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Geschäftsgrundsätze für Umwelt und Soziales (pdf, 307K) - WestLB

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8. April 2011 <strong>Geschäftsgr<strong>und</strong>sätze</strong> 8<br />

c) Ausgewiesene Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung gemäß der Ramsar Konvention<br />

(International Ramsar Convention on Wetlands, The List of Wetlands of International<br />

Importance) 29,<br />

d) Von den Vereinten Nationen ausgewiesene Schutzgebiete 30 der Kategorien 31 I bis IV (siehe<br />

Annex 3),<br />

e) Gebiete, in denen die Durchführung des Geschäftes zu einer bleibenden Umwandlung oder<br />

Zerstörung von gefährdeten natürlichen Lebensräumen (engl. “Critical Natural Habitat“) führen<br />

wird. Critical Natural Habitats sind definiert gemäß WB Operational Manual, Operational Policy<br />

4.04. 32<br />

f) Gebiete, in denen Abholzung von oder Holzgewinnung in einem Primärwald durchgeführt wird.<br />

Von den Bestimmungen betreffend besondere Schutzgebiete kann abgesehen werden,<br />

1) wenn das Abweichen von der jeweiligen Schutzbestimmung nach dem jeweils anwendbaren<br />

nationalen oder internationalen Recht zulässig ist <strong>und</strong><br />

2) das vorgenommene Geschäft dem <strong>Umwelt</strong>- bzw. Naturschutz oder dem Erhalt <strong>und</strong> der<br />

Verbesserung der Schutzgebiete selbst dienen, <strong>und</strong>/oder<br />

3) das vorgenommene Geschäft zur Förderung eines angemessenen <strong>und</strong> nachhaltigen Tourismus<br />

oder eines Erholungsgebietes dienen.<br />

Mit Ausnahme der unter 1) bis 3) genannten Tatbestände darf keine Änderung des Status eines<br />

Schutzgebietes vorgenommen werden.<br />

3.1.9 Biodiversität<br />

Die Bank wird keine Geschäfte tätigen, die in Gebieten stattfinden oder diese betreffen, welche<br />

unmittelbar vom Aussterben betroffenen Arten als Lebensgr<strong>und</strong>lage dienen. Dies bezieht sich auf Arten,<br />

die auf der Roten Listen der Weltnaturschutzunion (IUCN) als „Vom Aussterben bedroht (Critically<br />

Endangered)“ oder „Stark gefährdet (Endangered)“ gelistet sind. 33 Gleiches gilt <strong>für</strong> Geschäfte, welche<br />

vom Aussterben bedrohte oder stark gefährdete Arten direkt betreffen.<br />

3.1.10 Klimaschutz<br />

Die Bank unterstützt die in Artikel 2 der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) <strong>und</strong><br />

die von der Europäischen Union (EU) formulierten Ziele. 34 Sie erkennt hierbei ihre Mitverantwortung als<br />

Wirtschaftsunternehmen an, definiert im Rahmen ihres Geschäftsmodells das Engagement im Bereich<br />

des Klimaschutzes mit Zielvorgaben <strong>und</strong> informiert ihre Interessengruppen regelmäßig an geeigneter<br />

Stelle, beispielsweise im Nachhaltigkeitsbericht, über ihre Aktivitäten. Einzelheiten werden in einer<br />

separaten Klimaschutz (Climate) Policy 35 aufgeführt, die mit den hier genannten Zielen kohärent sind.<br />

Die Bank wird keine Geschäfte durchführen, die nicht kompatibel mit dem im vorigen Absatz referierten<br />

Zwei-Grad-Ziel sind. Die Bank fordert im Zweifelsfall von K<strong>und</strong>en Informationen an, sofern unklar ist, ob<br />

ein Geschäft dem „Zwei-Grad-Ziel“ entgegensteht. Die Bank engagiert sich im Rahmen ihrer<br />

Geschäftsstrategie ausdrücklich <strong>für</strong> energieeffiziente Technologien <strong>und</strong> erneuerbare Energien, wie<br />

beispielsweise Photovoltaik, solarthermische Kraftwerke, Windenergie, Bioenergie <strong>und</strong> Geothermie.<br />

29 Vgl. http://ramsar.wetlands.org/GISMaps/RamsarSitesinGoogleEarth/tabid/944/language/en-US/Default.aspx.<br />

30<br />

Vgl. http://www.unep-wcmc.org/wdpa/unlist/2003_UN_LIST.<strong>pdf</strong>. In diesem Zusammenhang wird auch auf die World<br />

Database on Protected Areas (WDPA) verwiesen (http://protectedplanet.net/search).<br />

31<br />

Vgl. http://www.unep-wcmc.org/protected_areas/categories/index.html;<br />

http://www.iucn.org/about/work/programmes/pa/pa_products/wcpa_categories.<br />

32 Vgl.<br />

http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/PROJECTS/EXTPOLICIES/EXTOPMANUAL/0,,contentMDK:20064757~<br />

menuPK:64701763~pagePK:64709096~piPK:64709108~theSitePK:502184,00.html.<br />

33 Vgl. zum Nachweis http://www.iucnredlist.org in den Kategorien „CR“ <strong>und</strong> „EN“. Es gelten ferner die Gebiete wie<br />

unter 3.1.9. Eine zusätzliche Orientierung über Gebiete geben auch http://www.zeroextinction.org/search.cfm oder<br />

http://www.biodiversityhotspots.org.<br />

34 UNFCCC formuliert das Ziel, einen gefährlichen Klimawandel zu vermeiden. Die EU gibt vor, den globalen<br />

Temperaturanstieg auf einen Wert unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit zu begrenzen.<br />

35 Dies wird die direkten <strong>und</strong> die indirekten Emissionen in Industrie- <strong>und</strong> Schwellenländern umfassen. Darüber hinaus<br />

werden die auf Emissionsreduktionen bezogenen Geschäftsaktivitäten (Emissionshandel, Clean Development<br />

Mechanism, Joint Implementatio ausgewiesen (vgl. auch http://unfccc.int/kyoto_mechanisms/items/1673.php).<br />

<strong>WestLB</strong>

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