebung<br />

aufgebaut. Das GWR wurde seither mit den Mutationen (Neubauten, Umbauten, Abbrüche)<br />

durch die jährliche Baustatistik aktuell gehalten.<br />

Da bei der Harmonisierung der Einwohnerregister jedem Einwohner der entsprechende<br />

Gebäudeidentifikator (EGID) und Wohnungsidentifikator (EWID) zugewiesen werden muss, ist<br />

man auf eine aktuelle, vollständige und fehlerfreie Datenbank des GWR’s angewiesen.<br />

Die Bereinigung ist einmalig durchzuführen, da zukünftig durch die jährliche Baustatistik keine<br />

fehlerhaften Daten mehr in die Datenbank importiert werden können. Die Bereinigung ist mit der<br />

Internetapplikation unter http://www.housing-stat.ch durchzuführen.<br />

3.1 Bereinigung des GWR’s im Internet<br />

Die Bereinigung des Gebäude- und Wohnungsregisters soll nach den Vorgaben des<br />

Bundesamtes <strong>für</strong> Statistik erfolgen. Der Bereinigungsvorgang ist in der Wegleitung<br />

„Konsolidierung der Gebäude- und Wohnungdaten“ genau beschrieben.<br />

Aufgabe 1: Überprüfung des Stassenverzeichnisses<br />

Überprüfen Sie die Schreibweise der Strassen im eidg. GWR und vergleichen Sie die<br />

Angaben mit der offiziellen Strassennomenklatur Ihrer Gemeinde<br />

Teilen Sie dem BFS allfällige Änderungen per Post oder per e-Mail mit.<br />

Aufgabe 2: Komplexe Gebäude (Fehler KLX)<br />

Die Fehlerkategorie KLX betrifft Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk. Das<br />

BFS empfiehlt <strong>für</strong> diese Gebäude die Einführung einer physischen<br />

Wohnungsnummerierung.<br />

Falls die Gemeinde diese Gebäude einer physischen Wohnungsnummer unterziehen will,<br />

empfiehlt das BFS <strong>für</strong> diese Gebäude, allfällige Fehler zusammen mit der Einführung der<br />

physischen Wohnungsnummern zu bearbeiten.<br />

Bei einem Verzicht auf die pyhsische Wohnungsnummerierung, kann diese Fehlerkategorie<br />

bearbeitet werden.<br />

Aufgabe 3: Fehlerkategorie “Adresse” (ADR)<br />

Fehler der Kategorie ADR betreffen die Gebäudeadresse und andere<br />

Identifikationsmerkmale der Gebäude. Diese Fehler müssen <strong>für</strong> die Registerharmonisierung<br />

zwingend korrigiert werden, um die eindeutige Identifikation des Gebäudes sicherzustellen.<br />

Gemeindehandbuch V1.1

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