Geschäftsgrundsätze für Umwelt und Soziales (pdf, 307K) - WestLB
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8. April 2011 <strong>Geschäftsgr<strong>und</strong>sätze</strong> 10<br />
3.2.5 Kohlekraftwerke<br />
Geschäfte mit Bezug auf die energetische Nutzung von Kohle wird die Bank nur durchführen, wenn<br />
hierbei hohe Anforderungen an den Klimaschutz, die Abscheidung von Treibhausgasen <strong>und</strong> den<br />
Wirkungsgrad der verwendeten Technologie gestellt <strong>und</strong> umgesetzt werden. Näheres regeln die<br />
<strong>Geschäftsgr<strong>und</strong>sätze</strong> der Bank <strong>für</strong> Finanzierungen im Bereich der Kohlekraft.<br />
3.2.6 Forstwirtschaft<br />
Im Bereich der Forstwirtschaft (insbesondere Waldarbeiten, Holzgewinnung, Abholzung, Forstbetrieb)<br />
richtet sich die Bank <strong>für</strong> sämtliche Geschäfte nach der revidierten Fassung der Weltbank-Standards (WB<br />
Operational Manual, Operational Policy 4.36) 43 . Insbesondere wird die Bank keine Geschäfte<br />
unterstützen, die<br />
a) gewerbliche Holzgewinnung in besonderen Schutzgebieten (nach Unterabschnitt 3.1.9)<br />
vorsehen. Auch darf <strong>für</strong> diese Holzgewinnung keine Änderung des Status eines Schutzgebietes<br />
(nach Unterabschnitt 3.1.9) vorgenommen werden,<br />
b) Unternehmen betreffen, welche Holz aus den in a) genannten Quellen beschaffen, damit<br />
handeln oder es verarbeiten oder unkontrolliert Brandrodungen <strong>und</strong> Holzeinschlag vornehmen<br />
oder<br />
c) gegen lokales, nationales oder internationales Recht verstoßen, also illegal sind.<br />
Die Bank strebt Geschäfte in diesem Sektor mit K<strong>und</strong>en an, die von dem Forest Stewardship Council<br />
(FSC) 44 zertifiziert worden sind, anerkannt gleichwertige Standards verwenden oder entsprechende<br />
Produkte handeln oder verarbeiten. Darüber hinaus wirbt die Bank <strong>für</strong> internationale Initiativen zur<br />
Verbreitung entsprechender Standards, wie etwa <strong>für</strong> den Global Forest & Trade Network (GFTN) 45 .<br />
Einzelheiten werden in einer Policy <strong>für</strong> die Forstwirtschaft geregelt.<br />
3.2.7 Biomasse<br />
Die Bank engagiert sich mit ihren Geschäften <strong>für</strong> die Gewinnung <strong>und</strong> Nutzung von Biomasse. 46 Sie ist<br />
sich der potentiellen Problematik im Hinblick auf Ernährungssicherung, Zerstörung von Schutzgebieten<br />
(gemäß Unterabschnitt 3.1.9), ökologische Schäden, Gefährdung von Arten (gemäß Unterabschnitt<br />
3.1.10) <strong>und</strong> sozialer Risiken bewusst. Sie wird Einzelheiten in einer Sektorpolitik regeln. Außerdem<br />
erkennt sie als Mitglied des Ro<strong>und</strong>table on Sustainable Palmoil (RSPO) 47 deren Kriterien <strong>für</strong> nachhaltiges<br />
Wirtschaften in diesem Sektor an <strong>und</strong> setzt sich <strong>für</strong> deren Anwendung als Mindeststandard bei allen<br />
Unternehmen des Sektors ein.<br />
3.2.8 Maritime Industrie<br />
Die Bank wird keine Geschäfte unterstützen, die nicht den Vorschriften der International Marine<br />
Organization (IMO) 48 entsprechen im Bezug auf<br />
a) die Verschiffung von Öl oder anderen gefährlichen Gütern <strong>und</strong> Substanzen oder<br />
b) die großtechnische (pelagiale / Tiefsee-) Nutzung von Treibnetzen.<br />
Für alle Geschäfte mit Bezug zur Tankerschifffahrt setzt die Bank ein Tanker Management Self<br />
Assessment („TSMA“) voraus, das in einer der höchsten oder zweithöchsten der vier Kategorien<br />
resultiert. 49<br />
43 Vgl.<br />
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/PROJECTS/EXTPOLICIES/EXTOPMANUAL/0,,contentMDK:20064668~<br />
menuPK:4564185~pagePK:64709096~piPK:64709108~theSitePK:502184,00.html.<br />
44 Vgl. http://www.fsc.org.<br />
45 Vgl. http://www.panda.org/gftn.<br />
46 Zum Beispiel aus Palmen (Palmöl), Soja, Mais, Zuckerrohr oder Getreide, aber auch Wald, Stroh oder organischen<br />
Abfällen.<br />
47 Vgl. http://www.rspo.org.<br />
48 Die IMO ist eine Fachorganisation der Vereinten Nationen, welche <strong>für</strong> die Verbeserung der marinen Sicherheit <strong>und</strong><br />
den Gewässerschutz, verursacht durch Schiffe, verantwortlich ist.<br />
49 Vgl. http://tmsa2.ocimf-tmsa.com/pagesMain/home/default.aspx.<br />
<strong>WestLB</strong>