kompendium für private ermittler in europa - Der Detektiv
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Recht Österreich<br />
gericht verbot ausspionieren<br />
per e<strong>in</strong>stweiliger<br />
Verfügung<br />
E<strong>in</strong> Mieter aus Wien-Landstraße,<br />
der wochenlang ausspioniert wurde,<br />
zog vor Gericht und erzielte<br />
nun e<strong>in</strong>en wichtigen Etappensieg.<br />
Per e<strong>in</strong>stweiliger Verfügung verbot<br />
der Richter die Bespitzelung des<br />
Mannes mittels versteckter Kamera.<br />
Von e<strong>in</strong>em „Musterprozess mit<br />
Signalwirkung“ spricht das Wiener<br />
Rathaus. Folgt das endgültige<br />
Urteil der e<strong>in</strong>stweiligen Verfügung,<br />
wäre erstmals e<strong>in</strong> Präzedenzfall<br />
mit Folgen <strong>für</strong> die gesamte<br />
Rechtsbesprechung geschaffen.<br />
<strong>Der</strong> Hausbesitzer – e<strong>in</strong> bekannter<br />
Immobilienspezialist – will das Gebäude<br />
schleifen. Als sich e<strong>in</strong>ige<br />
Mieter weigerten auszuziehen, engagierte<br />
er e<strong>in</strong>en <strong>Detektiv</strong>. Er sollte<br />
nachweisen, dass die Wohnungen<br />
nur selten benützt und daher nicht<br />
gebraucht werden. <strong>Der</strong> <strong>Detektiv</strong><br />
klebte e<strong>in</strong>en Peilsender ans Auto<br />
des Mieters und versteckte e<strong>in</strong>e<br />
Kamera im Haus – mit Blick auf<br />
die Wohnungstür. Nach e<strong>in</strong>igen<br />
Wochen hatte er e<strong>in</strong> lückenloses<br />
„Bewegungsprofil“ erstellt, als Beweis<br />
<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Räumungsklage. <strong>Der</strong><br />
Überwachte brachte, unterstützt<br />
durch den Rechtsmittelfonds der<br />
Stadt Wien, se<strong>in</strong>erseits Zivilklage<br />
beim Landesgericht e<strong>in</strong> und bekam<br />
Recht. Die Überwachung,<br />
<strong>in</strong>sbesondere mittels Kamera (der<br />
Peilsender ist schon weg), ist sofort<br />
zu beenden.<br />
krankenbesuch<br />
Den Tag im September des Vorjahres<br />
wird der 31-jährige Justizwachebeamte<br />
aus Niederösterreich<br />
nicht so schnell vergessen. Es war<br />
der Tag, als se<strong>in</strong> Chef plötzlich im<br />
Wohnzimmer stand, um zu kontrollieren,<br />
ob der Kollege auch tatsächlich<br />
krank sei. E<strong>in</strong> Vorfall, der<br />
nun auch die Diszipl<strong>in</strong>arkommission<br />
beschäftigt. Denn: Sowohl gegen<br />
den ungebetenen Gast als auch<br />
gegen den Justizwachebeamten<br />
laufen Untersuchungen. <strong>Der</strong> Beamte<br />
meldete sich wegen Magenprobleme<br />
krank, doch das wollte der<br />
Kommandant nicht so recht glauben<br />
und hielt Nachschau. Ohne anzuläuten<br />
g<strong>in</strong>g er durch den Garten,<br />
quer durchs Haus und fand den<br />
„Kranken“ im Wohnzimmer beim<br />
14 „der detektiv“ März 2010<br />
Aufräumen. Die Magenprobleme<br />
waren zwar weg, aber der Hausarzt<br />
überwies ihn zum Psychologen,<br />
es folgten zwei Wochen Krankenstand,<br />
die Dienstwaffe wurde ihm<br />
auch abgenommen und wegen des<br />
mutmaßlichen ungerechtfertigten<br />
Krankenstands läuft e<strong>in</strong> Diszipl<strong>in</strong>arverfahren<br />
.<br />
Versicherung ließ kunden<br />
von <strong>Detektiv</strong> beobachten<br />
Seit fünf Jahren kämpft e<strong>in</strong> Oberösterreicher<br />
um Entschädigung<br />
nach e<strong>in</strong>em Skiunfall. Doch möglicherweise<br />
hat der Mann bei e<strong>in</strong>er<br />
ärztlichen Untersuchung geschw<strong>in</strong>delt.<br />
E<strong>in</strong> <strong>Detektiv</strong> sah ihn, trotz angeblich<br />
schwerer Knieverletzung<br />
beim Skifahren. Am 1. Dezember<br />
2003 schloss der Mann e<strong>in</strong>e Unfallversicherung<br />
ab, Deckungssumme<br />
bis € 750.000,-. Schon vier<br />
Wochen später erlitt er bei e<strong>in</strong>em<br />
Skiunfall schwere Verletzungen am<br />
Kniegelenk und verlangte von der<br />
Versicherung € 120.000,- Entschädigung.<br />
Die Versicherung wollte<br />
nicht zahlen und verlangte e<strong>in</strong>e<br />
Untersuchung durch e<strong>in</strong>en Gutachter.<br />
Dieser hielt nach Schilderung<br />
der Beschwerden, Bewegungse<strong>in</strong>schränkungen,<br />
Unsicherheit beim<br />
Gehen, E<strong>in</strong>knicken des Knies, die<br />
Summe <strong>für</strong> angemessen. Die Versicherung<br />
wollte das nicht h<strong>in</strong>nehmen<br />
und beauftragte e<strong>in</strong>en <strong>Detektiv</strong> mit<br />
Nachforschungen.<br />
Diese beobachteten und filmten<br />
den Mann kurz nach der Untersuchung<br />
beim Schifahren auf e<strong>in</strong>er<br />
Riesenslalom-Rennstrecke. Die<br />
Versicherung lehnte die Zahlung ab<br />
und seitdem wird bei Gericht durch<br />
alle Instanzen gestritten. Kernpunkt<br />
ist die Frage, ob der Mann bei der<br />
Schilderung se<strong>in</strong>er gesundheitlichen<br />
E<strong>in</strong>schränkungen zu sehr<br />
übertrieben hat.<br />
<strong>Der</strong> OGH stellte jetzt fest: Versicherungen<br />
s<strong>in</strong>d ganz wesentlich<br />
auf wahrheitsgetreue Angaben<br />
ihrer Kunden angewiesen. Untere<br />
Instanzen müssen jetzt noch e<strong>in</strong>mal<br />
prüfen, wie krank das Knie des<br />
Mannes tatsächlich ist.<br />
der<br />
<strong>Detektiv</strong><br />
Fachzeitschrift <strong>für</strong> das Sicherheitsgewerbe<br />
weblog.derdetektiv.at<br />
http://twitter.com/derdetektiv<br />
<strong>private</strong> Videoüberwachung:<br />
Bisher erlaubtes<br />
nun illegal<br />
Wer se<strong>in</strong> Haus ohne Meldung bei<br />
der Datenschutzkommission überwacht,<br />
riskiert e<strong>in</strong>e Strafe von bis<br />
zu € 10.000,-. Neu ist auch die<br />
Protokollierungspflicht <strong>für</strong> die Videoüberwachung.<br />
Die Novelle zum Datenschutzgesetz<br />
(DSG), die am 1. Jänner<br />
<strong>in</strong> Kraft getreten ist, hat e<strong>in</strong>ige<br />
Klarstellungen vor allem zur <strong>private</strong>n<br />
Videoüberwachung gebracht.<br />
Mussten bisher zur Beurteilung, <strong>in</strong>wieweit<br />
Videoüberwachung erlaubt<br />
ist, allgeme<strong>in</strong>e Pr<strong>in</strong>zipien des DSG<br />
herangezogen werden, so gelten<br />
nun explizite gesetzliche Vorschriften.<br />
Die <strong>private</strong> Videoüberwachung<br />
ist nun <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Abschnitt<br />
umfassend geregelt. Ausgenommen<br />
s<strong>in</strong>d Bildaufnahmen, mit denen<br />
ke<strong>in</strong>e Überwachung bezweckt<br />
wird, wie etwa künstlerische oder<br />
familiäre Aufnahmen (K<strong>in</strong>dergeburtstag<br />
etc). Zum Ärgernis vieler<br />
Datenschützer unterliegen aber<br />
auch e<strong>in</strong>malige Bildaufnahmen,<br />
die nicht e<strong>in</strong> bestimmtes Objekt<br />
oder e<strong>in</strong>e bestimmte Person betreffen,<br />
wie bei „Google Street View“,<br />
nicht den neuen Regelungen. Die<br />
Novelle wendet sich teilweise von<br />
der bisherigen Judikatur der Datenschutzkommission<br />
ab. Erst 2009<br />
entschied die DSK, dass Videoüberwachungen<br />
von E<strong>in</strong>familienhäusern<br />
und dazugehörigen Grundstücken<br />
von der Meldepflicht bei<br />
der DSK ausgenommen s<strong>in</strong>d. Aus<br />
den Gesetzesmaterialien geht nun<br />
hervor, dass Videoüberwachungen<br />
von E<strong>in</strong>familienhäusern unter den<br />
vollen Anwendungsbereich der<br />
Neuregelungen fallen und damit<br />
e<strong>in</strong>er Vorabkontrolle durch die DSK<br />
unterliegen. Dies bedeutet, dass vor<br />
Inbetriebnahme e<strong>in</strong>e Prüfung durch<br />
die DSK erfolgt. Erhält man b<strong>in</strong>nen<br />
zweier Monate nach Meldung ke<strong>in</strong>e<br />
Reaktion, darf mit der Videoüberwachung<br />
begonnen werden.<br />
Da die Übergangsbestimmungen<br />
des DSG nur bereits registrierte<br />
Videoüberwachungen als weiterh<strong>in</strong><br />
rechtmäßig ansehen, s<strong>in</strong>d seit<br />
1. Jänner alle (bisher nicht meldepflichtigen)<br />
Videoüberwachungen<br />
von E<strong>in</strong>familienhäusern ohne Meldung<br />
rechtswidrig. Um diese unbefriedigende<br />
Folge zu beseitigen,<br />
könnte der Bundeskanzler die Vi