Verhaltenskodex: Zuwendungen (Geschenke und Einladungen)
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<strong>Verhaltenskodex</strong>: <strong>Zuwendungen</strong> (<strong>Geschenke</strong> <strong>und</strong> <strong>Einladungen</strong>) Stand: Juni 2013<br />
Seite 10<br />
V. Gewährung von <strong>Zuwendungen</strong> an K<strong>und</strong>en<br />
oder sonstige Geschäftspartner<br />
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Gewährung von <strong>Zuwendungen</strong> an K<strong>und</strong>en oder<br />
Geschäftspartner von Portigon. Sie gelten ergänzend zu den generellen Regeln in Abschnitt III.<br />
1. <strong>Zuwendungen</strong> im Bereich der Privatwirtschaft<br />
Die Gewährung von <strong>Zuwendungen</strong> an Mitarbeiter von Unternehmen der Privatwirtschaft ist im<br />
sozial adäquaten Rahmen gr<strong>und</strong>sätzlich möglich.<br />
WICHTIG IST: Der Empfänger muss Portigon gegenüber erklären, dass die Annahme der<br />
Zuwendung im Einklang mit den Compliance-Richtlinien seines Arbeitgebers steht <strong>und</strong> die für<br />
ihn geltenden Prozesse eingehalten wurden (Meldung an den Vorgesetzten / Compliance, ggf.<br />
Einholung von Genehmigungen). Dieses stellt sicher, dass sich der Portigon Mitarbeiter<br />
nicht dem Verdacht der Bestechung im geschäftlichen Verkehr aussetzt. Diese Erklärung kann<br />
auch indirekt erfolgen, indem der Empfänger eine Zuwendung annimmt, welche die folgenden<br />
Textbausteine beinhaltet:<br />
„Bitte prüfen Sie vorab, ob die Zuwendung den Compliance-Richtlinien Ihres Hauses entspricht<br />
<strong>und</strong> holen sie gegebenenfalls alle erforderlichen Genehmigungen ein …“ ; „...Bitte teilen Sie uns<br />
mit, ob Sie die Zuwendung zu den beschriebenen Voraussetzungen annehmen werden.“<br />
Im Übrigen gelten für <strong>Zuwendungen</strong> im Bereich der Privatwirtschaft die folgenden Regeln:<br />
a.<br />
<strong>Geschenke</strong><br />
I.<br />
Folgende <strong>Geschenke</strong> dürfen K<strong>und</strong>en, Geschäftspartnern oder sonstigen Dritten gewährt<br />
werden, ohne dass es hierfür einer Genehmigung durch Compliance bzw. den jeweiligen<br />
Vorgesetzten bedarf:<br />
• Allgemein übliche <strong>Zuwendungen</strong> oder Aufmerksamkeiten, die als Höflichkeit anerkannt<br />
sind <strong>und</strong> einen Wert von 30,- € nicht überschreiten (z. B. Blumen, Werbegeschenke,<br />
eine „normale“ Flasche Wein bis zu einem Wert von 30,- € ).<br />
II. <strong>Geschenke</strong> bis zu einem Gegenwert von 100,- € je Beschenktem <strong>und</strong> Kalenderjahr dürfen<br />
gewährt werden, wenn die Genehmigung des zuständigen Vorgesetzten des Portigon<br />
Mitarbeiters <strong>und</strong> von Compliance vorliegt (siehe hierzu II. 4. b.).<br />
III. In begründeten Einzelfällen, z. B. wenn ein besonderer Anlass vorliegt oder die Stellung des<br />
K<strong>und</strong>en oder Geschäftspartners ein höherwertiges Geschenk angemessen erscheinen lässt,<br />
ist die Vergabe eines höherwertigen <strong>Geschenke</strong>s möglich. Hierzu ist vorab die Genehmigung<br />
durch Compliance einzuholen.