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REGISTERHARMONISIERUNG Handbuch für ... - Kanton Solothurn

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Datenabgleich erfolgt in einem ersten Schritt zentral IT-gestützt, in einem zweiten Schritt kann<br />

eine Begehung vor Ort nötig sein.<br />

In diesen Arbeiten sind enthalten:<br />

- die GWR-Konsolidierung der Wohnungsdaten (Fehler BAU gemäss Wegleitung zur<br />

Konsolidierung der Gebäude- und Wohnungsdaten );<br />

- die Vergabe der Wohnungsnummern und deren Abgleich mit dem EWID;<br />

- die Zuweisung der Wohnungsnummer und des EWID zu den Personen im EWR.<br />

Die Gemeinde begleitet den Prozess der Post und leistet im Bereich der Bereinigung von<br />

Restfällen Unterstützung.<br />

Rückimport der Daten<br />

Als Ergebnis der Arbeiten erhält die Gemeinde einen EWR-Auszug ergänzt mit vor Ort<br />

wohnhaften aber nicht angemeldet Personen sowie allenfalls nicht gefundenen Personen. Jede<br />

verifizierte Person erhält eine Wohnungsnummer sowie den entsprechenden EWID. Es ist<br />

Aufgabe der Gemeinde, die zurück gelieferten EWR-Daten in ihr Register zu übernehmen.<br />

Die Übernahme der bereinigten GWR-Daten inklusive Wohnungsnummer geschieht durch das<br />

BFS.<br />

Die Wohnungs- und Bewohnerlisten der Eigentümer und Immobilienverwaltungen werden mit<br />

der Wohnungsnummer ergänzt und den Eigentümern und Immobilienverwaltung durch die Post<br />

zugestellt.<br />

Gemeindehandbuch V1.1

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