Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Reform <strong>des</strong> Dienstrechts<br />
wirksame Zusatzkosten hervorgerufen. Die (sofortigen) Zusatzkosten<br />
bei Einschränkung der Pragmatisierung hätten zufolge der Gesetzesmaterialien<br />
rd. 30 % <strong>des</strong> Bezugs pro Bedienstetem betragen. Zudem<br />
wären noch für Jahrzehnte die Pensionsleistungen für die derzeit aktiven<br />
Beamten angefallen, ohne diese künftigen Pensionen im Umlageverfahren<br />
durch die Pensionsbeiträge der wiederum neuen Beamten <strong>des</strong><br />
Aktivstands finanzieren zu können.<br />
Ein weiteres Ziel der Reform (Einräumung einer Option) wurde mit der<br />
(zeitlich unbefristeten) Möglichkeit einer Option in das neue Dienstrecht<br />
erreicht.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, verbindliche Richtlinien für eine einheitliche Gestaltung<br />
von Sonderverträgen vorzusehen.<br />
5.3 Laut Stellungnahme der Niederösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung würde<br />
zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden.<br />
Verweis auf Bun<strong>des</strong>recht<br />
6.1 Soweit das NÖ LBG keine eigenen Normen definierte, waren auf die<br />
Lan<strong>des</strong>beamten die für das Dienstrecht der Beamten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> maßgebenden<br />
Bun<strong>des</strong>gesetze (einschließlich Besoldungs– und Disziplinarrecht)<br />
sinngemäß anzuwenden. Die im NÖ LBG diesbezüglich angeführte<br />
Verweisung erfasste aber weder das Beamtendienstrechtsgesetz<br />
noch das Gehaltsgesetz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in einer bestimmten Fassung.<br />
6.2 Nach Auffassung <strong>des</strong> RH konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />
Bestimmung <strong>des</strong> Geltungsbereichs im Sinne einer (unzulässigen) dynamischen<br />
Verweisung verstanden werden könnte. <strong>Der</strong> RH empfahl eine<br />
Regelung, die auf eine bestimmte Fassung der relevanten Gesetze verweist.<br />
6.3 Laut Stellungnahme der Niederösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung habe<br />
die Dienstbehörde die Bestimmung bereits bisher verfassungskonform<br />
im Sinne einer statischen Verweisung verstanden; zum Zwecke der<br />
Klarstellung sei ein Gesetzesvorschlag in Vorbereitung.<br />
Verwendung und<br />
Bewertung<br />
7.1 Grundlage <strong>des</strong> neuen Gehaltssystems bildete ein Bewertungssystem<br />
der Anforderungen <strong>des</strong> Arbeitsplatzes. Dabei wurden die Aufgaben<br />
einer Gruppe (vergleichbarer) Dienstposten zu abstrakten Anforderungen<br />
zusammengefasst und in Form von „Referenzverwendungen“<br />
beschrieben.<br />
30 Niederösterreich 2011/8