Vorwort - Gröne und Wolter, Rechtsanwälte und Notare
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Sind Großeltern vorverstorben, so vererbt sich der jeweilige Anteil wieder an ihre Kinder. Sind keine Abkömmlinge<br />
eines verstorbenenen Großelternteils vorhanden, so fällt sein Anteil an den Großelternteil derselben Linie. Erst wenn<br />
beide Großelternteile einer Linie verstorben sind <strong>und</strong> von ihnen auch keine Abkömmlinge vorhanden sind, fällt der<br />
Anteil gesamt in die andere Großelternlinie. Also:<br />
Jeweils ½ Erbanteil geht zunächst auf die Eltern des Erblassers. Diese leben nicht mehr, so dass der ½ Erbanteil<br />
von Vater <strong>und</strong> Mutter in die jeweilige Großelterngeneration geht. Der Großvater väterlicherseits lebt nicht mehr. Sein<br />
Anteil ( ¼ ) geht komplett auf die noch lebende Großmutter väterlicherseits. Diese erbt also zu ½. Auf der Seite der<br />
Mutter sind beide Großelternteile verstorben. Der je ¼ Anteil Großmutter <strong>und</strong> Großvater geht auf die noch lebenden<br />
Abkömmlinge, also Onkel <strong>und</strong> Tante des Erblassers. Von der Großmutter <strong>und</strong> Großvater bekommen die noch<br />
lebenden Abkömmlinge je ¼.<br />
Schaubild<br />
Halbgeschwister<br />
Erben 3. Ordnung<br />
Großmutter Großvater Großmutter Großvater<br />
Tanten/ Onkel<br />
Cousinen/Cousins<br />
Erben 2. Ordnung<br />
Mutter Vater<br />
Geschwister Halbgeschwister<br />
Nichten / Neffen Nichten / Neffen Nichten / Neffen<br />
Erben 1. Ordnung<br />
Erblasser<br />
Tanten/ Onkel<br />
Cousinen/Cousins<br />
Ehegatte/ eingetr.<br />
Lebenspartner<br />
Nichteheliche Kinder Eheliche Kinder Adoptierte Kinder<br />
Enkel Enkel Enkel