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Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats nach § 27 WpÜG

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schäfts der Zielgesellschaft bewirken. Die beabsichtigten Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen<br />

der abcfinance-Gruppe sollen zu Bedingungen wie unter fremden Dritten, bzw.<br />

zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Das schützt die Zielgesellschaft vor <strong>nach</strong>teiligen<br />

Geschäften.<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat begrüßen die unter Abschnitt 9.2 der Angebotsunterlage bek<strong>und</strong>eten<br />

Absichten der Bieterin zu Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat der Dresdner Factoring AG.<br />

Die Absicht der Bieterin, weiterhin mit dem Vorstand der Dresdner Factoring AG zusammenzuarbeiten,<br />

ist positiv zu bewerten. Dies ermöglicht dem Vorstand, seine erfolgreiche<br />

Arbeit der vergangenen Jahre fortzusetzen. Auch ein mögliches Hinwirken der Bieterin<br />

auf die Berufung weiterer <strong>Vorstands</strong>mitglieder zu gegebener Zeit, ist als eine Aussage zur<br />

möglichen Unterstützung weiteren Wachstums der Zielgesellschaft begrüßenswert.<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat begrüßen es ferner, dass die Bieterin eine angemessene Vertretung<br />

im Aufsichtsrat anstrebt. Die Vertretung <strong>des</strong> Hauptaktionärs im Aufsichtsrat einer<br />

Gesellschaft ist sinnvoll <strong>und</strong> entspricht dem gesetzlichen Leitbild. Eine perspektivisch satzungsmäßige<br />

Verkleinerung <strong>des</strong> <strong>Aufsichtsrats</strong> von sechs auf drei Mitglieder wird von Vorstand<br />

<strong>und</strong> Aufsichtsrat <strong>nach</strong> Durchführung eines Squeeze-outs der außenstehenden Aktionäre<br />

der Dresdner Factoring AG gemäß Abschnitt 9.5b. oder 9.5c. der<br />

Angebotsunterlage, wie dies in Abschnitt 9.5 letzter Absatz der Angebotsunterlage bereits<br />

in Aussicht gestellt ist, als sinnvoll angesehen <strong>und</strong> daher begrüßt, da <strong>nach</strong> einem Squeeze-out<br />

nur die Bieterin als Alleinaktionärin der Gesellschaft verbliebe <strong>und</strong> eine Vertretung<br />

von Interessen etwaiger Minderheitsaktionäre durch eine angemessene Anzahl von unabhängigen<br />

<strong>Aufsichtsrats</strong>mitgliedern nicht mehr notwendig wäre. Vor der Umsetzung eines<br />

Squeeze-out der außenstehenden Aktionäre halten Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat eine<br />

satzungsmäßige Verkleinerung <strong>des</strong> <strong>Aufsichtsrats</strong> von sechs auf drei Mitglieder im Interesse<br />

der bis dahin in der Dresdner Factoring AG verbleibenden Minderheitsaktionäre für<br />

nicht angemessen <strong>und</strong> lehnen dies daher ab.<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat begrüßen weiterhin die unter Abschnitt 9.3 der Angebotsunterlage<br />

dargelegten Absichten zu Arbeitnehmern, Beschäftigungsbedingungen <strong>und</strong> Arbeitnehmervertretungen<br />

der Dresdner Factoring AG <strong>und</strong> der Dresdner Factoring-Gruppe. Es<br />

ist positiv zu bewerten, dass die Bieterin weder Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern der<br />

Dresdner Factoring-Gruppe aufgr<strong>und</strong> der Übernahme zu kündigen beabsichtigt, noch eine<br />

Änderung der Beschäftigungsverhältnisse selbst oder der Beschäftigungsbedingungen<br />

anstrebt. Nach den Absichten der Bieterin könnten sich insoweit lediglich Tätigkeitsfelder<br />

einzelner Mitarbeiter gegebenenfalls im Zusammenhang mit den in Abschnitt 8 der Angebotsunterlage<br />

genannten strategischen Überlegungen sowie dem Ausbau <strong>des</strong> Standortes<br />

in Bezug auf den Bereich Leasing im Einzelnen verändern. Dies liegt im Interesse der Arbeitnehmer<br />

<strong>und</strong> auch im Interesse der Dresdner Factoring AG, weil die personelle Identität<br />

<strong>des</strong> Unternehmens dadurch Bestand hat <strong>und</strong> das Know-How <strong>und</strong> die gewachsene Erfahrung<br />

der Mitarbeiter, welche für den unternehmerischen Erfolg der Dresdner Factoring<br />

AG von großer Bedeutung sind, weiter genutzt werden können. Ein erfolgreiches Übernahmeangebot<br />

hat somit voraussichtlich, bis auf die mögliche Veränderung der Tätigkeitsfelder<br />

einzelner Mitarbeiter, keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer <strong>und</strong> ihre Vertretungen<br />

sowie die Beschäftigungsbedingungen, was Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat<br />

begrüßen.<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat begrüßen ebenfalls die unter Abschnitt 9.4 der Angebotsunterlage<br />

gemachten Aussagen, dass die Bieterin nicht beabsichtigt, den Sitz der Zielgesellschaft<br />

zu verlegen, <strong>und</strong> auch keine Absichten zur Verlegung anderer wesentlicher Unternehmensteile<br />

an andere Standorte hat, denn Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat sehen keine<br />

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