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REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn

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B. Gemeinden, welche die elektronischen Meldungen nicht verarbeiten können und daher die<br />

AHVN13 nicht erhalten haben, müssen die AHVN13 bei der ZAS online abfragen. Der<br />

Online-Dienst erlaubt die Suche einer AVHN13 anhand von Identifikationsmerkmalen einer<br />

Person und kann entweder direkt in die EWR-Software eingebaut oder manuell aufgerufen<br />

werden.<br />

UPI/AHV<br />

3<br />

EWR<br />

Gemeindehandbuch V1.1<br />

1<br />

sedex<br />

2<br />

Brief<br />

Ohne VN<br />

C. Beim Zuzug einer Person, kann die EWK die AHVN13 direkt manuell erfassen. Dazu muss<br />

die Person ein Dokument vorweisen, auf welchem die AHVN13 aufgedruckt ist. Dies kann<br />

ab 2010 die neue Versichertenkarte der Krankenkassen oder der neue AHV-Ausweis sein.<br />

Bei der manuellen Erfassung der AHVN13 muss in der EWR-Software die Funktion der<br />

Berechnung der Kontrollziffer eingebaut sein. Zusätzlich zur manuellen Erfassung wird den<br />

EWK empfohlen, die Nummer via Abfrage bei der ZAS zu überprüfen (siehe Variante B).<br />

2<br />

UPI/AHV<br />

3<br />

EWR<br />

1<br />

BR

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