Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Resümee zur Dienstrechts– und Besoldungs–<br />
reform<br />
Tabelle 4:<br />
Erreichung der Ziele der Dienstrechts– und Besoldungsreform<br />
1. Dienst– und Besoldungsrecht einheitlich für alle neuen<br />
Dienstverhältnisse<br />
2. Bisherige Bedienstete können in das neue System wechseln<br />
(Optionsrecht)<br />
3. Beamte und Vertragsbedienstete dienstrechtlich<br />
weitgehend gleichstellen<br />
4. Verwendungs– und anforderungsorientierte Bewertung von<br />
Arbeitsplätzen<br />
5. Leistungsorientierung und berufliche Entwicklung der<br />
Mitarbeiter durch die an die Arbeitsplatzbewertung<br />
anknüpfende Besoldung fördern<br />
Zielerreichung<br />
TZ<br />
umgesetzt 5<br />
umgesetzt 5<br />
umgesetzt 5, 15, 16, 19<br />
umgesetzt 7<br />
umgesetzt 7<br />
6. Flexibilität im Dienstverhältnis steigern umgesetzt 8, 13<br />
7. Vollzug <strong>des</strong> Dienstrechts vereinfachen umgesetzt 7, 12, 14, 15, 16, 20<br />
8. Für Beamte und Vertragsbedienstete gleiches<br />
Besoldungsrecht bzw. gleiche Gehaltsverläufe<br />
9. Höhere Einstiegsgehälter, flachere Gehaltsverläufe;<br />
dadurch marktkonformere Gehälter beim Einstieg und eine<br />
gleichmäßigere Verteilung der Lebensverdienstsumme<br />
10. Lebensverdienstsummen im alten wie im neuen<br />
Besoldungssystem annähernd gleich und für das Land<br />
hinsichtlich <strong>des</strong> gesamten Personalaufwands weitgehend<br />
aufkommensneutral<br />
umgesetzt 19, 26<br />
umgesetzt 26<br />
umgesetzt 26<br />
11. Vollzug <strong>des</strong> Besoldungsrechts vereinfachen umgesetzt 27<br />
12. Transparenz der neuen Besoldung durch Beseitigung der<br />
Zulagen und weitgehende Abschaffung der qualitativen<br />
Nebengebühren erhöhen<br />
Quellen: Land Niederösterreich, RH<br />
umgesetzt 27<br />
29.2 Das Land Niederösterreich hat mit dem neuen NÖ LBG nach Ansicht<br />
<strong>des</strong> RH die definierten Ziele der Dienstrechts– und Besoldungsreform<br />
erreicht. Das NÖ LBG brachte ein einheitliches Dienst– und Besoldungsrecht<br />
für alle neuen Dienstverhältnisse im Land Niederösterreich mit<br />
sich. Es stellte Beamte und Vertragsbedienstete dienstrechtlich weitgehend<br />
und besoldungsrechtlich vollständig gleich. Durch die Abstrahierung<br />
der Arbeitsplatzanforderungen zu Referenzverwendungen und<br />
durch die Abkehr vom reinen Vorbildungsprinzip sollte die Flexibilität<br />
im Dienstverhältnis und die Leistungsorientierung der Bediensteten<br />
gesteigert werden. <strong>Der</strong> vollständige Entfall aller Zulagen und der<br />
52 Niederösterreich 2011/8