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Modellprojekt Regionaler Gewerbeflächenpool Neckar-Alb

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4 Runder Tisch 13<br />

4.3 Verhandlungen am Runden Tisch<br />

4.3.1 Regeln für die Zusammenarbeit am Runden Tisch<br />

Am 28. Oktober 2002 fand der erste Runde Tisch in Winterlingen statt. Zu Beginn<br />

dieser Sitzung wurden zunächst die Formalien des Runden Tisches vorgestellt. Neben<br />

den allgemein üblichen Grundregeln innerhalb derartiger Diskursprozesse ist die<br />

Regelung des „tolerierten Konsens“ (Regel Nr. 6) hervorzuheben (Renn und Webler<br />

1997). Sie besagt, dass die Vorschläge des Runden Tisches möglichst einstimmig<br />

getroffen werden sollten. Die Teilnehmer haben jedoch die Möglichkeit, sich der<br />

Stimme zu enthalten. Diese Besonderheit gewährleistet, dass kein frühzeitiger Verhandlungsstop<br />

durch mehrheitlich negative Voten eintreten kann.<br />

1. Alle Teilnehmer des Runden Tisches sind gleichberechtigt. Kein Teilnehmer<br />

kann während der Sitzung Privilegien oder Sonderrechte beanspruchen. Alle<br />

Mitglieder haben die gleichen Rederechte. Es wird dabei nach der Reihenfolge<br />

der Handzeichen verfahren.<br />

2. Als Beobachter und Auskunftspersonen sind die Vertreter des wissenschaftlichen<br />

Beirats geladen. Sie nehmen nicht direkt an der Diskussion teil, sondern<br />

stehen für Anfragen und Nachfragen zur Verfügung.<br />

3. Der Runde Tisch wird durch einen neutralen Moderator der Akademie geleitet.<br />

Der Moderator ist weder stimmberechtigt, noch kann er die Tagesordnung<br />

bestimmen. Ihm obliegt es aber, eine Tagesordnung vorzuschlagen und die<br />

einzelnen Punkte nach und nach abzuarbeiten. Seine Aufgabe ist es weiterhin,<br />

die Diskussion unparteiisch zu leiten und Verfahren zur Beschlussfassung vorzuschlagen<br />

und gegebenenfalls durchzuführen.<br />

4. Die Akademie stellt eine(n) Protokollführer(in). Das Protokoll muss von den<br />

Teilnehmern des Runden Tisches genehmigt werden.<br />

5. Die Aufgabe des Runden Tisches ist es, Vorschläge für einen <strong>Gewerbeflächenpool</strong><br />

zu erarbeiten, gemeinsam zu diskutieren und .zu einem abschließenden<br />

Urteil über diese Vorschläge zu gelangen.<br />

6. Die Vorschläge sollten möglichst einstimmig getroffen werden. Die Teilnehmer<br />

haben jedoch die Möglichkeit, sich der Stimme zu enthalten (tolerierter<br />

Konsens).

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