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REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn

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- Datenaustausch zwischen Registern: Die an sedex angeschlossenen Register können<br />

Personendaten untereinander austauschen, z.B. Geburtsmeldungen von Infostar an die<br />

Einwohnerkontrolle;<br />

- Fortschritts- und Qualitätsreporting: Das BFS stellt den Gemeinden einen<br />

Validierungsservice zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Gemeinde die Datenqualität auf die<br />

Erfüllung der Anforderungen der Registerharmonisierung prüfen kann.<br />

1.2.2 Beteiligte Amtsstellen<br />

Die Durchführung der Harmonisierungsarbeiten findet in erster Linie auf kommunaler Ebene<br />

statt. In der Gemeinde sind sämtliche Stellen einzubinden, die Arbeiten im Rahmen der Registerharmonisierung<br />

auszuführen haben (Einwohnerkontrolle, Bauverwaltung, Informatikdienst…).<br />

Das BFS empfiehlt den Gemeinden ihre Arbeiten durch eine kommunale<br />

Koordinationsstelle zu koordinieren.<br />

Auf Bundesebene wird das Projekt vom Bundesamt <strong>für</strong> Statistik geplant, koordiniert und<br />

begleitet. Auf kantonaler Ebene nimmt die kantonale Amtsstelle <strong>für</strong> die Registerharmonisierung<br />

gemäss Art. 9 RHG (kurz: Koordinationsstelle, im <strong>Kanton</strong> <strong>Solothurn</strong> das Amt <strong>für</strong> Finanzen) eine<br />

zentrale Rolle ein (s. Kap. 12.3). Je nach Aufgabe weitet sich der Kreis der Beteiligten aus auf<br />

weitere Bundesstellen, kantonale Stellen oder private Partner.<br />

1.2.3 Zeitplanung des Gesamtprojekts Registerharmonisierung<br />

Da die Volkszählung ab 2010 registerbasiert durchgeführt wird, müssen die Register bis am 15.<br />

Januar 2010 harmonisiert werden. Dieses Ziel ist anspruchsvoll angesichts der vielen Beteiligten,<br />

aber auch der komplexen Materie. Deshalb bedarf die Durchführung der Registerharmonisierung<br />

einer sorgfältigen Planung auf allen Ebenen. Das BFS definiert den Zeitplan<br />

des Gesamtprojekts, welcher den <strong>Kanton</strong>en und Gemeinden als Richtwert <strong>für</strong> ihre Planung<br />

dient. In Kapitel 11 schlägt das BFS den Gemeinden verschiedene Planungsinstrumente vor<br />

und liefert allgemeine Planungseckwerte.<br />

Folgende Grafik zeigt den Zeitplan der Registerharmonisierung des BFS:<br />

Gesetz<br />

EGID/EWID-<br />

Zuweisung<br />

Gemeindehandbuch V1.1<br />

RHG<br />

Verordnung<br />

zum RHG<br />

kantonale Anschlussgesetzgebung<br />

Pilot und Rollout an die<br />

sedex Konzepte<br />

Betrieb<br />

Realisierung Gemeinden<br />

Versichertennummer<br />

Merkmalsharmonisierung<br />

Fortschritts- und<br />

Qualitätskontrollen<br />

Initialisierung<br />

freiwillige Harmonisierung<br />

freiwillige<br />

Zuweisung<br />

Konzepte<br />

AUFBAU BETRIEB<br />

Realisierung Erstverteilung<br />

und Nachführung<br />

Merkmalsharmonisierung<br />

Zuweisung von EGID und EWID<br />

in den Einwohnerregistern<br />

Fortschritts- und Qualitätskontrollen<br />

Betrieb<br />

Betrieb<br />

Betrieb<br />

Betrieb<br />

Tests Registerbasiserhebung<br />

Stichtag Registerbasiserhebung<br />

VZ2010<br />

2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Abbildung 2: Zeitplan Registerharmonisierung

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