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Frankfurter Institut Kleine Handbibliothek • Band 22 - Stiftung ...

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Teile der Bevölkerung fast unbesehen dazu tendieren, den<br />

Staat bis hinunter zur eigenen Gemeinde in die Pflicht zu<br />

nehmen, um mit Steuergeldern Wohnungen zu bauen, zu<br />

unterhalten und sie verbilligt zur Verfügung zu stellen.<br />

Diese merkwürdige Einstellung hängt mit der skizzierten<br />

sozialgeschichtlichen Entwicklung zusammen. Sie hat dazu<br />

geführt, daß dieses Gut Wohnung – das, wie andere auch,<br />

zunächst ein wirtschaftliches Gut ist und sich demgemäß<br />

nach Angebot und Nachfrage richtet – in der Vorstellung<br />

der Menschen und später dann auch in der Praxis vieler<br />

Länder aus der Reihe der ökonomischen Güter und der<br />

für sie geltenden Marktregeln ganz oder teilweise herausgelöst<br />

und dem Staat zur Regelung in die Hand gegeben<br />

wurde. Während andere Grundbedürfnisse wie Kleidung<br />

und Nahrung – von ganz extremen kriegs- oder katastrophenbedingten<br />

Notsituationen abgesehen – dem Markt<br />

überlassen blieben, der sie in aller Regel gut zu bedienen<br />

verstand, wurde die Versorgung mit Wohnraum über weite<br />

Strecken des 20. Jahrhunderts dem Staate zugeschoben<br />

– und das nicht nur in den Nachkriegswirren, in denen<br />

es noch keine Märkte gab und man der Völkerwanderungen<br />

ohnehin nur mit den Methoden der Zwangswirtschaft<br />

Herr werden konnte.<br />

Heute wissen wir: Von diesen Extremsituationen abgesehen<br />

hat das Herauslösen der Wohnungswirtschaft aus dem<br />

ganz normalen Wirtschaftsleben mit seinen Marktregeln<br />

nicht nur der jeweiligen Volkswirtschaft und damit in der<br />

Rückwirkung allen Bürgern eher geschadet als genutzt.<br />

Die Behandlung der Wohnungsversorgung als in erster<br />

Linie einer sozialen und erst danach wirtschaftlichen Angelegenheit<br />

hat selbst dem sozialen Anliegen Abbruch getan:<br />

Mit marktwirtschaftlichen Mitteln hätten Wohnungen<br />

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