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organ S. 3<br />
Alle Jahre wieder...<br />
„Kapazitätsorientierte Studienplatzfinanzierung“, „Eignungstest“ und<br />
Studiengebühren, diese – zum Teil unverständlich klingenden Worte – wurden auf<br />
der Regierungsklausur am 09. November im niederösterreichischen Laxenburg<br />
beschlossen und sollen noch pünktlich zu Weihnachten als böse Überraschung unter<br />
den Weihnachtsbäumen liegen. Was verbirgt sich hinter der „Kapazitätsorientierten<br />
Studienplatzfinanzierung“? Für wen gibt es Eignungstests und Studiengebühren?<br />
Und welches Kalkül der Regierungsparteien steckt dahinter?<br />
Offenbar gehen der Regierung die kreativen Namen für<br />
offensichtliche Zugangsbeschränkungen nicht aus. Seit<br />
Wintersemester 2011 haben die Erstsemestrigen mit der<br />
Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) zu<br />
kämpfen, welche mit ihrem vorgesehenen Prüfungsmodus<br />
de facto als Knock-Out-Prüfung vorgesehen war und so die<br />
Studierendenzahlen verringern sollte. Dieses Jahr wird der<br />
Wortschatz von angehenden Studierenden um ein weiteres<br />
Unwort bereichert: Die kapazitätsorientierte Studienplatzfinanzierung.<br />
Diese sieht vor, dass die Zahl der Studienplätze<br />
pro Fach auf die aktuellen Kapazitäten beschränkt wird.<br />
Die Regierung versichert zwar, dass österreichweit die Zahl<br />
der Studienplätze gleich bleiben wird, allerdings kann sie in<br />
den einzelnen Fächern reduziert und österreichweit herum<br />
geschoben werden. In diese Rechnung fallen allerdings nur<br />
„prüfungsaktive“ Studierende. Das heißt, nur jene, die mehr<br />
als 16 ECTS im Semester absolvieren. Dadurch brechen von<br />
300.000 etwa 100.000 Studienplätze weg. Dies sind vor allem<br />
Studienplätze von Studierenden, die nebenbei Teil- oder<br />
Vollzeit arbeiten müssen und somit nicht auf die notwendige<br />
ECTS-Anzahl kommen, oder Studierende, die nur mehr<br />
wenige ECTS für ihren Abschluss brauchen. Eine begrenzte<br />
Anzahl an Studienplätzen hat natürlich auch Zugangsbeschränkungen<br />
zur Folge – vorerst in den fünf Studienrichtungen<br />
Architektur, Biologie, Wirtschaftswissenschaften,<br />
Pharmazie und Informatik. Bis 2019 soll dieses Modell aber<br />
auf alle Studienrichtungen ausgeweitet werden. Und zwar<br />
nicht nur für die Bachelorstudien, sondern auch die Masterstudiengänge<br />
sollen in Zukunft Zugangsbeschränkungen<br />
unterliegen. Für alle Lehramtsstudierende soll es künftig<br />
flächendeckend einen sogenannten „Eignungstest“ geben.<br />
Wie man VOR dem Studium feststellt, ob jemand ein guter<br />
Lehrer/ eine gute Lehrerin wird, steht noch in den Sternen.<br />
Aber nicht nur für angehende Studierende hat die Regierung<br />
ein Belastungspackerl vorbereitet. Wenn es nach den<br />
Herrn und Damen vom Ballhausplatz geht, sollen alle Studierenden,<br />
die über der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester<br />
sind, Studiengebühren (363,36 Euro) zahlen,<br />
wie es schon in der alten Regelung vorgesehen war. Studierende<br />
aus Nicht-EU-Ländern müssen den doppelten Betrag<br />
(726,72 Euro) blechen. Studiengebühren sind offenbar ein<br />
beliebtes Modell um das Budgetloch der Universitäten zu<br />
stopfen. Immer wieder tauchte diese Idee in den vergangenen<br />
Jahren auf. Im April diesen Jahres veranlasste die Aufhebung<br />
des Studiengebührengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof<br />
Wissenschaftsminister Karl-Heinz Töchterle<br />
dazu, die Universitäten zu animieren, über den Senat autonom<br />
Studiengebühren einzuführen. Der KSV rief daraufhin