Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Kurzfassung<br />
ein modernes leistungsorientiertes Dienst– und Besoldungsrecht entwickelt.<br />
(TZ 29)<br />
Niederösterreichisches Lan<strong>des</strong>–Bedienstetengesetz<br />
Am 1. Juli 2006 trat im Land Niederösterreich das neue Dienstrecht<br />
(NÖ LBG) für die Lan<strong>des</strong>bediensteten in Kraft. Das NÖ LBG galt grundsätzlich<br />
für (neue) Beamte und Vertragsbedienstete. Bezüglich bestehender<br />
Dienstverhältnisse stand die Option in das neue Dienstrecht<br />
offen. Damit war die Zielvorgabe eines gemeinsamen Dienstrechts<br />
für alle (neuen) Lan<strong>des</strong>bediensteten umgesetzt. (TZ 4, 5)<br />
Das Personal (der Hoheits– und Straßenverwaltung, der Jugendheime<br />
und der Verwaltung im Schulbereich) setzte sich zum Stichtag<br />
31. Dezember 2009 zu rd. 72,4 % aus Bediensteten, die dem Altrecht,<br />
bzw. zu rd. 27,6 % aus Bediensteten, die dem NÖ LBG unterworfen<br />
waren, zusammen. Von den 2.777 dem NÖ LBG unterworfenen<br />
Bediensteten waren bis Ende 2009 knapp zwei Drittel aus dem Altrecht<br />
in das neue Dienstrecht optiert, die anderen Bediensteten waren<br />
neu aufgenommen worden. (TZ 4)<br />
Soweit das NÖ LBG keine eigenen Normen definierte, waren auf<br />
die Lan<strong>des</strong>beamten die für das Dienstrecht der Beamten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
maßgebenden Bun<strong>des</strong>gesetze (einschließlich Besoldungs– und Disziplinarrecht)<br />
sinngemäß anzuwenden. (TZ 6)<br />
Verwendung und Bewertung<br />
Grundlage <strong>des</strong> neuen Gehaltssystems war ein alle Dienstposten <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> erfassen<strong>des</strong> Bewertungssystem. Dieses fasste Aufgaben und<br />
Anforderungen einer Mehrzahl von Arbeitsplätzen zu Verwendungen<br />
zusammen und bewertete diese nach bestimmten Kriterien. Damit verknüpft<br />
wurden insgesamt 25 Gehaltsklassen mit bestimmten Gehaltsverläufen.<br />
Solcherart wurde den Zielen der Transparenz <strong>des</strong> Besoldungssystems<br />
und der Verwaltungsvereinfachung entsprochen. (TZ 7)<br />
Abkehr vom Vorbildungsprinzip<br />
Dem NÖ LBG unterworfene Bedienstete wurden entsprechend ihrer<br />
Verwendung bezahlt, die Vorbildung war nicht mehr allein Grundlage<br />
der Einstufung. Das Vorliegen der entsprechenden Fähigkeiten<br />
muss nunmehr insbesondere im Wege der Dienstausbildung und<br />
12 Niederösterreich 2011/8