Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats nach § 27 WpÜG
Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats nach § 27 WpÜG
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• Bei weiteren Aktienerwerben der Bieterin in der Zukunft besteht unter Umständen<br />
keine erneute Pflicht zur Abgabe eines weiteren Übernahmeangebots. Damit bestünde<br />
dann für die Aktionäre der Dresdner Factoring AG auch keine Möglichkeit mehr zur<br />
Veräußerung ihrer Aktien im Rahmen eines Übernahmeangebots mit gesetzlich vorgegebenem<br />
Min<strong>des</strong>tpreis. Dresdner Factoring-Aktionäre tragen das Risiko der künftigen<br />
Entwicklung der Dresdner Factoring AG <strong>und</strong> daher auch der künftigen Entwicklung<br />
<strong>des</strong> Börsenkurses der Dresdner Factoring-Aktien.<br />
• Die Bieterin wird im Falle <strong>des</strong> Vollzugs <strong>des</strong> Angebots mehr als 50% <strong>des</strong> stimmberechtigten<br />
Gr<strong>und</strong>kapitals der Dresdner Factoring AG halten <strong>und</strong> damit über die <strong>nach</strong> Gesetz<br />
<strong>und</strong> Satzung erforderliche Mehrheit verfügen, um wichtige Maßnahmen in einer<br />
Hauptversammlung der Dresdner Factoring AG durchzusetzen. Als mögliche Maßnahmen<br />
kommen z.B. Wahl <strong>und</strong> Abberufung von <strong>Aufsichtsrats</strong>mitgliedern, Entlastung<br />
bzw. Verweigerung der Entlastung von <strong>Vorstands</strong>- <strong>und</strong> <strong>Aufsichtsrats</strong>mitgliedern, Vertrauensentzug<br />
gegenüber dem Vorstand, Delisting (falls ein Beschluss der Hauptversammlung<br />
<strong>nach</strong> den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen erforderlich<br />
ist), Satzungsänderungen (mit Ausnahme der Änderung <strong>des</strong><br />
Unternehmensgegenstands), Kapitalerhöhungen (ohne Bezugsrechtsausschluss) <strong>und</strong><br />
die Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten in<br />
Frage.<br />
• Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Bieterin im Falle <strong>des</strong> Vollzugs <strong>des</strong><br />
Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mehr als 75% <strong>des</strong> stimmberechtigten<br />
Kapitals der Dresdner Factoring AG hält <strong>und</strong> damit über eine für die Durchführung<br />
wesentlicher Strukturmaßnahmen erforderliche Mehrheit verfügt. Diese umfassen<br />
insbesondere den Abschluss von Unternehmensverträgen, Änderungen der Satzung,<br />
Kapitalerhöhungen, den Ausschluss von Bezugsrechten von Dresdner Factoring-<br />
Aktionären, Umstrukturierungen, Verschmelzungen, Liquidation, die Beendigung der<br />
Börsennotierung der Dresdner Factoring AG (Delisting) sowie die Durchführung eines<br />
Squeeze-outs der außenstehenden Aktionäre der Dresdner Factoring AG. Die Bieterin<br />
hat in Abschnitt 9.5 <strong>und</strong> 16 der Angebotsunterlage insoweit bereits angegeben,<br />
dass, soweit die jeweiligen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind <strong>und</strong> sofern dies wirtschaftlich<br />
sinnvoll ist, die Bieterin den Abschluss eines Beherrschungs- <strong>und</strong>/oder Gewinnabführungsvertrags<br />
zwischen der Bieterin als herrschendem Unternehmen <strong>und</strong><br />
der Dresdner Factoring AG als beherrschtem Unternehmen bzw. die Durchführung<br />
eines Squeeze-outs der außenstehenden Aktionäre der Dresdner Factoring AG beabsichtigt.<br />
Etwaige sich aus solchen Strukturmaßnahmen ergebende Abfindungsoder<br />
Ausgleichszahlungen, können höher oder niedriger als die von der Bieterin in<br />
dem Angebot angebotene Gegenleistung ausfallen.<br />
• Die Bieterin könnte versuchen, <strong>nach</strong> Vollzug <strong>des</strong> Angebots oder zu einem späteren<br />
Zeitpunkt die Dresdner Factoring AG zu veranlassen, den Widerruf der Zulassung der<br />
Dresdner Factoring-Aktien zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
(General Standard) <strong>nach</strong> Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen zu beantragen.<br />
In diesem Falle könnten die Dresdner Factoring-Aktionäre nicht mehr von<br />
den gesteigerten Berichtspflichten, die im General Standard gelten, profitieren <strong>und</strong> ihre<br />
Dresdner Factoring-Aktien nicht mehr über die Börse veräußern, sofern nicht<br />
gleichzeitig ein Wechsel in ein Segment <strong>des</strong> Freiverkehrs vorgenommen würde.<br />
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