06.11.2013 Aufrufe

Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats nach § 27 WpÜG

Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats nach § 27 WpÜG

Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats nach § 27 WpÜG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

gemäß <strong>§</strong> 2c Abs. 1b Satz 6 KWG als erteilt gilt, wenn der Beurteilungszeitraum abgelaufen<br />

ist.<br />

(b)<br />

Fusionskontrollverfahren<br />

Nach Angabe der Bieterin hat das Bun<strong>des</strong>kartellamt am 11. Juni 2013 die fusionskontrollrechtliche<br />

Freigabe <strong>des</strong> Zusammenschlussvorhabens erteilt.<br />

(c)<br />

Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />

Die BaFin hat der Bieterin am <strong>27</strong>. Juni 2013 die Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />

gestattet.<br />

3.6 Börsenhandel mit zum Verkauf eingereichten Dresdner Factoring-Aktien<br />

Ausweislich <strong>des</strong> Abschnitts 13.3 der Angebotsunterlage soll ein Börsenhandel mit den<br />

zum Verkauf eingereichten Dresdner Factoring-Aktien gr<strong>und</strong>sätzlich nicht stattfinden. Allerdings<br />

wird die Bieterin <strong>nach</strong> eigener Angabe für den Fall, dass die in Abschnitt 12.1.1<br />

der Angebotsunterlage dargelegte Angebotsbedingung nicht bis zum Ablauf der Weiteren<br />

Annahmefrist eingetreten ist, die Einbeziehung der angedienten Dresdner Factoring-<br />

Aktien <strong>und</strong> der <strong>nach</strong>träglich angedienten Dresdner Factoring-Aktien zum Handel im regulierten<br />

Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) beantragen. In diesem<br />

Fall würden die <strong>nach</strong>träglich angedienten Dresdner Factoring-Aktien in die ISIN der während<br />

der Annahmefrist angedienten Dresdner Factoring-Aktien umgebucht <strong>und</strong> der Handel<br />

in angedienten Dresdner Factoring-Aktien <strong>und</strong> in <strong>nach</strong>träglich angedienten Dresdner<br />

Factoring-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse würde voraussichtlich<br />

innerhalb von fünf Bankarbeitstagen <strong>nach</strong> Ablauf der Weiteren Annahmefrist beginnen<br />

<strong>und</strong> spätestens <strong>nach</strong> Schluss <strong>des</strong> Börsenhandels (i) an dem Tag, an dem der Eintritt<br />

der Angebotsbedingungen veröffentlicht wird (siehe Abschnitt 12.4 der Angebotsunterlage),<br />

oder (ii) am 30. November 2013 eingestellt. Nach Angabe der Bieterin bestehe keine<br />

Gewähr dafür, dass ein solcher Handel <strong>nach</strong> Ablauf der Weiteren Annahmefrist tatsächlich<br />

stattfindet.<br />

4. STELLUNGNAHME ZUR ART UND HÖHE DER ANGEBOTENEN GEGENLEISTUNG (<strong>§</strong> <strong>27</strong> ABS. 1<br />

SATZ 2 NR. 1 WPÜG)<br />

4.1 Art <strong>und</strong> Höhe der Gegenleistung<br />

Bei dem Angebot der Bieterin handelt es sich um ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot,<br />

das ausschließlich eine Geldleistung vorsieht. Für dieses gelten gesetzliche<br />

Min<strong>des</strong>tpreisregeln. Eine Gegenleistung in Form liquider Aktien ist nicht vorgesehen.<br />

Die Bieterin bietet einen Angebotspreis in Höhe von EUR 8,75 je Dresdner Factoring-<br />

Aktie. Der Angebotspreis berücksichtigt <strong>nach</strong> Angaben der Bieterin, dass an die Aktionäre<br />

gemäß Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2013 vor<br />

Abwicklung <strong>des</strong> Übernahmeangebots eine Dividende für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe<br />

von EUR 0,25 je Dresdner Factoring-Aktie ausgeschüttet wird.<br />

4.2 Gesetzlicher Min<strong>des</strong>twert der Gegenleistung <strong>nach</strong> <strong>WpÜG</strong><br />

Gemäß <strong>§</strong> 31 Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 7 <strong>WpÜG</strong> in Verbindung mit <strong>§</strong><strong>§</strong> 4, 5 <strong>WpÜG</strong>-<br />

Angebotsverordnung ("<strong>WpÜG</strong>-AngebVO") hat die Bieterin den Aktionären der Zielgesellschaft<br />

für ihre Aktien eine angemessene Gegenleistung anzubieten, die einen <strong>nach</strong> diesen<br />

Vorschriften zu ermittelnden Min<strong>des</strong>twert nicht unterschreiten darf.<br />

- 11 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!