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Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 2 Was ist Sabotage? 1 2.1 ... - DESA

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Laabs 1999). Ob sich dieser Ansatz in der Realität wirklich immer so leicht umsetzen<br />

lässt, <strong>ist</strong> allerdings unklar.<br />

4.1 Sanktionen<br />

Sanktionen gegen den Täter wirken einerseits als Reaktion auf die <strong>Sabotage</strong>, also<br />

rückwirkend. Andererseits sollen Bestrafungen aber gleichzeitig auch eine vorbeugende<br />

Wirkung mit sich bringen, indem sie mögliche Täter davon abhalten, <strong>Sabotage</strong><br />

durchzuführen (vgl. Berndsen 1997). Die möglichen Sanktionen kann man in drei<br />

Gruppen einteilen: interne Bestrafung, Kündigung und Anzeige.<br />

Interne Bestrafungen können beispielsweise Geldbußen, Kompetenzverkleinerungen,<br />

Versetzungen oder Lohnkürzungen sein (ebd.).<br />

Die Kündigung <strong>ist</strong> die härteste Sanktionsmaßnahme (ebd.) und eine sehr häufig angewandte<br />

(vgl. Analoui & Kakabadse 1994). Auch aus der Präventionssicht <strong>ist</strong> die<br />

Entlassung am härtesten, weil der abschreckende Effekt die wahrscheinlich größte<br />

Wirkung auf die verbleibenden Mitarbeiter hat, da sie für jeden wahrnehmbar <strong>ist</strong> (vgl.<br />

Berndsen 1997).<br />

Ein Unternehmen kann einen <strong>Sabotage</strong>akt nur dann zur Anzeige bringen, wenn der<br />

aus der <strong>Sabotage</strong> entstandene Schaden in möglichst genauer Höhe bestimmbar <strong>ist</strong><br />

(ebd.).<br />

Probleme bei allen Formen der Sanktionierung können sich u. a. daraus ergeben, dass<br />

das Unternehmen, wie bei den möglichen Konsequenzen bereits angeführt, eine<br />

Schädigung der Reputation befürchtet. Ein Fehlverhalten kann nur dann sanktioniert<br />

werden, wenn es publik gemacht wird, sei es nun innerhalb des Unternehmens oder<br />

außerhalb. Als schwierig kann sich auch die genaue Identifikation des Täters gestalten,<br />

die notwendig <strong>ist</strong>, um den tatsächlichen Verursacher eines Schadens zu bestrafen<br />

(ebd.).<br />

4.2 Personalauswahl<br />

Prävention durch Personalauswahl hat als Ziel, möglicherweise abweichenden Mitarbeitern<br />

erst gar nicht den Zutritt in die Organisation zu ermöglichen. So kann eine<br />

genaue Prüfung der Bewerbungsunterlagen zum einen auf ihren Wahrheitsgehalt und<br />

zum anderen auf Anzeichen für deviantes Verhalten eine weitere Berücksichtigung<br />

der potentiellen Saboteure im Bewerbungsverfahren unterbinden. Solche Anzeichen<br />

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