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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Reform <strong>des</strong> Besoldungsrechts<br />

Abbildung 6:<br />

Laufbahnvergleich beim Diplomsozialarbeiter<br />

in EUR<br />

5.000<br />

4.500<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65<br />

Lebensjahre<br />

Besoldung–ALT<br />

Besoldung–NEU<br />

Quelle: Land Niederösterreich<br />

In diesem Bereich beinhaltet das Besoldungsrecht–NEU höhere Einstiegsgehälter<br />

sowie auch eine um insgesamt 11,4 % bzw. 12,7 % höhere<br />

Aktiv–Lebensverdienstsumme gegenüber dem Besoldungsrecht–ALT.<br />

Gemäß einer vom Land Niederösterreich durchgeführten Prognoserechnung<br />

wären (nach einer Übergangsphase mit Mehrkosten für die<br />

Besoldung neu durch Optanten) die Personalkosten beider Besoldungssysteme<br />

(anhand der 2003 vorliegenden Mitarbeiterstruktur) über einen<br />

48–jährigen Betrachtungszeitraum gleich hoch.<br />

26.2 Das Land Niederösterreich hat die Ziele der Besoldungsreform erreicht:<br />

– die finanzielle Gleichstellung von Beamten und Vertragsbediensteten<br />

und<br />

48 Niederösterreich 2011/8

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