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Verhaltenskodex: Zuwendungen (Geschenke und Einladungen)

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<strong>Verhaltenskodex</strong>: <strong>Zuwendungen</strong> (<strong>Geschenke</strong> <strong>und</strong> <strong>Einladungen</strong>) Stand: Juni 2013<br />

Seite 10<br />

V. Gewährung von <strong>Zuwendungen</strong> an K<strong>und</strong>en<br />

oder sonstige Geschäftspartner<br />

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Gewährung von <strong>Zuwendungen</strong> an K<strong>und</strong>en oder<br />

Geschäftspartner von Portigon. Sie gelten ergänzend zu den generellen Regeln in Abschnitt III.<br />

1. <strong>Zuwendungen</strong> im Bereich der Privatwirtschaft<br />

Die Gewährung von <strong>Zuwendungen</strong> an Mitarbeiter von Unternehmen der Privatwirtschaft ist im<br />

sozial adäquaten Rahmen gr<strong>und</strong>sätzlich möglich.<br />

WICHTIG IST: Der Empfänger muss Portigon gegenüber erklären, dass die Annahme der<br />

Zuwendung im Einklang mit den Compliance-Richtlinien seines Arbeitgebers steht <strong>und</strong> die für<br />

ihn geltenden Prozesse eingehalten wurden (Meldung an den Vorgesetzten / Compliance, ggf.<br />

Einholung von Genehmigungen). Dieses stellt sicher, dass sich der Portigon Mitarbeiter<br />

nicht dem Verdacht der Bestechung im geschäftlichen Verkehr aussetzt. Diese Erklärung kann<br />

auch indirekt erfolgen, indem der Empfänger eine Zuwendung annimmt, welche die folgenden<br />

Textbausteine beinhaltet:<br />

„Bitte prüfen Sie vorab, ob die Zuwendung den Compliance-Richtlinien Ihres Hauses entspricht<br />

<strong>und</strong> holen sie gegebenenfalls alle erforderlichen Genehmigungen ein …“ ; „...Bitte teilen Sie uns<br />

mit, ob Sie die Zuwendung zu den beschriebenen Voraussetzungen annehmen werden.“<br />

Im Übrigen gelten für <strong>Zuwendungen</strong> im Bereich der Privatwirtschaft die folgenden Regeln:<br />

a.<br />

<strong>Geschenke</strong><br />

I.<br />

Folgende <strong>Geschenke</strong> dürfen K<strong>und</strong>en, Geschäftspartnern oder sonstigen Dritten gewährt<br />

werden, ohne dass es hierfür einer Genehmigung durch Compliance bzw. den jeweiligen<br />

Vorgesetzten bedarf:<br />

• Allgemein übliche <strong>Zuwendungen</strong> oder Aufmerksamkeiten, die als Höflichkeit anerkannt<br />

sind <strong>und</strong> einen Wert von 30,- € nicht überschreiten (z. B. Blumen, Werbegeschenke,<br />

eine „normale“ Flasche Wein bis zu einem Wert von 30,- € ).<br />

II. <strong>Geschenke</strong> bis zu einem Gegenwert von 100,- € je Beschenktem <strong>und</strong> Kalenderjahr dürfen<br />

gewährt werden, wenn die Genehmigung des zuständigen Vorgesetzten des Portigon<br />

Mitarbeiters <strong>und</strong> von Compliance vorliegt (siehe hierzu II. 4. b.).<br />

III. In begründeten Einzelfällen, z. B. wenn ein besonderer Anlass vorliegt oder die Stellung des<br />

K<strong>und</strong>en oder Geschäftspartners ein höherwertiges Geschenk angemessen erscheinen lässt,<br />

ist die Vergabe eines höherwertigen <strong>Geschenke</strong>s möglich. Hierzu ist vorab die Genehmigung<br />

durch Compliance einzuholen.

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