REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn
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- Datenaustausch zwischen Registern: Die an sedex angeschlossenen Register können<br />
Personendaten untereinander austauschen, z.B. Geburtsmeldungen von Infostar an die<br />
Einwohnerkontrolle;<br />
- Fortschritts- und Qualitätsreporting: Das BFS stellt den Gemeinden einen<br />
Validierungsservice zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Gemeinde die Datenqualität auf die<br />
Erfüllung der Anforderungen der Registerharmonisierung prüfen kann.<br />
1.2.2 Beteiligte Amtsstellen<br />
Die Durchführung der Harmonisierungsarbeiten findet in erster Linie auf kommunaler Ebene<br />
statt. In der Gemeinde sind sämtliche Stellen einzubinden, die Arbeiten im Rahmen der Registerharmonisierung<br />
auszuführen haben (Einwohnerkontrolle, Bauverwaltung, Informatikdienst…).<br />
Das BFS empfiehlt den Gemeinden ihre Arbeiten durch eine kommunale<br />
Koordinationsstelle zu koordinieren.<br />
Auf Bundesebene wird das Projekt vom Bundesamt <strong>für</strong> Statistik geplant, koordiniert und<br />
begleitet. Auf kantonaler Ebene nimmt die kantonale Amtsstelle <strong>für</strong> die Registerharmonisierung<br />
gemäss Art. 9 RHG (kurz: Koordinationsstelle, im <strong>Kanton</strong> <strong>Solothurn</strong> das Amt <strong>für</strong> Finanzen) eine<br />
zentrale Rolle ein (s. Kap. 12.3). Je nach Aufgabe weitet sich der Kreis der Beteiligten aus auf<br />
weitere Bundesstellen, kantonale Stellen oder private Partner.<br />
1.2.3 Zeitplanung des Gesamtprojekts Registerharmonisierung<br />
Da die Volkszählung ab 2010 registerbasiert durchgeführt wird, müssen die Register bis am 15.<br />
Januar 2010 harmonisiert werden. Dieses Ziel ist anspruchsvoll angesichts der vielen Beteiligten,<br />
aber auch der komplexen Materie. Deshalb bedarf die Durchführung der Registerharmonisierung<br />
einer sorgfältigen Planung auf allen Ebenen. Das BFS definiert den Zeitplan<br />
des Gesamtprojekts, welcher den <strong>Kanton</strong>en und Gemeinden als Richtwert <strong>für</strong> ihre Planung<br />
dient. In Kapitel 11 schlägt das BFS den Gemeinden verschiedene Planungsinstrumente vor<br />
und liefert allgemeine Planungseckwerte.<br />
Folgende Grafik zeigt den Zeitplan der Registerharmonisierung des BFS:<br />
Gesetz<br />
EGID/EWID-<br />
Zuweisung<br />
Gemeindehandbuch V1.1<br />
RHG<br />
Verordnung<br />
zum RHG<br />
kantonale Anschlussgesetzgebung<br />
Pilot und Rollout an die<br />
sedex Konzepte<br />
Betrieb<br />
Realisierung Gemeinden<br />
Versichertennummer<br />
Merkmalsharmonisierung<br />
Fortschritts- und<br />
Qualitätskontrollen<br />
Initialisierung<br />
freiwillige Harmonisierung<br />
freiwillige<br />
Zuweisung<br />
Konzepte<br />
AUFBAU BETRIEB<br />
Realisierung Erstverteilung<br />
und Nachführung<br />
Merkmalsharmonisierung<br />
Zuweisung von EGID und EWID<br />
in den Einwohnerregistern<br />
Fortschritts- und Qualitätskontrollen<br />
Betrieb<br />
Betrieb<br />
Betrieb<br />
Betrieb<br />
Tests Registerbasiserhebung<br />
Stichtag Registerbasiserhebung<br />
VZ2010<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Abbildung 2: Zeitplan Registerharmonisierung