REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn
REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn
REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nummerierungssystematik<br />
Die Gemeindebehörde entscheidet, nach welchem System die Wohnungen nummeriert werden<br />
müssen.<br />
Empfehlung BFS<br />
Das BFS hat zusammen mit der Arbeitsgruppe eine "Richtlinie zur Wohnungsnummerierung"<br />
erarbeitet und auf der Webseite der Registerharmonisierung publiziert. Im Sinne einer<br />
grösstmöglichen nationalen Einheitlichkeit sollen und Gemeinden diese Richtlinie anwenden.<br />
Art der Wohnungsnummer<br />
Die Gemeinde entscheidet, ob eine administrative und/ oder physische Wohnungsnummer<br />
eingeführt werden soll. Der <strong>Kanton</strong> <strong>Solothurn</strong> empfehlt die physische Wohnungsnummer, da mit<br />
einem kleinem Mehraufwand die Nummer den Bewohnern bekannt gemacht werden kann und<br />
somit die Nachführung bei Umzügen garantiert ist.<br />
Empfehlung BFS und <strong>Kanton</strong> <strong>Solothurn</strong><br />
Im Sinne eine grösstmöglichen Nachhaltigkeit sowie eines möglichst breiten Nutzens empfiehlt<br />
das BFS und der <strong>Kanton</strong> <strong>Solothurn</strong> die physische Anbringung der Nummer sowie den Aufdruck<br />
der Nummer auf dem Mietvertrag.<br />
Regelung der Einführung<br />
Die Gemeindebehörde entscheidet, wie die Nummer eingeführt werden soll.<br />
Empfehlung BFS<br />
Das BFS empfiehlt aufgrund der Komplexität, die Nummer in Zusammenarbeit mit der Post<br />
einzuführen.<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Es ist zu beachten, dass <strong>für</strong> die Ein- und Nachführung des Systems die entsprechenden<br />
gesetzlichen Grundlagen zu schaffen sind.<br />
UMSETZUNGSARBEITEN IN DER GEMEINDE<br />
Nachfolgend wird aufgezeigt, welche Umsetzungsarbeiten in der Gemeinde anfallen. Hier muss<br />
zwischen den Arbeiten bei Gebäuden ohne Wohnungsnummer und Gebäuden mit<br />
Wohnungsnummer unterschieden werden. Für Gebäude, bei denen die Anbringung einer<br />
Wohnungsnummer nicht notwendig ist, führen die Gemeinden die GWR-Konsolidierung und die<br />
korrekte EWID-Zuweisung im Einwohnerregister selbständig durch. Bei Gebäuden, bei welchen<br />
eine Wohnungsnummerierung notwendig ist, wird aufgrund der Komplexität sowie des<br />
Arbeitsaufwandes (insbesondere mit Begehung vor Ort) empfohlen, auf die Hilfe der Post<br />
zurückzugreifen.<br />
Gemeindehandbuch V1.1