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kompendium für private ermittler in europa - Der Detektiv

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Recht Österreich<br />

gericht verbot ausspionieren<br />

per e<strong>in</strong>stweiliger<br />

Verfügung<br />

E<strong>in</strong> Mieter aus Wien-Landstraße,<br />

der wochenlang ausspioniert wurde,<br />

zog vor Gericht und erzielte<br />

nun e<strong>in</strong>en wichtigen Etappensieg.<br />

Per e<strong>in</strong>stweiliger Verfügung verbot<br />

der Richter die Bespitzelung des<br />

Mannes mittels versteckter Kamera.<br />

Von e<strong>in</strong>em „Musterprozess mit<br />

Signalwirkung“ spricht das Wiener<br />

Rathaus. Folgt das endgültige<br />

Urteil der e<strong>in</strong>stweiligen Verfügung,<br />

wäre erstmals e<strong>in</strong> Präzedenzfall<br />

mit Folgen <strong>für</strong> die gesamte<br />

Rechtsbesprechung geschaffen.<br />

<strong>Der</strong> Hausbesitzer – e<strong>in</strong> bekannter<br />

Immobilienspezialist – will das Gebäude<br />

schleifen. Als sich e<strong>in</strong>ige<br />

Mieter weigerten auszuziehen, engagierte<br />

er e<strong>in</strong>en <strong>Detektiv</strong>. Er sollte<br />

nachweisen, dass die Wohnungen<br />

nur selten benützt und daher nicht<br />

gebraucht werden. <strong>Der</strong> <strong>Detektiv</strong><br />

klebte e<strong>in</strong>en Peilsender ans Auto<br />

des Mieters und versteckte e<strong>in</strong>e<br />

Kamera im Haus – mit Blick auf<br />

die Wohnungstür. Nach e<strong>in</strong>igen<br />

Wochen hatte er e<strong>in</strong> lückenloses<br />

„Bewegungsprofil“ erstellt, als Beweis<br />

<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Räumungsklage. <strong>Der</strong><br />

Überwachte brachte, unterstützt<br />

durch den Rechtsmittelfonds der<br />

Stadt Wien, se<strong>in</strong>erseits Zivilklage<br />

beim Landesgericht e<strong>in</strong> und bekam<br />

Recht. Die Überwachung,<br />

<strong>in</strong>sbesondere mittels Kamera (der<br />

Peilsender ist schon weg), ist sofort<br />

zu beenden.<br />

krankenbesuch<br />

Den Tag im September des Vorjahres<br />

wird der 31-jährige Justizwachebeamte<br />

aus Niederösterreich<br />

nicht so schnell vergessen. Es war<br />

der Tag, als se<strong>in</strong> Chef plötzlich im<br />

Wohnzimmer stand, um zu kontrollieren,<br />

ob der Kollege auch tatsächlich<br />

krank sei. E<strong>in</strong> Vorfall, der<br />

nun auch die Diszipl<strong>in</strong>arkommission<br />

beschäftigt. Denn: Sowohl gegen<br />

den ungebetenen Gast als auch<br />

gegen den Justizwachebeamten<br />

laufen Untersuchungen. <strong>Der</strong> Beamte<br />

meldete sich wegen Magenprobleme<br />

krank, doch das wollte der<br />

Kommandant nicht so recht glauben<br />

und hielt Nachschau. Ohne anzuläuten<br />

g<strong>in</strong>g er durch den Garten,<br />

quer durchs Haus und fand den<br />

„Kranken“ im Wohnzimmer beim<br />

14 „der detektiv“ März 2010<br />

Aufräumen. Die Magenprobleme<br />

waren zwar weg, aber der Hausarzt<br />

überwies ihn zum Psychologen,<br />

es folgten zwei Wochen Krankenstand,<br />

die Dienstwaffe wurde ihm<br />

auch abgenommen und wegen des<br />

mutmaßlichen ungerechtfertigten<br />

Krankenstands läuft e<strong>in</strong> Diszipl<strong>in</strong>arverfahren<br />

.<br />

Versicherung ließ kunden<br />

von <strong>Detektiv</strong> beobachten<br />

Seit fünf Jahren kämpft e<strong>in</strong> Oberösterreicher<br />

um Entschädigung<br />

nach e<strong>in</strong>em Skiunfall. Doch möglicherweise<br />

hat der Mann bei e<strong>in</strong>er<br />

ärztlichen Untersuchung geschw<strong>in</strong>delt.<br />

E<strong>in</strong> <strong>Detektiv</strong> sah ihn, trotz angeblich<br />

schwerer Knieverletzung<br />

beim Skifahren. Am 1. Dezember<br />

2003 schloss der Mann e<strong>in</strong>e Unfallversicherung<br />

ab, Deckungssumme<br />

bis € 750.000,-. Schon vier<br />

Wochen später erlitt er bei e<strong>in</strong>em<br />

Skiunfall schwere Verletzungen am<br />

Kniegelenk und verlangte von der<br />

Versicherung € 120.000,- Entschädigung.<br />

Die Versicherung wollte<br />

nicht zahlen und verlangte e<strong>in</strong>e<br />

Untersuchung durch e<strong>in</strong>en Gutachter.<br />

Dieser hielt nach Schilderung<br />

der Beschwerden, Bewegungse<strong>in</strong>schränkungen,<br />

Unsicherheit beim<br />

Gehen, E<strong>in</strong>knicken des Knies, die<br />

Summe <strong>für</strong> angemessen. Die Versicherung<br />

wollte das nicht h<strong>in</strong>nehmen<br />

und beauftragte e<strong>in</strong>en <strong>Detektiv</strong> mit<br />

Nachforschungen.<br />

Diese beobachteten und filmten<br />

den Mann kurz nach der Untersuchung<br />

beim Schifahren auf e<strong>in</strong>er<br />

Riesenslalom-Rennstrecke. Die<br />

Versicherung lehnte die Zahlung ab<br />

und seitdem wird bei Gericht durch<br />

alle Instanzen gestritten. Kernpunkt<br />

ist die Frage, ob der Mann bei der<br />

Schilderung se<strong>in</strong>er gesundheitlichen<br />

E<strong>in</strong>schränkungen zu sehr<br />

übertrieben hat.<br />

<strong>Der</strong> OGH stellte jetzt fest: Versicherungen<br />

s<strong>in</strong>d ganz wesentlich<br />

auf wahrheitsgetreue Angaben<br />

ihrer Kunden angewiesen. Untere<br />

Instanzen müssen jetzt noch e<strong>in</strong>mal<br />

prüfen, wie krank das Knie des<br />

Mannes tatsächlich ist.<br />

der<br />

<strong>Detektiv</strong><br />

Fachzeitschrift <strong>für</strong> das Sicherheitsgewerbe<br />

weblog.derdetektiv.at<br />

http://twitter.com/derdetektiv<br />

<strong>private</strong> Videoüberwachung:<br />

Bisher erlaubtes<br />

nun illegal<br />

Wer se<strong>in</strong> Haus ohne Meldung bei<br />

der Datenschutzkommission überwacht,<br />

riskiert e<strong>in</strong>e Strafe von bis<br />

zu € 10.000,-. Neu ist auch die<br />

Protokollierungspflicht <strong>für</strong> die Videoüberwachung.<br />

Die Novelle zum Datenschutzgesetz<br />

(DSG), die am 1. Jänner<br />

<strong>in</strong> Kraft getreten ist, hat e<strong>in</strong>ige<br />

Klarstellungen vor allem zur <strong>private</strong>n<br />

Videoüberwachung gebracht.<br />

Mussten bisher zur Beurteilung, <strong>in</strong>wieweit<br />

Videoüberwachung erlaubt<br />

ist, allgeme<strong>in</strong>e Pr<strong>in</strong>zipien des DSG<br />

herangezogen werden, so gelten<br />

nun explizite gesetzliche Vorschriften.<br />

Die <strong>private</strong> Videoüberwachung<br />

ist nun <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Abschnitt<br />

umfassend geregelt. Ausgenommen<br />

s<strong>in</strong>d Bildaufnahmen, mit denen<br />

ke<strong>in</strong>e Überwachung bezweckt<br />

wird, wie etwa künstlerische oder<br />

familiäre Aufnahmen (K<strong>in</strong>dergeburtstag<br />

etc). Zum Ärgernis vieler<br />

Datenschützer unterliegen aber<br />

auch e<strong>in</strong>malige Bildaufnahmen,<br />

die nicht e<strong>in</strong> bestimmtes Objekt<br />

oder e<strong>in</strong>e bestimmte Person betreffen,<br />

wie bei „Google Street View“,<br />

nicht den neuen Regelungen. Die<br />

Novelle wendet sich teilweise von<br />

der bisherigen Judikatur der Datenschutzkommission<br />

ab. Erst 2009<br />

entschied die DSK, dass Videoüberwachungen<br />

von E<strong>in</strong>familienhäusern<br />

und dazugehörigen Grundstücken<br />

von der Meldepflicht bei<br />

der DSK ausgenommen s<strong>in</strong>d. Aus<br />

den Gesetzesmaterialien geht nun<br />

hervor, dass Videoüberwachungen<br />

von E<strong>in</strong>familienhäusern unter den<br />

vollen Anwendungsbereich der<br />

Neuregelungen fallen und damit<br />

e<strong>in</strong>er Vorabkontrolle durch die DSK<br />

unterliegen. Dies bedeutet, dass vor<br />

Inbetriebnahme e<strong>in</strong>e Prüfung durch<br />

die DSK erfolgt. Erhält man b<strong>in</strong>nen<br />

zweier Monate nach Meldung ke<strong>in</strong>e<br />

Reaktion, darf mit der Videoüberwachung<br />

begonnen werden.<br />

Da die Übergangsbestimmungen<br />

des DSG nur bereits registrierte<br />

Videoüberwachungen als weiterh<strong>in</strong><br />

rechtmäßig ansehen, s<strong>in</strong>d seit<br />

1. Jänner alle (bisher nicht meldepflichtigen)<br />

Videoüberwachungen<br />

von E<strong>in</strong>familienhäusern ohne Meldung<br />

rechtswidrig. Um diese unbefriedigende<br />

Folge zu beseitigen,<br />

könnte der Bundeskanzler die Vi

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