REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn
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7.3 Betrieb<br />
NACHFÜHRUNG DES EWID AUF DER EINWOHNERKONTROLLE<br />
Auf der Einwohnerkontrolle muss bei Zu- und Wegzügen sowie Umzügen innerhalb der<br />
Gemeinde (auch innerhalb desselben Gebäudes) der EWID nachgeführt werden. Dies<br />
geschieht idealerweise über die Meldung des Bewohners in Kombination mit der Meldung des<br />
Vermieters (Drittmeldepflicht). Hat die Gemeinde eine Wohnungsnummer eingeführt, muss<br />
diese bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Bei einer physischen Wohnungsnummerierung<br />
kann bei einem Zuzug einen Auszug aus dem Mietvertrag, wo die pyhische Wohnungsnummer<br />
aufgedruckt ist, verlangt werden.<br />
NACHFÜHRUNG DES GWR<br />
Sofern eine Wohnungsnummer in der Gemeinde geführt wird, muss diese <strong>für</strong> Neubauten sowie<br />
bei Umbauten neu vergeben und den Eigentümern und Vermietern mitgeteilt werden. Dies ist<br />
idealerweise über das Baugesuchsverfahren zu regeln.<br />
Im Rahmen der Bau- und Wohnbaustatistik wird die Wohnungsnummer zusammen mit den<br />
anderen Gebäude- und Wohnungsdaten im eidg. GWR erfasst.<br />
Zu beachten<br />
- Die Ein- und Nachführung einer Wohnungsnummerierung ist die Anpassung gesetzlicher<br />
Grundlagen auf Stufe <strong>Kanton</strong> (geschehen mit der Verordnung über die Harmonisierung<br />
amtlicher Register (RegV)) und allenfalls bei der Gemeinde nötig.<br />
Bei Fragen und Problemen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung:<br />
KANTON Amt <strong>für</strong> Finanzen<br />
Abt. Controllerdienst und Statistik<br />
Daniel Stüdi<br />
E-Mail: daniel.stuedi@fd.so.ch<br />
Tel. 032 627 20 67<br />
BUND SERVICE CLIENTÈLE FÜR DIE <strong>REGISTERHARMONISIERUNG</strong><br />
Internet www.register-stat.admin.ch<br />
E-Mail harm@bfs.admin.ch<br />
Hotline 0800 866 700<br />
Gemeindehandbuch V1.1