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Geschäftsgrundsätze für Umwelt und Soziales (pdf, 307K) - WestLB

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8. April 2011 <strong>Geschäftsgr<strong>und</strong>sätze</strong> 4<br />

International Finance Corporation 8 (IFC). Ferner zählt hierzu die Extractive Industries Transparency<br />

Initiative (EITI), die einen globalen Standard <strong>für</strong> Transparenz im Öl-, Gas- <strong>und</strong> Bergbaugeschäft setzt.<br />

Ebenso erkennt die Bank als Mitglied des Ro<strong>und</strong>table on Sustainable Palmoil 9 (RSPO) die Kriterien <strong>für</strong><br />

ein nachhaltiges Wirtschaften im Palmölsektor an <strong>und</strong> wendet diese an.<br />

2 Zielsetzungen<br />

2.1 Aufgabe der <strong>Geschäftsgr<strong>und</strong>sätze</strong><br />

Die <strong>Geschäftsgr<strong>und</strong>sätze</strong> haben die Aufgabe, die Bank <strong>und</strong> ihre Beschäftigten in ihrer Verpflichtung zu<br />

unterstützen, bei allen Geschäften die ökologischen <strong>und</strong> sozialen Bedingungen zu beachten <strong>und</strong> zu ihrer<br />

Verbesserung beizutragen. Sie beziehen sich damit auf die Geschäfts- <strong>und</strong> Transaktionsebene. 10<br />

2.2 Selbst- <strong>und</strong> Umsetzungsverpflichtung<br />

Die <strong>Geschäftsgr<strong>und</strong>sätze</strong> dienen als Policy der Einhaltung der im Kapitel 3 genannten generellen,<br />

themen- oder sektorspezifischen Gr<strong>und</strong>sätze (nachfolgend „Gr<strong>und</strong>sätze“). Dies schließt das Erfordernis,<br />

weitere Regelungen im Sinne des Abschnitts 1.1 der <strong>Geschäftsgr<strong>und</strong>sätze</strong> zu beachten, nicht aus.<br />

Die nachfolgenden Gr<strong>und</strong>sätze besitzen einerseits einen appellativen Charakter: So soll die Bank<br />

beispielsweise im Bereich des Klimaschutzes ihre Möglichkeiten nutzen, sich durch bestehende oder neu<br />

entwickelte Produkte Ertrag bringend zu engagieren <strong>und</strong> damit zu einem nachhaltigen Wandel<br />

bestehender Wirtschaftsstrukturen beizutragen. 11 Die Gr<strong>und</strong>sätze sollen darüber hinaus Hilfestellungen<br />

<strong>und</strong> Hinweise geben, um Fragestellungen im <strong>Umwelt</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich zu beantworten.<br />

Die nachfolgenden Gr<strong>und</strong>sätze haben andererseits einen bindenden Charakter: Sie stellen verpflichtende<br />

Mindeststandards der Geschäftstätigkeit sicher <strong>und</strong> gewährleisten damit ein Mindestmaß an sozialen <strong>und</strong><br />

ökologischen Bedingungen. Sie reduzieren damit auch die Risikoexposition der Bank in einzelnen<br />

Geschäften. 12 Hierzu folgt die Bank insbesondere international anerkannten <strong>Umwelt</strong>- <strong>und</strong><br />

Sozialstandards, wie sie im Anhang 3 aufgeführt sind, kann jedoch auch über diese hinausgehen.<br />

Die Bank verpflichtet sich <strong>für</strong> ihre Geschäfte über die ab den Tag der Verabschiedung der<br />

<strong>Geschäftsgr<strong>und</strong>sätze</strong> entschieden wird auf die Einhaltung der Gr<strong>und</strong>sätze. Bereits bestehende Geschäfte<br />

(nachfolgend „Altgeschäft“) sind hiervon ausgenommen. Existierende Verpflichtungen durch<br />

Beteiligungen an nationalen <strong>und</strong> internationalen Initiativen behalten ihre Gültigkeit. Die hier formulierten<br />

bankinternen Gr<strong>und</strong>sätze sollen bestehende Verpflichtungen vielmehr ergänzen oder konkretisieren.<br />

3 Gr<strong>und</strong>sätze<br />

3.1 Querschnittsthemen<br />

3.1.1 Corporate Governance<br />

8 Vgl. http://www.ifc.org;<br />

http://www.ifc.org/ifcext/sustainability.nsf/AttachmentsByTitle/pol_PerformanceStandards2006_full/$FILE/IFC+Perfor<br />

mance+Standards.<strong>pdf</strong>.<br />

9 Vgl. http://www.rspo.org; http://www.rspo.org/sites/default/files/RSPO%20Principles%20&%20Criteria.<strong>pdf</strong>.<br />

10 Die <strong>Geschäftsgr<strong>und</strong>sätze</strong> haben nicht die Aufgabe, in strategische Prozesse oder die Geschäftsfeldplanung<br />

einzugreifen. Hierzu verfügt die Bank über eigenständige Regelungen, um sozial- <strong>und</strong> umweltbezogene<br />

Gesichtspunkte in ihren Planungen zu erkennen, zu bewerten <strong>und</strong> entsprechende Maßnahmen abzuleiten.<br />

11 Beispiele sind Unternehmensfinanzierungen oder, strukturierte Anlageprodukte.<br />

12 Beispielsweise unterstützen die Gr<strong>und</strong>sätze die Bank darin, Geschäfte zu vermeiden, deren Tragfähigkeit unter<br />

wirtschaftlichen oder Reputationsgesichtspunkten von <strong>Umwelt</strong>- oder Sozialaspekten beeinflusst wird. Dies kann etwa<br />

bei der Finanzierung einer Produktionsanlage mit hohen Emissionslasten oder der Investition in ein<br />

Infrastrukturprojekt, welches zu Umsiedlungen führt, der Fall sein.<br />

<strong>WestLB</strong>

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