PVM - acarda
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<strong>PVM</strong><br />
Investmentfonds mit mehreren Teilfonds<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS (Fortsetzung)<br />
zum 31. Dezember 2008<br />
ERLÄUTERUNG 2 - VERWALTUNGSVERGÜTUNG<br />
Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt für beide Teilfonds, aus dem Vermögen des Teilfonds ein<br />
Entgelt von bis zu 1,50% p.a. für die Anteilklasse P, von bis zu 1,25% p.a. für die Anteilklasse I und<br />
von bis zu 1,10% p.a. für die Anteilklasse S, des Nettoteilfondsvermögens zu erhalten, das auf der<br />
Basis des durchschnittlichen Nettoteilfondsvermögens während des entsprechenden Kalendermonats<br />
pro rata temporis zu berechnen und monatlich nachträglich auszuzahlen ist.<br />
ERLÄUTERUNG 3 - ERFOLGSHONORAR<br />
Für beide Teilfonds (Anteilklasse P, I und S) ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt bis zu 5% des<br />
Wertzuwachses des Anteilwertes des Teilfonds pro Geschäftsjahr. In einem Geschäftsjahr netto<br />
erzielte Wertminderungen werden auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen; im Falle von<br />
Verlustvorträgen fällt das Erfolgshonorar erst an, wenn diese vollständig ausgeglichen sind. Das<br />
Entgelt wird an jedem Bewertungstag auf der Basis des Durchschnitts der umlaufenden Anteile<br />
berechnet und jährlich, nach Ablauf des Geschäftsjahres, ausgezahlt.<br />
Am 13. Dezember 2007 beschloss der Investmentmanager für die Teilfonds Aktien Global (liquidiert<br />
am 13. November 2008) und Flex auf die Gebühren hinsichtlich der Performance Fee zu verzichten.<br />
Bis zum Widerruf wird die Performance Fee-Berechnung eingestellt. Des Weiteren werden die bisher<br />
aufgelaufenen Performance Fees zu Gunsten des Fondsvermögens performanceschonend aufgelöst.<br />
ERLÄUTERUNG 4 - BETREUUNGSGEBÜHR<br />
Für die Abgeltung der mit der laufenden Betreuung der Anteilinhaber verbundenen Kosten ist die<br />
Verwaltungsgesellschaft berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds eine Betreuungsgebühr von bis<br />
zu 0,22% p.a. des Nettovermögens des Teilfonds zu erhalten, das auf der Basis des<br />
durchschnittlichen Nettoteilfondsvermögens während des entsprechenden Kalendermonats pro rata<br />
temporis zu berechnen und monatlich nachträglich auszuzahlen ist.<br />
ERLÄUTERUNG 5 - DEPOTBANKGEBÜHR<br />
Die Depotbank erhält aus dem Vermögen des Teilfonds ein Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank<br />
und Zentralverwaltungsstelle von bis zu 0,19% p.a. (Minimum EUR 35.000 p.a.) des<br />
Nettoteilfondsvermögens, das auf der Basis des Teilfondsvermögens am Ende des entsprechenden<br />
Kalendermonats pro rata temporis berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt wird.<br />
ERLÄUTERUNG 6 - GEBÜHREN BEI AUSGABE, RÜCKNAHME UND UMTAUSCH VON ANTEILEN<br />
Ausgabepreis ist der Anteilwert des Verwaltungsreglements zuzüglich einer Verkaufsprovision von bis<br />
zu 5%. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den<br />
jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Rücknahmepreis ist der Anteilwert.<br />
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