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REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn

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Nummerierungssystematik<br />

Die Gemeindebehörde entscheidet, nach welchem System die Wohnungen nummeriert werden<br />

müssen.<br />

Empfehlung BFS<br />

Das BFS hat zusammen mit der Arbeitsgruppe eine "Richtlinie zur Wohnungsnummerierung"<br />

erarbeitet und auf der Webseite der Registerharmonisierung publiziert. Im Sinne einer<br />

grösstmöglichen nationalen Einheitlichkeit sollen und Gemeinden diese Richtlinie anwenden.<br />

Art der Wohnungsnummer<br />

Die Gemeinde entscheidet, ob eine administrative und/ oder physische Wohnungsnummer<br />

eingeführt werden soll. Der <strong>Kanton</strong> <strong>Solothurn</strong> empfehlt die physische Wohnungsnummer, da mit<br />

einem kleinem Mehraufwand die Nummer den Bewohnern bekannt gemacht werden kann und<br />

somit die Nachführung bei Umzügen garantiert ist.<br />

Empfehlung BFS und <strong>Kanton</strong> <strong>Solothurn</strong><br />

Im Sinne eine grösstmöglichen Nachhaltigkeit sowie eines möglichst breiten Nutzens empfiehlt<br />

das BFS und der <strong>Kanton</strong> <strong>Solothurn</strong> die physische Anbringung der Nummer sowie den Aufdruck<br />

der Nummer auf dem Mietvertrag.<br />

Regelung der Einführung<br />

Die Gemeindebehörde entscheidet, wie die Nummer eingeführt werden soll.<br />

Empfehlung BFS<br />

Das BFS empfiehlt aufgrund der Komplexität, die Nummer in Zusammenarbeit mit der Post<br />

einzuführen.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Es ist zu beachten, dass <strong>für</strong> die Ein- und Nachführung des Systems die entsprechenden<br />

gesetzlichen Grundlagen zu schaffen sind.<br />

UMSETZUNGSARBEITEN IN DER GEMEINDE<br />

Nachfolgend wird aufgezeigt, welche Umsetzungsarbeiten in der Gemeinde anfallen. Hier muss<br />

zwischen den Arbeiten bei Gebäuden ohne Wohnungsnummer und Gebäuden mit<br />

Wohnungsnummer unterschieden werden. Für Gebäude, bei denen die Anbringung einer<br />

Wohnungsnummer nicht notwendig ist, führen die Gemeinden die GWR-Konsolidierung und die<br />

korrekte EWID-Zuweisung im Einwohnerregister selbständig durch. Bei Gebäuden, bei welchen<br />

eine Wohnungsnummerierung notwendig ist, wird aufgrund der Komplexität sowie des<br />

Arbeitsaufwandes (insbesondere mit Begehung vor Ort) empfohlen, auf die Hilfe der Post<br />

zurückzugreifen.<br />

Gemeindehandbuch V1.1

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