An den "i5 Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und ... - GEW
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1. Zusammenfassung der Ergebnisse<br />
Mit dem Eignungsfeststel1ungsverfahren wird ein innovativer Weg der kompetenzbasierten<br />
Auswahl zukünftiger Schul1eiterinnen <strong>und</strong> Schul1eiter beschritten. Die<br />
Evaluation der ersten <strong>An</strong>wendungen <strong>des</strong> EFV basiert auf Beurteilungsdaten, die im Verfahren<br />
selbst entstan<strong>den</strong> sind, sowie auf zusätzlich erhobenen Daten zur Einschätzung<br />
<strong>des</strong> EFV durch die Kandidatinnen <strong>und</strong> Kandidaten sowie durch die Beobachterinnen<br />
<strong>und</strong> Beobachter.<br />
Im Gesamtergebnis belegt die Evaluation <strong>des</strong> EFV die Zuverlässigkeit, Differenzierungsfahigkeit<br />
<strong>und</strong> organisatorische Handhabbarkeit <strong>des</strong> Verfahrens. Es findet<br />
aufgr<strong>und</strong> der Einschätzungen der beteiligten Expertinnen <strong>und</strong> Experten zur <strong>An</strong>gemessenheit<br />
der Aufgaben fur die Überprüfung von Schulleitungskompetenzen, aufgr<strong>und</strong> der<br />
Transparenz <strong>des</strong> Verfahrens <strong>und</strong> seiner Passung in <strong>den</strong> administrativen Kontext der<br />
Auswahlentscheidungen sowie aufgr<strong>und</strong> seiner Objektivität sowohl bei <strong>den</strong> Kandidatinnen<br />
<strong>und</strong> Kandidaten als auch bei <strong>den</strong> Beobachterinnen <strong>und</strong> Beobachtern eine hohe Akzeptanz.<br />
Das Verfahren leistet eine Differenzierung der Kandidatinnen <strong>und</strong> Kandidaten<br />
anhand der ihnen zugeschriebenen Kompetenzen in die Kategorien nicht bestan<strong>den</strong>,<br />
Leistungen übertreffen die <strong>An</strong>forderungen <strong>und</strong> Leistungen übertreffen die <strong>An</strong>forderungen<br />
in besonderem Maße. Die mit <strong>den</strong> EFV geleistete Differenzierung ist fur Entscheidungen<br />
über die Besetzung von Schulleitungsämtem im Rahmen geltender administrativer<br />
Bestimmungen funktional <strong>und</strong> erweist sich somit <strong>für</strong> die operativen Zwecke <strong>des</strong><br />
EFV als valide.<br />
Für die Objektivität <strong>des</strong> Verfahrens spricht, dass Faktoren, von <strong>den</strong>en kein Einfluss<br />
auf die Beurteilung im EFV erwartet wer<strong>den</strong> kann (Geschlecht; Schulmerkmale;<br />
Einstellungen gegenüber dem EFV), nicht im Zusammenhang mit <strong>den</strong> Beurteilungen<br />
stehen. Das trifft weitgehend auch fur die Zugehörigkeit der Kandidatinnen <strong>und</strong> Kandidaten<br />
zu <strong>Schule</strong>n einer bestimmten Fonn zu; eine Ausnahme bildet jedoch die Hauptschule.<br />
Personen, die hier tätig sind, haben eine geringere Chance, das EFV zu bestehen,<br />
als die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen von anderen Schulfonnen. Eine mögliche Erklärung<br />
fur diesen Zusammenhang ergibt sich aus der oftmals geringen Größe der Kollegien an