Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Kurzfassung<br />
Mitarbeitervorsorge<br />
Die Einrichtung einer Mitarbeitervorsorge für die Beamten und Vertragsbediensteten<br />
war im Hinblick auf die identischen Gehaltsverläufe<br />
sowie das harmonisierte Pensionsrecht beider Bedienstetengruppen<br />
zweckmäßig. Damit wurde dem Ziel der Gleichbehandlung<br />
von Beamten und Vertragsbediensteten entsprochen. (TZ 19)<br />
Erholungsurlaub<br />
Das NÖ LBG stellte hinsichtlich <strong>des</strong> Ausmaßes <strong>des</strong> Erholungsurlaubs<br />
nur noch auf das Lebensalter ab und löste damit das nur schwer überblickbare<br />
System unterschiedlicher Bestimmungsfaktoren in den Altrechten<br />
ab. <strong>Der</strong> Verwaltungsvollzug wurde damit erheblich vereinfacht.<br />
(TZ 20)<br />
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall<br />
In bestimmten Fällen konnte bei Vertragsbediensteten, die dem Altrecht<br />
unterlagen, im Krankheitsfall die Summe aus Entgeltfortzahlung<br />
und Krankengeld das Aktivgehalt übersteigen. (TZ 21)<br />
Auszahlung der Bezüge<br />
Die Auszahlung der Bezüge erfolgte im Anwendungsbereich der „Altrechte“<br />
bei Beamten zum Monatsersten im Voraus, bei Vertragsbediensteten<br />
per 15. <strong>des</strong> Monats. Das NÖ LBG sah nunmehr für alle Bedienstetengruppen<br />
nur noch einen Auszahlungstermin — den Monatsletzten<br />
im Nachhinein — vor. Dies galt auch für andere besoldungsrechtliche<br />
Ansprüche wie die Pensionsleistungen, die im Monat <strong>des</strong> Ablebens zu<br />
aliquotieren waren. <strong>Der</strong> zeitliche Anfall der Sonderzahlungen wechselte<br />
von vier Mal jährlich zu je einem halben Monatsbezug auf zwei<br />
Mal jährlich zu je einem Monatsbezug. (TZ 22)<br />
Freistellung zur Wiederherstellung der Gesundheit<br />
Eine Freistellung zur Wiederherstellung der Gesundheit für die<br />
Durchführung einer von den Sozialversicherungsträgern bewilligten<br />
Kur war ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub nur möglich,<br />
wenn die letzte Anrechnung zumin<strong>des</strong>t drei Jahre zurücklag.<br />
Ansonsten war die Kur zur Hälfte, höchstens jedoch im Ausmaß von<br />
16 Niederösterreich 2011/8