PVM - acarda
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<strong>PVM</strong><br />
Investmentfonds mit mehreren Teilfonds<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS<br />
zum 31. Dezember 2008<br />
ERLÄUTERUNG 1 - WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE<br />
a) Darstellung der Finanzberichte<br />
Die Finanzberichte des Fonds sind gemäß den in Luxemburg geltenden gesetzlichen<br />
Bestimmungen und Verordnungen über Organismen für gemeinsame Anlagen erstellt.<br />
b) Das Vermögen jedes Teilfonds wird nach folgenden Grundsätzen berechnet:<br />
Wertpapiere, die an einer Börse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren bezahlten<br />
Kurs bewertet. Soweit Wertpapiere an mehreren Börsen amtlich notiert sind, ist der letzte<br />
verfügbare bezahlte Kurs des entsprechenden Wertpapiers an der Börse maßgeblich, die<br />
Hauptmarkt für dieses Wertpapier ist.<br />
Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an einem anderen geregelten<br />
Markt gehandelt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und<br />
nicht höher als der Briefkurs zur Zeit der Bewertung sein darf und den die Verwaltungsgesellschaft<br />
für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere verkauft werden können.<br />
Falls solche Kurse nicht marktgerecht sind oder falls für andere als die unter den ersten und<br />
zweiten Abschnitt genannten Wertpapiere keine Kurse festgelegt werden, werden diese<br />
Wertpapiere ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie<br />
ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von<br />
Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt.<br />
Die flüssigen Mittel werden zu ihrem Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet. Festgelder mit einer<br />
Ursprungslaufzeit von mehr als 60 Tagen können mit dem jeweiligen Renditekurs bewertet werden,<br />
vorausgesetzt, ein entsprechender Vertrag zwischen dem Finanzinstitut, welches die Festgelder<br />
verwahrt, und der Verwaltungsgesellschaft sieht vor, daß diese Festgelder zu jeder Zeit kündbar<br />
sind und daß im Falle einer Kündigung ihr Realisierungswert diesem Renditekurs entspricht.<br />
Investmentfonds (Zielfonds) werden zum letzten festgestellten und verfügbaren Nettoinventarwert<br />
bewertet.<br />
c) Umrechnung der Fremdwährungen<br />
Alle nicht auf die jeweilige Teilfondswährung lautenden Vermögenswerte werden zum letzten<br />
Devisenmittelkurs in diese Teilfondswährung umgerechnet.<br />
d) Realisierte Nettogewinne/ -verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren für den jeweiligen Teilfonds<br />
Die aus dem Verkauf und der Veräußerung von Wertpapieren realisierten Gewinne und Verluste<br />
werden auf der Grundlage der Methode der Durchschnittskosten der verkauften Wertpapiere<br />
berechnet.<br />
e) Konsolidierter Abschluss<br />
Der konsolidierte Abschluss erfolgt in Euro und stellt die zusammengefasste Finanzlage des Fonds<br />
und seiner Teilfonds zum Berichtsstichtag dar.<br />
f) Gründungskosten<br />
Die Gründungskosten des Fonds können über längstens 5 Jahre abgeschrieben werden. Kosten<br />
im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds werden dem jeweiligen<br />
Teilfondsvermögen belastet, dem sie zuzurechnen sind.<br />
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