Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats nach § 27 WpÜG
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gemäß <strong>§</strong> 2c Abs. 1b Satz 6 KWG als erteilt gilt, wenn der Beurteilungszeitraum abgelaufen<br />
ist.<br />
(b)<br />
Fusionskontrollverfahren<br />
Nach Angabe der Bieterin hat das Bun<strong>des</strong>kartellamt am 11. Juni 2013 die fusionskontrollrechtliche<br />
Freigabe <strong>des</strong> Zusammenschlussvorhabens erteilt.<br />
(c)<br />
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />
Die BaFin hat der Bieterin am <strong>27</strong>. Juni 2013 die Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />
gestattet.<br />
3.6 Börsenhandel mit zum Verkauf eingereichten Dresdner Factoring-Aktien<br />
Ausweislich <strong>des</strong> Abschnitts 13.3 der Angebotsunterlage soll ein Börsenhandel mit den<br />
zum Verkauf eingereichten Dresdner Factoring-Aktien gr<strong>und</strong>sätzlich nicht stattfinden. Allerdings<br />
wird die Bieterin <strong>nach</strong> eigener Angabe für den Fall, dass die in Abschnitt 12.1.1<br />
der Angebotsunterlage dargelegte Angebotsbedingung nicht bis zum Ablauf der Weiteren<br />
Annahmefrist eingetreten ist, die Einbeziehung der angedienten Dresdner Factoring-<br />
Aktien <strong>und</strong> der <strong>nach</strong>träglich angedienten Dresdner Factoring-Aktien zum Handel im regulierten<br />
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) beantragen. In diesem<br />
Fall würden die <strong>nach</strong>träglich angedienten Dresdner Factoring-Aktien in die ISIN der während<br />
der Annahmefrist angedienten Dresdner Factoring-Aktien umgebucht <strong>und</strong> der Handel<br />
in angedienten Dresdner Factoring-Aktien <strong>und</strong> in <strong>nach</strong>träglich angedienten Dresdner<br />
Factoring-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse würde voraussichtlich<br />
innerhalb von fünf Bankarbeitstagen <strong>nach</strong> Ablauf der Weiteren Annahmefrist beginnen<br />
<strong>und</strong> spätestens <strong>nach</strong> Schluss <strong>des</strong> Börsenhandels (i) an dem Tag, an dem der Eintritt<br />
der Angebotsbedingungen veröffentlicht wird (siehe Abschnitt 12.4 der Angebotsunterlage),<br />
oder (ii) am 30. November 2013 eingestellt. Nach Angabe der Bieterin bestehe keine<br />
Gewähr dafür, dass ein solcher Handel <strong>nach</strong> Ablauf der Weiteren Annahmefrist tatsächlich<br />
stattfindet.<br />
4. STELLUNGNAHME ZUR ART UND HÖHE DER ANGEBOTENEN GEGENLEISTUNG (<strong>§</strong> <strong>27</strong> ABS. 1<br />
SATZ 2 NR. 1 WPÜG)<br />
4.1 Art <strong>und</strong> Höhe der Gegenleistung<br />
Bei dem Angebot der Bieterin handelt es sich um ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot,<br />
das ausschließlich eine Geldleistung vorsieht. Für dieses gelten gesetzliche<br />
Min<strong>des</strong>tpreisregeln. Eine Gegenleistung in Form liquider Aktien ist nicht vorgesehen.<br />
Die Bieterin bietet einen Angebotspreis in Höhe von EUR 8,75 je Dresdner Factoring-<br />
Aktie. Der Angebotspreis berücksichtigt <strong>nach</strong> Angaben der Bieterin, dass an die Aktionäre<br />
gemäß Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2013 vor<br />
Abwicklung <strong>des</strong> Übernahmeangebots eine Dividende für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe<br />
von EUR 0,25 je Dresdner Factoring-Aktie ausgeschüttet wird.<br />
4.2 Gesetzlicher Min<strong>des</strong>twert der Gegenleistung <strong>nach</strong> <strong>WpÜG</strong><br />
Gemäß <strong>§</strong> 31 Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 7 <strong>WpÜG</strong> in Verbindung mit <strong>§</strong><strong>§</strong> 4, 5 <strong>WpÜG</strong>-<br />
Angebotsverordnung ("<strong>WpÜG</strong>-AngebVO") hat die Bieterin den Aktionären der Zielgesellschaft<br />
für ihre Aktien eine angemessene Gegenleistung anzubieten, die einen <strong>nach</strong> diesen<br />
Vorschriften zu ermittelnden Min<strong>des</strong>twert nicht unterschreiten darf.<br />
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