29.10.2013 Aufrufe

Hessische Bauordnung - FWG - UBN

Hessische Bauordnung - FWG - UBN

Hessische Bauordnung - FWG - UBN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

erechtigte Person festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt ist. § 65 Abs. 3<br />

Satz 1 Nr. 2 gilt entsprechend.<br />

5. Beauftragung von Fachfirmen Die Bauherrschaft hat eine branchenspezifische<br />

Fachfirma mit der Ausführung des Vorhabens zu beauftragen.<br />

Stand: 26. Februar 2005

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!