REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn
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B. Gemeinden, welche die elektronischen Meldungen nicht verarbeiten können und daher die<br />
AHVN13 nicht erhalten haben, müssen die AHVN13 bei der ZAS online abfragen. Der<br />
Online-Dienst erlaubt die Suche einer AVHN13 anhand von Identifikationsmerkmalen einer<br />
Person und kann entweder direkt in die EWR-Software eingebaut oder manuell aufgerufen<br />
werden.<br />
UPI/AHV<br />
3<br />
EWR<br />
Gemeindehandbuch V1.1<br />
1<br />
sedex<br />
2<br />
Brief<br />
Ohne VN<br />
C. Beim Zuzug einer Person, kann die EWK die AHVN13 direkt manuell erfassen. Dazu muss<br />
die Person ein Dokument vorweisen, auf welchem die AHVN13 aufgedruckt ist. Dies kann<br />
ab 2010 die neue Versichertenkarte der Krankenkassen oder der neue AHV-Ausweis sein.<br />
Bei der manuellen Erfassung der AHVN13 muss in der EWR-Software die Funktion der<br />
Berechnung der Kontrollziffer eingebaut sein. Zusätzlich zur manuellen Erfassung wird den<br />
EWK empfohlen, die Nummer via Abfrage bei der ZAS zu überprüfen (siehe Variante B).<br />
2<br />
UPI/AHV<br />
3<br />
EWR<br />
1<br />
BR