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organ S. 3<br />

Alle Jahre wieder...<br />

„Kapazitätsorientierte Studienplatzfinanzierung“, „Eignungstest“ und<br />

Studiengebühren, diese – zum Teil unverständlich klingenden Worte – wurden auf<br />

der Regierungsklausur am 09. November im niederösterreichischen Laxenburg<br />

beschlossen und sollen noch pünktlich zu Weihnachten als böse Überraschung unter<br />

den Weihnachtsbäumen liegen. Was verbirgt sich hinter der „Kapazitätsorientierten<br />

Studienplatzfinanzierung“? Für wen gibt es Eignungstests und Studiengebühren?<br />

Und welches Kalkül der Regierungsparteien steckt dahinter?<br />

Offenbar gehen der Regierung die kreativen Namen für<br />

offensichtliche Zugangsbeschränkungen nicht aus. Seit<br />

Wintersemester 2011 haben die Erstsemestrigen mit der<br />

Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) zu<br />

kämpfen, welche mit ihrem vorgesehenen Prüfungsmodus<br />

de facto als Knock-Out-Prüfung vorgesehen war und so die<br />

Studierendenzahlen verringern sollte. Dieses Jahr wird der<br />

Wortschatz von angehenden Studierenden um ein weiteres<br />

Unwort bereichert: Die kapazitätsorientierte Studienplatzfinanzierung.<br />

Diese sieht vor, dass die Zahl der Studienplätze<br />

pro Fach auf die aktuellen Kapazitäten beschränkt wird.<br />

Die Regierung versichert zwar, dass österreichweit die Zahl<br />

der Studienplätze gleich bleiben wird, allerdings kann sie in<br />

den einzelnen Fächern reduziert und österreichweit herum<br />

geschoben werden. In diese Rechnung fallen allerdings nur<br />

„prüfungsaktive“ Studierende. Das heißt, nur jene, die mehr<br />

als 16 ECTS im Semester absolvieren. Dadurch brechen von<br />

300.000 etwa 100.000 Studienplätze weg. Dies sind vor allem<br />

Studienplätze von Studierenden, die nebenbei Teil- oder<br />

Vollzeit arbeiten müssen und somit nicht auf die notwendige<br />

ECTS-Anzahl kommen, oder Studierende, die nur mehr<br />

wenige ECTS für ihren Abschluss brauchen. Eine begrenzte<br />

Anzahl an Studienplätzen hat natürlich auch Zugangsbeschränkungen<br />

zur Folge – vorerst in den fünf Studienrichtungen<br />

Architektur, Biologie, Wirtschaftswissenschaften,<br />

Pharmazie und Informatik. Bis 2019 soll dieses Modell aber<br />

auf alle Studienrichtungen ausgeweitet werden. Und zwar<br />

nicht nur für die Bachelorstudien, sondern auch die Masterstudiengänge<br />

sollen in Zukunft Zugangsbeschränkungen<br />

unterliegen. Für alle Lehramtsstudierende soll es künftig<br />

flächendeckend einen sogenannten „Eignungstest“ geben.<br />

Wie man VOR dem Studium feststellt, ob jemand ein guter<br />

Lehrer/ eine gute Lehrerin wird, steht noch in den Sternen.<br />

Aber nicht nur für angehende Studierende hat die Regierung<br />

ein Belastungspackerl vorbereitet. Wenn es nach den<br />

Herrn und Damen vom Ballhausplatz geht, sollen alle Studierenden,<br />

die über der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester<br />

sind, Studiengebühren (363,36 Euro) zahlen,<br />

wie es schon in der alten Regelung vorgesehen war. Studierende<br />

aus Nicht-EU-Ländern müssen den doppelten Betrag<br />

(726,72 Euro) blechen. Studiengebühren sind offenbar ein<br />

beliebtes Modell um das Budgetloch der Universitäten zu<br />

stopfen. Immer wieder tauchte diese Idee in den vergangenen<br />

Jahren auf. Im April diesen Jahres veranlasste die Aufhebung<br />

des Studiengebührengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof<br />

Wissenschaftsminister Karl-Heinz Töchterle<br />

dazu, die Universitäten zu animieren, über den Senat autonom<br />

Studiengebühren einzuführen. Der KSV rief daraufhin

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