Das erste JAW - berufliche Qualifizierung in 21 Bildungseinrichtungen
Das erste JAW - berufliche Qualifizierung in 21 Bildungseinrichtungen
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Diensttagungen und Dienstbesprechungen<br />
unter Leitung des M<strong>in</strong>isteriums<br />
im Kreise der Leitungen waren<br />
und s<strong>in</strong>d das klassische Leitungs<strong>in</strong>strument<br />
<strong>in</strong> 50 Jahren gewesen. Sie fanden<br />
<strong>in</strong> unterschiedlichen Formen, wie<br />
zum Beispiel aus aktuellem Anlass<br />
regional, als Nord- und Südgruppe, als<br />
REAL-Gruppen usw. statt. Sie hatten<br />
von Beg<strong>in</strong>n an auch starken qualifizierenden<br />
Charakter, <strong>in</strong>dem neben vielfältigen<br />
Fachreferaten auch fachliche<br />
Exkursionen stattfanden. Die Umlage<br />
für zentrale Kosten s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Steuerungs<strong>in</strong>strument<br />
des Landes. Ressourcen<br />
wie die Fachdienste vorzuhalten,<br />
aber auch Fortbildung zu ermöglichen,<br />
Projekte zu f<strong>in</strong>anzieren und Initiativen<br />
anzuschieben, waren aus der nicht<br />
unerheblichen Umlage f<strong>in</strong>anzierbar.<br />
Mit den Fachdiensten wurde e<strong>in</strong>e breitere<br />
Beratungskompetenz aller am<br />
<strong>JAW</strong> Beteiligten ab 1987 etabliert, die<br />
unter der Fachaufsicht des Landes den<br />
Alltag begleiteten, Innovationen anregten<br />
und etablierten, neue Denkstrukturen<br />
und Betrachtungsweisen e<strong>in</strong>richteten,<br />
Mitarbeiter qualifizierten und<br />
Projekte begleiteten.<br />
Die starke Forderung nach Fortbildung<br />
von den Lehrgangsleitern <strong>in</strong> den achtziger<br />
Jahren setzte an die Stelle sporadisch<br />
verblockter Schulungen (<strong>erste</strong> im<br />
Oktober 1949 <strong>in</strong> Hamburg-Barsbüttel)<br />
e<strong>in</strong> heute erwachsen gewordenes Fortbildungs-<br />
und <strong>Qualifizierung</strong>ssystem.<br />
Durchschnittlich fünfzig Veranstaltungen,<br />
gerichtet an verschiedene Mitarbeitergruppen<br />
werden seit Jahren<br />
angeboten. Unter der E<strong>in</strong>beziehung<br />
der Fachdienste und fachlich fundierter<br />
Referenten wird e<strong>in</strong>e erhebliche<br />
Qualitätssteigerung auch zum<br />
Jahr 2000 erreicht werden.<br />
Für partizipative Kenntniserweiterung<br />
nutzte das Land Arbeits- und Konzeptgruppen<br />
<strong>in</strong> den 80er und 90er Jahren.<br />
Aus ihnen g<strong>in</strong>gen <strong>in</strong>novative Organisationsentwicklungen<br />
hervor, die durch<br />
direktive m<strong>in</strong>isteriale Führung nie zu<br />
erreichen gewesen wären.<br />
Mit dem TQM-System ”<strong>JAW</strong>-Gütesiegel”,<br />
e<strong>in</strong> adaptiertes System an das<br />
EFQM-Modell, geboren aus dem Kreis<br />
der Führungskräfte, wurden gesellschaftliche<br />
Strömungen nach mehr<br />
Kundenorientierung und Qualitätsentwicklung<br />
durch die Leitung des <strong>JAW</strong><br />
aktiv gefördert und damit <strong>in</strong> das <strong>JAW</strong><br />
aufgenommen, die die Modernität der<br />
Organisation und der E<strong>in</strong>richtungen<br />
dokumentierten.<br />
(M<strong>in</strong>isterium für Arbeit,<br />
Soziales, Jugend und<br />
Gesundheit, April 1994)<br />
Runderlaß Nr, 3/1994<br />
Im Zusammenhang mit der Erörterung von Lehrgangskonzeptionen und Kostenkalkulationen wird von Arbeitsämtern<br />
gelegentlich für Wohnheime und Internate die Vorlage e<strong>in</strong>er Betriebserlaubnis i S von § 45 SGB VIII (K<strong>in</strong>derund<br />
Jugendhilfegesetz - KJHG), i V m § 41 Abs 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfegesetzes<br />
(Jugendförderungsgesetz) des Landes Schleswig-Holste<strong>in</strong> verlangt. Seit 1965 wird <strong>in</strong> Abstimmung zwischen<br />
Kultus-, Sozialm<strong>in</strong>isterium und Landesrechnungshof die Heimaufsicht i S. der o g. Bestimmungen durch den Sozialm<strong>in</strong>ister<br />
wahrgenommen Begründet ist dies <strong>in</strong> § 2 Abs l des Gesetztes über das Jugendaufbauwerk vom 13 12.1949.<br />
Der nach § 45 Abs l KJHG erforderlichen Erlaubnis für den Betrieb e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung, <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />
ganztägig betreut werden und Unterkunft erhalten, bedarf es für das <strong>JAW</strong> nicht, weil das <strong>JAW</strong> - e<strong>in</strong>e Maßnahme der<br />
Arbeitsmarktpolitik des Landes - e<strong>in</strong>er Jugendbildungsstätte i. S. der Ausnahmeregel des § 45, Abs. 3, Buchstabe a)<br />
vergleichbar ist Die geforderte gesetzliche Aufsicht nimmt das Ref. IX <strong>21</strong>2 des MASJG wahr<br />
Die Aufsicht nach dem <strong>JAW</strong>-Gesetz wird <strong>in</strong>sbesondere wahrgenommen durch<br />
- die Genehmigung zur E<strong>in</strong>richtung von <strong>JAW</strong>-Lehrgängen<br />
- die Genehmigung örtlicher Trägerschaften nach dem <strong>JAW</strong>-Gesetz als örtliche aufsichtsführende u. verantwortliche Instanzen<br />
- unregelmäßige Besuche der E<strong>in</strong>richtungen durch das Fachreferat des MASJG<br />
- Genehmigung von Bauvorhaben und Raumprogrammen<br />
- Genehmigung und Kontrolle der Investitionen<br />
- Entwicklung überörtlicher pädagogischer Inhalte<br />
- Entwicklung von Standards im Baubereich und <strong>in</strong> der Ausstattung<br />
- Vorgaben zur Organisation und Durchführung der <strong>JAW</strong>-Lehrgänge sowie<br />
- Regelungen der Personalbemessung, -vorbildung und Aufgabenbeschreibung<br />
- Organisation und Durchführung von Fortbildung<br />
- Organisation und Aufsicht über begleitende zentrale Dienste<br />
Im Auftrage gez. Aller<br />
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