Frankfurter Institut Kleine Handbibliothek • Band 22 - Stiftung ...
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Teile der Bevölkerung fast unbesehen dazu tendieren, den<br />
Staat bis hinunter zur eigenen Gemeinde in die Pflicht zu<br />
nehmen, um mit Steuergeldern Wohnungen zu bauen, zu<br />
unterhalten und sie verbilligt zur Verfügung zu stellen.<br />
Diese merkwürdige Einstellung hängt mit der skizzierten<br />
sozialgeschichtlichen Entwicklung zusammen. Sie hat dazu<br />
geführt, daß dieses Gut Wohnung – das, wie andere auch,<br />
zunächst ein wirtschaftliches Gut ist und sich demgemäß<br />
nach Angebot und Nachfrage richtet – in der Vorstellung<br />
der Menschen und später dann auch in der Praxis vieler<br />
Länder aus der Reihe der ökonomischen Güter und der<br />
für sie geltenden Marktregeln ganz oder teilweise herausgelöst<br />
und dem Staat zur Regelung in die Hand gegeben<br />
wurde. Während andere Grundbedürfnisse wie Kleidung<br />
und Nahrung – von ganz extremen kriegs- oder katastrophenbedingten<br />
Notsituationen abgesehen – dem Markt<br />
überlassen blieben, der sie in aller Regel gut zu bedienen<br />
verstand, wurde die Versorgung mit Wohnraum über weite<br />
Strecken des 20. Jahrhunderts dem Staate zugeschoben<br />
– und das nicht nur in den Nachkriegswirren, in denen<br />
es noch keine Märkte gab und man der Völkerwanderungen<br />
ohnehin nur mit den Methoden der Zwangswirtschaft<br />
Herr werden konnte.<br />
Heute wissen wir: Von diesen Extremsituationen abgesehen<br />
hat das Herauslösen der Wohnungswirtschaft aus dem<br />
ganz normalen Wirtschaftsleben mit seinen Marktregeln<br />
nicht nur der jeweiligen Volkswirtschaft und damit in der<br />
Rückwirkung allen Bürgern eher geschadet als genutzt.<br />
Die Behandlung der Wohnungsversorgung als in erster<br />
Linie einer sozialen und erst danach wirtschaftlichen Angelegenheit<br />
hat selbst dem sozialen Anliegen Abbruch getan:<br />
Mit marktwirtschaftlichen Mitteln hätten Wohnungen<br />
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