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REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn

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7.3 Betrieb<br />

NACHFÜHRUNG DES EWID AUF DER EINWOHNERKONTROLLE<br />

Auf der Einwohnerkontrolle muss bei Zu- und Wegzügen sowie Umzügen innerhalb der<br />

Gemeinde (auch innerhalb desselben Gebäudes) der EWID nachgeführt werden. Dies<br />

geschieht idealerweise über die Meldung des Bewohners in Kombination mit der Meldung des<br />

Vermieters (Drittmeldepflicht). Hat die Gemeinde eine Wohnungsnummer eingeführt, muss<br />

diese bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Bei einer physischen Wohnungsnummerierung<br />

kann bei einem Zuzug einen Auszug aus dem Mietvertrag, wo die pyhische Wohnungsnummer<br />

aufgedruckt ist, verlangt werden.<br />

NACHFÜHRUNG DES GWR<br />

Sofern eine Wohnungsnummer in der Gemeinde geführt wird, muss diese <strong>für</strong> Neubauten sowie<br />

bei Umbauten neu vergeben und den Eigentümern und Vermietern mitgeteilt werden. Dies ist<br />

idealerweise über das Baugesuchsverfahren zu regeln.<br />

Im Rahmen der Bau- und Wohnbaustatistik wird die Wohnungsnummer zusammen mit den<br />

anderen Gebäude- und Wohnungsdaten im eidg. GWR erfasst.<br />

Zu beachten<br />

- Die Ein- und Nachführung einer Wohnungsnummerierung ist die Anpassung gesetzlicher<br />

Grundlagen auf Stufe <strong>Kanton</strong> (geschehen mit der Verordnung über die Harmonisierung<br />

amtlicher Register (RegV)) und allenfalls bei der Gemeinde nötig.<br />

Bei Fragen und Problemen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung:<br />

KANTON Amt <strong>für</strong> Finanzen<br />

Abt. Controllerdienst und Statistik<br />

Daniel Stüdi<br />

E-Mail: daniel.stuedi@fd.so.ch<br />

Tel. 032 627 20 67<br />

BUND SERVICE CLIENTÈLE FÜR DIE <strong>REGISTERHARMONISIERUNG</strong><br />

Internet www.register-stat.admin.ch<br />

E-Mail harm@bfs.admin.ch<br />

Hotline 0800 866 700<br />

Gemeindehandbuch V1.1

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