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Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats nach § 27 WpÜG

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Anspruch auf Vollständigkeit. Jedem Aktionär der Dresdner Factoring AG obliegt es in eigener<br />

Verantwortung, die Auswirkungen einer Annahme oder einer Nichtannahme <strong>des</strong><br />

Angebots zu evaluieren, wobei jeder Dresdner Factoring-Aktionär seine persönlichen<br />

Umstände beachten sollte, um eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Vorstand<br />

<strong>und</strong> Aufsichtsrat raten den Aktionären der Dresdner Factoring AG, sich insoweit ggf.<br />

sachverständig beraten zu lassen.<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat weisen weiter darauf hin, dass sie keine Einschätzung darüber<br />

abgeben <strong>und</strong> abgeben können, ob Aktionären der Zielgesellschaft durch die Annahme<br />

oder die Nichtannahme <strong>des</strong> Angebots möglicherweise steuerliche Nachteile (insbesondere<br />

eine etwaige Steuerpflichtigkeit eines Veräußerungsgewinns) entstehen oder steuerliche<br />

Vorteile entgehen. Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der Dresdner<br />

Factoring AG, vor einer Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme <strong>des</strong> Angebots<br />

steuerliche Beratung einzuholen, bei der die persönlichen Verhältnisse <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Aktionärs berücksichtigt werden können.<br />

9.1 Mögliche <strong>nach</strong>teilige Auswirkungen bei Annahme <strong>des</strong> Angebots<br />

Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen sollten alle Dresdner Factoring-<br />

Aktionäre, welche das Angebot anzunehmen beabsichtigen, unter anderem Folgen<strong>des</strong><br />

beachten:<br />

• Dresdner Factoring-Aktionäre, die das Angebot annehmen oder angenommen haben,<br />

werden nicht länger von einer etwaigen positiven Entwicklung <strong>des</strong> Börsenkurses der<br />

Dresdner Factoring-Aktie oder einer etwaigen positiven Geschäftsentwicklung der<br />

Dresdner Factoring-Gruppe profitieren.<br />

• Dresdner Factoring-Aktionären, die das Angebot annehmen oder angenommen haben,<br />

stehen künftig keine weiteren Dividendenbezugsrechte zu.<br />

• Dresdner Factoring-Aktionäre, die das Angebot annehmen oder angenommen haben,<br />

können gr<strong>und</strong>sätzlich ihre Annahmeerklärung nicht widerrufen <strong>und</strong> nur unter den in<br />

Abschnitt 17 der Angebotsunterlage dargestellten Fällen (Änderung <strong>des</strong> Übernahmeangebots,<br />

konkurrieren<strong>des</strong> Angebot) von der Annahme zurückzutreten.<br />

• Nach Angaben der Bieterin ist nicht vorgesehen, während der Annahmefrist <strong>und</strong> der<br />

Weiteren Annahmefrist einen Börsenhandel der angedienten Dresdner Factoring-<br />

Aktien (ISIN DE000DFAG963) <strong>und</strong> der <strong>nach</strong>träglich angedienten Dresdner Factoring-<br />

Aktien (ISIN DE000DFAG971) einzurichten. Allerdings gibt die Bieterin an, für den<br />

Fall, dass die in Abschnitt 12.1.1 der Angebotsunterlage dargelegte Angebotsbedingung<br />

nicht bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist eingetreten ist, die Einbeziehung<br />

der angedienten Dresdner Factoring-Aktien <strong>und</strong> der <strong>nach</strong>träglich angedienten<br />

Dresdner Factoring-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

(General Standard) zu beantragen. In diesem Fall würden die <strong>nach</strong>träglich<br />

angedienten Dresdner Factoring-Aktien in die ISIN der während der Annahmefrist angedienten<br />

Dresdner Factoring-Aktien umgebucht <strong>und</strong> der Handel in angedienten<br />

Dresdner Factoring-Aktien <strong>und</strong> in <strong>nach</strong>träglich angedienten Dresdner Factoring-Aktien<br />

im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse würde voraussichtlich innerhalb<br />

von fünf Bankarbeitstagen <strong>nach</strong> Ablauf der Weiteren Annahmefrist beginnen <strong>und</strong> spätestens<br />

<strong>nach</strong> Schluss <strong>des</strong> Börsenhandels (i) an dem Tag, an dem der Eintritt der Angebotsbedingungen<br />

veröffentlicht wird (siehe Abschnitt 12.4 der Angebotsunterlage),<br />

oder (ii) am 30. November 2013 eingestellt. Nach Angabe der Bieterin besteht keine<br />

Gewähr dafür, dass ein solcher Handel <strong>nach</strong> Ablauf der Weiteren Annahmefrist tat-<br />

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