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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Kurzfassung<br />

Im Innendienst betraf rd. ein Viertel der Ausgaben pauschaliert verrechnete<br />

(das heißt 12 Mal pro Jahr mit einem Fixbetrag ausbezahlte)<br />

sowie fast die Hälfte der Ausgaben kontingentierte (das heißt innerhalb<br />

eines Rahmens genehmigte) zeitliche Mehrdienstleistungen. Ein<br />

Best–Practice–Beispiel war die Genehmigung von kontingentierten<br />

zeitlichen Mehrdienstleistungen für das Jahr 2010 im Zusammenhang<br />

mit der Ausstellung von Reisepässen. (TZ 38)<br />

Qualitative Mehrdienstleistungen<br />

Die Struktur der vorliegenden qualitativen Mehrdienstleistungsentschädigungen<br />

war im Vollzug historisch gewachsen. Es war eine<br />

Vielzahl an individuell — anhand der konkret zu erbringenden<br />

Arbeitsleistung — bemessenen Nebengebühren für verschiedenste<br />

Aufgabenbereiche entstanden. Im Jahr 2009 wurden in der Besoldung–ALT<br />

hiefür 3,85 Mill. EUR ausbezahlt. (TZ 39)<br />

Nebentätigkeit<br />

Einige Bedienstete <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> waren im Rahmen einer Nebentätigkeit<br />

für die Niederösterreichische Kommunalakademie tätig. Die<br />

generelle Qualifikation dieser Tätigkeit als Nebentätigkeit war zweifelhaft.<br />

(TZ 40)<br />

„Sonderzulagen“<br />

Schmutz–, Erschwernis–, Gefahren– und ähnliche Zulagen konnten<br />

gemäß der Dienstpragmatik der Lan<strong>des</strong>beamten als „Sonderzulagen“<br />

zuerkannt werden. Eine inhaltliche Definition und Anordnungen, welche<br />

Kriterien bei der Bemessung herangezogen werden sollten, traf<br />

das Gesetz nicht. (TZ 41)<br />

Erschwernis– und Gefahrenzulagen<br />

Die Höhe der einzelnen Erschwernis– und Gefahrenzulagen war<br />

— historisch gewachsen — unterschiedlich und folgte keiner klaren<br />

Systematik hinsichtlich <strong>des</strong> Verhältnisses der Höhen einzelner<br />

Nebengebühren zu vergleichbaren anderen. (TZ 42)<br />

20 Niederösterreich 2011/8

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