Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Kurzfassung<br />
Fahrtkostenzuschuss<br />
<strong>Der</strong> Fahrtkostenzuschuss für Bedienstete <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich<br />
wurde bereits ab einer Wegstrecke zum Dienstort von 6,5 km<br />
gewährt (beim Bund hingegen erst ab 20 km). Die Einstellung <strong>des</strong><br />
Fahrtkostenzuschusses bei Urlaub, Erkrankung oder Dienstreise war<br />
zweckmäßig; diese tägliche Verrechnung war restriktiver als beim<br />
Bund. (TZ 47)<br />
Wochenendfahrtkostenzuschuss<br />
Die vom Land unter bestimmten Voraussetzungen gewährten<br />
Wochenendfahrtkostenzuschüsse für Fahrten zum Wohnsitz der<br />
Ehegattin bzw. bei unverheirateten Bediensteten zum Wohnsitz der<br />
Eltern, standen mit der grundsätzlichen Systematik eines Zuschusses<br />
zur Erreichung <strong>des</strong> Dienstortes nicht im Zusammenhang. (TZ 48)<br />
Reisegebühren<br />
Für Inlands–Dienstreisen fielen im Jahr 2009 Reisegebühren — das<br />
ist die Summe aus Reisekostenvergütungen und Reisezulagen — von<br />
16,54 Mill. EUR an. Die mit 26,40 EUR einheitlich festgelegte Tagesgebühr<br />
war um 50 % zu kürzen, wenn die Verpflegung (Mittag–<br />
oder Aben<strong>des</strong>sen) von Amts wegen oder von Dritten unentgeltlich<br />
zur Verfügung gestellt wurde. Bei rd. 10,6 % aller Reiserechnungen<br />
nahmen die Bediensteten eine derartige Kürzung vor. (TZ 49)<br />
Interne Kontrollsysteme<br />
Die einzelnen Zulagen und Nebengebühren waren im Personalabrechnungssystem<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich systematisch erfasst<br />
und wurden vor jeder Abrechnung durch eine systeminterne Prüfroutine<br />
überprüft. (TZ 50)<br />
Hinsichtlich der Prozesssicherheit und der Gefahrenquellen möglicher<br />
Malversationen bei der Abwicklung von quantitativen und qualitativen<br />
Mehrdienstleistungen wurde das Vier–Augen–Prinzip eingehalten,<br />
eine Revision der Überstundenkontingente war jedoch nicht<br />
verbindlich vorgeschrieben. Handlungsbedarf bestand auch bei der<br />
Datenübernahme aus den unterschiedlichen Personalverwaltungsprogrammen<br />
und bei der Vergabe und Dokumentierung der Zugriffsrechte.<br />
(TZ 51 bis 55)<br />
22 Niederösterreich 2011/8