kompendium für private ermittler in europa - Der Detektiv
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deoüberwachung von E<strong>in</strong>familienhäusern<br />
durch Verordnung zu e<strong>in</strong>er<br />
sogenannten Standardanwendung<br />
erklären, die Datenanwendungen,<br />
die voraussichtlich bei e<strong>in</strong>er großen<br />
Anzahl von Auftraggebern und <strong>in</strong><br />
gleichartiger Weise vorkommen,<br />
von der Registrierungspflicht ausnimmt.<br />
Andernfalls bleiben derartige<br />
Videoüberwachungen rechtswidrig<br />
und können mit Strafen von bis zu<br />
€ 10.000,- geahndet werden. Dies<br />
trifft aber dann nicht zu, wenn e<strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>familienhaus ohne analoge Aufzeichnung<br />
bzw. ohne Aufzeichnung<br />
auf e<strong>in</strong> digitales Speichermedium<br />
überwacht wird. Denn der Gesetzgeber<br />
hat Echtzeitüberwachung<br />
und analoge Videoüberwachung<br />
generell von der Meldepflicht ausgenommen.<br />
Begründung: Die digitale<br />
Videoüberwachung greift mit<br />
der Möglichkeit des Zooms und der<br />
systematischen Durchsuchung des<br />
Bildmaterials stärker <strong>in</strong> das Persönlichkeitsrecht<br />
des Betroffenen e<strong>in</strong><br />
und bedarf daher schärferer Kontrolle.<br />
Unabhängig vom Bestehen<br />
e<strong>in</strong>er Meldepflicht s<strong>in</strong>d <strong>für</strong> die Zulässigkeit<br />
der Videoüberwachung<br />
stets e<strong>in</strong>e Prüfung der Verhältnismäßigkeit<br />
und e<strong>in</strong>e Interessenabwägung<br />
vorzunehmen. So ist die<br />
Überwachung nur zulässig, wenn<br />
der Zweck nicht auch mit gel<strong>in</strong>deren<br />
Mitteln erreicht werden könnte.<br />
Zudem werden die Interessen von<br />
Überwacher und Betroffenem abgewogen:<br />
Das Gesetz zählt hier<br />
abschließend auf, wann die Interessen<br />
des Betroffenen nicht verletzt<br />
werden, beispielsweise wann e<strong>in</strong><br />
erhöhtes Gefährdungspotenzial des<br />
überwachten Objekts besteht (z.B.<br />
Banken, Trafiken). Völlig untersagt<br />
ist nunmehr Videoüberwachung<br />
zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle.<br />
Weiterh<strong>in</strong> zulässig ist die Überwachung<br />
von Objekten am Arbeitsplatz<br />
zu anderen Zwecken: etwa<br />
zu Schutzzwecken <strong>in</strong> Bereichen<br />
wie Bankschaltern, Kassen oder bei<br />
unfallgefährlichen Masch<strong>in</strong>en. Das<br />
Verbot der Videoüberwachung zur<br />
Mitarbeiterkontrolle ist sehr weit formuliert.<br />
Nach dem Wortlaut ist e<strong>in</strong>e<br />
solche Überwachung auch <strong>in</strong> Fällen,<br />
<strong>in</strong> denen von Mitarbeitern e<strong>in</strong>e<br />
Gefährdung ausgeht, wie bei Verdacht<br />
auf Diebstahl, verboten. Aus<br />
den Gesetzesmaterialien lässt sich<br />
aber ableiten, dass die Regelung<br />
vor allem auf die Überwachung zur<br />
Leistungskontrolle abzielt. Es wird<br />
an der DSK liegen, die etwas überschießend<br />
formulierte Neuregelung<br />
im E<strong>in</strong>zelfall s<strong>in</strong>nvoll anzuwenden.<br />
Neu ist auch die Protokollierungspflicht<br />
<strong>für</strong> die Videoüberwachung.<br />
Zudem s<strong>in</strong>d die aufgezeichneten<br />
Daten spätestens nach 72 Stunden<br />
zu löschen. <strong>Der</strong> Auftraggeber<br />
der Videoüberwachung hat diese<br />
nun auch <strong>in</strong> geeigneter Weise zu<br />
kennzeichnen, sodass der Betroffene<br />
die Möglichkeit hat, der<br />
Videoüberwachung auszuweichen.<br />
Neu e<strong>in</strong>geführt wurde e<strong>in</strong><br />
speziell <strong>für</strong> die Videoüberwachung<br />
geltendes Auskunftsrecht, das es<br />
dem Betroffenen erlaubt, die Übersendung<br />
e<strong>in</strong>er Kopie der zu se<strong>in</strong>er<br />
Person aufgezeichneten Daten zu<br />
verlangen. Bereits im ersten Monat<br />
nach Inkrafttreten der Novelle ist<br />
es zu e<strong>in</strong>igen derartigen Anfragen<br />
gekommen. Damit Betreiber von<br />
Geschäften dieser Verpflichtung<br />
nicht unterliegen, könnten sie zur<br />
Überwachung der Geschäftsräumlichkeiten<br />
auf Echtzeitüberwachung<br />
umsteigen, da diese auch vom Auskunftsrecht<br />
ausgenommen ist.<br />
Zeugenvernehmung: über<br />
Sex reden darf man immer<br />
Selbst wenn <strong>Detektiv</strong>e unerlaubt <strong>in</strong>s<br />
Schlafzimmer „spechteln“, gilt ihre<br />
Aussage vor Gericht als zulässiges<br />
Beweismittel. Daher muss der<br />
außereheliche Freund die Kosten<br />
<strong>für</strong> die Vernehmung der <strong>Detektiv</strong>e<br />
tragen.<br />
Die Geschichte könnte auch <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em Bauerntheater spielen: E<strong>in</strong><br />
niederösterreichischer Landwirt<br />
hegte den Verdacht, dass se<strong>in</strong>e<br />
Frau nicht ganz treu war. Die vom<br />
Bauern beauftragten <strong>Detektiv</strong>e<br />
sollten die untreue Gatt<strong>in</strong> auch <strong>in</strong><br />
flagranti ertappen, noch dazu mit<br />
e<strong>in</strong>em anderen Landwirt. Leichte<br />
Arbeit war das aber nicht: Die <strong>Detektiv</strong>e<br />
betraten nämlich heimlich<br />
das Grundstück des Freundes der<br />
Frau und bildeten e<strong>in</strong>e sogenannte<br />
„Räuberleiter“.<br />
Durch diesen alten Trick konnte<br />
e<strong>in</strong>er der <strong>Detektiv</strong>e durch das<br />
Fenster schauen und den außerehelichen<br />
Geschlechtsverkehr beobachten.<br />
Auch auf Film wurde das<br />
Treiben verewigt.<br />
<strong>Der</strong> Gatte wollte sich als Reaktion<br />
aber nicht scheiden lassen. Stattdessen<br />
brachte er im vergangenen<br />
Jahr e<strong>in</strong>e Feststellungsklage e<strong>in</strong>.<br />
Das Gericht sollte festhalten, dass<br />
se<strong>in</strong>e Gatt<strong>in</strong> ihrem außerehelichen<br />
Freund nichts vererben dürfe. Möglich<br />
machte diese Klage der eher<br />
unbekannte Paragraf 543 im Allgeme<strong>in</strong>en<br />
Bürgerlichen Gesetzbuch,<br />
der die sogenannte Inkapazität<br />
regelt. „Personen, welche des Ehebruches,<br />
oder der Blutschande gerichtlich<br />
geständig, oder überwiesen<br />
s<strong>in</strong>d, werden unter sich von dem<br />
Erbrechte aus e<strong>in</strong>er Erklärung des<br />
letzten Willens ausgeschlossen“,<br />
heißt das im angejahrten Juristendeutsch.<br />
Vere<strong>in</strong>facht ausgedrückt:<br />
Überführte Ehebrecher sollen sich<br />
nicht auch noch gegenseitig im<br />
Testament e<strong>in</strong>setzen dürfen. Dem<br />
gehörnten Gatten kam die Bestimmung<br />
gerade recht, zumal se<strong>in</strong>e<br />
Frau nicht unvermögend ist.<br />
Das Landesgericht Krems gab der<br />
Klage des Mannes statt, das Erbverbot<br />
wurde rechtskräftig.<br />
Strittig blieb aber die Höhe der Kosten<br />
der <strong>Detektiv</strong>e. Diese bekamen<br />
nämlich e<strong>in</strong> Honorar <strong>für</strong> ihr Ersche<strong>in</strong>en<br />
bei Gericht, bei dem sie ihre<br />
E<strong>in</strong>drücke von der außerehelichen<br />
Liebesnacht schilderten.<br />
Die <strong>Detektiv</strong>kosten forderte der betrogene<br />
Ehemann aber nicht von<br />
der überführten Frau, sondern von<br />
ihrem Sexualpartner. Das sei e<strong>in</strong>e<br />
übliche Vorgangsweise, erklärt der<br />
Anwalt des betrogenen Mannes,<br />
Siegfried Sieghartsleitner. Würde<br />
man die Kosten von der Ehefrau<br />
verlangen, würde dies nämlich das<br />
geme<strong>in</strong>schaftliche Ehevermögen<br />
schmälern. <strong>Der</strong> von der Forderung<br />
betroffene Landwirt verwies aber<br />
darauf, dass die <strong>Detektiv</strong>e heimlich<br />
se<strong>in</strong>e Liegenschaft betreten und so<br />
se<strong>in</strong>e Privatsphäre gestört hätten.<br />
Auch das Landesgericht Krems<br />
wollte den Ehebrecher nicht zur<br />
Zahlung des Honorars verurteilen,<br />
wenngleich mit e<strong>in</strong>er anderen Begründung:<br />
Es gebe e<strong>in</strong>e „Pflicht<br />
jedes Staatsbürgers“, als Zeuge<br />
auszusagen, betonte das Landesgericht.<br />
Die vom Kläger mit den<br />
<strong>Detektiv</strong>en getroffene Entlohnungsvere<strong>in</strong>barung<br />
spiele ke<strong>in</strong>e Rolle.<br />
Das Oberlandesgericht Wien (16<br />
r 129/09x) drehte das Urteil aber<br />
um. Es hielt fest, dass man grundsätzlich<br />
im Zuge e<strong>in</strong>er Interessenabwägung<br />
prüfen müsse, ob die<br />
<strong>Detektiv</strong>kosten im E<strong>in</strong>zelfall zu<br />
ersetzen seien. Im aktuellen Fall<br />
„der detektiv“ März 2010 15